OECD: Update der Richtlinie zur Implementierung des Country-by-Country Reporting

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veröffentlicht am 12. Mai 2017

 

Gemäß dem BEPS-Aktionspunkt 13 („2015 Finaler Bericht – Verrechnungspreisdokumentation und Country-by-Country Reporting”) sollen die Länder einen standardisierten Ansatz hinsichtlich der Verrechnungspreisdokumentation anwenden. Hierbei soll ein dreigliedriger Ansatz, bestehend aus einem Master File, einem Local File und dem Country-by-Country Reporting („CbC Reporting”) eingeführt werden. In dem Bestreben eine weiterhin konsistente und schnelle Implementierung des CbC Reporting in die nationale Gesetzgebung zu erreichen, hat die OECD eine allgemeine Richtlinie veröffentlicht.
 

Die neueste Aktualisierung dieser Richtlinien zur Implementierung des „Country-by-Country Reporting” von April 2017 beabsichtigt Interpretationsfragen zu klären und enthält die folgenden Inhalte:
  • Definition von Begriffen aus dem CbCR-Template, bspw. in Bezug auf:
    • Einkommen
    • Verbundene Unternehmen
  • Anwendung der länderbezogenen Berichterstattung auf Investmentfonds
  • Anwendung der länderbezogenen Berichterstattung auf Personengesellschaften
  • Rechnungslegungsgrundsätze / -standards, um die Existenz und die Mitgliedschaft zu einer Unternehmensgruppe zu bestimmen
  • Behandlung wesentlicher Beteiligungen
  • Der Effekt von Wechselkursschwankungen auf die vereinbarte Schwelle für die Berichtspflicht von 750 Mio. Euro
  • Definition des konsolidierten Gruppenumsatzes
  • Übergangsoptionen für Erstellung und Vorlage der Berichte für multinationale Konzerne (“parent surrogate filing”)
  • Mitteilungspflichten bezüglich der länderbezogenen Berichterstattung für multinationale Konzerne während der Übergangsphase
     

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier:

OECD releases further guidance for tax administrations and MNE Groups on Country-by-Country reporting (BEPS Action 13)

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