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zuletzt aktualisiert am 1. Februar 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten
von Janine Kickler-Kreuz und Elisa Fay
Die formgerechte Offenlegung vor Entdeckung der o.g. unterlassenen Steuerpflichten durch den IRS kann u.U. den Steuernachzahlungszeitraum und die Höhe der Bußgelder reduzieren. Der Steuerpflichtige steht dabei grundsätzlich vor den folgenden Entscheidungsalternativen:
a. Streamlined Filing Compliance Procedures (SFCP): Nacherklärungszeitraum von drei Jahren für Steuererklärungen und von sechs Jahren für Informationserklärungen, allerdings unzulässig bei Vorsatz (Willfulness).i. Streamlined Domestic Offshore Procedure (SDOP) für in den USA lebende Steuerpflichtige: Offshore penalty von fünf Prozent; wurde z. B. die Meldung eines sich im US-Ausland befindlichem Bankkonto unterlassen, so fließt der jeweils höchste Kontostand in die Berechnung ein. Dies gilt ebenfalls, sofern das Bankkonto gemeldet wurde, die Einkünfte aus diesem Konto jedoch nicht in der Steuererklärung angegeben wurden.ii. Streamlined Foreign Offshore Procedure (SFOP) für außerhalb der USA lebende Steuerpflichtige; bußgeldfrei. b. Delinquent FBAR Submission Procedure: bußgeldfrei, soweit alle Einkünfte auf der US-Steuererklärung erklärt worden sowie alle fälligen Steuern beglichen sind. c. Delinquent International Information Return Procedure: Bußgelder können gemäß den geltenden Verfahren festgesetzt werden. Informationserklärungen die mit Abgabe der geänderten Steuererklärungen unter diesem Verfahren eingereicht werden, werden nicht automatisch durch das IRS geprüft, sondern können über die bestehenden Prüfungsauswahlverfahren, die für Steuer- oder Informationserklärungen gelten, für die Prüfung ausgewählt werden.
a. Streamlined Filing Compliance Procedures (SFCP): Nacherklärungszeitraum von drei Jahren für Steuererklärungen und von sechs Jahren für Informationserklärungen, allerdings unzulässig bei Vorsatz (Willfulness).
i. Streamlined Domestic Offshore Procedure (SDOP) für in den USA lebende Steuerpflichtige: Offshore penalty von fünf Prozent; wurde z. B. die Meldung eines sich im US-Ausland befindlichem Bankkonto unterlassen, so fließt der jeweils höchste Kontostand in die Berechnung ein. Dies gilt ebenfalls, sofern das Bankkonto gemeldet wurde, die Einkünfte aus diesem Konto jedoch nicht in der Steuererklärung angegeben wurden.ii. Streamlined Foreign Offshore Procedure (SFOP) für außerhalb der USA lebende Steuerpflichtige; bußgeldfrei.
ii. Streamlined Foreign Offshore Procedure (SFOP) für außerhalb der USA lebende Steuerpflichtige; bußgeldfrei.
USA im Fokus – Markteintritt und -expansion
Elisa Fay
CPA
Partner-In-Charge, Rödl U.S. National Tax
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Manager, Enrolled Agent
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