Das Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien

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veröffentlicht am 11. Oktober 2017
 

Am 1. Oktober 2017 wurde das Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens durch die Regionalregierung Kataloniens durchgeführt. Wie kam es zu diesem Referendum? Welche Folgen hat dieses Referendum? Was bedeutet das Votum für Europa?

 

Um die Situation und die möglichen Folgen besser verstehen zu können, zunächst ein kurzer Einblick in die Vorgeschichte Kataloniens.
  

Vorgeschichte und Entwicklung bis zum Referendum

Der Konflikt zwischen Katalonien und Spanien hat eine lange Tradition. Schon 1932 erlangen die Katalanen nach Ausrufung der Republik eine erste Autonomie. Darin wird ihnen u.a. kulturelle und sprachliche Unabhängigkeit zugestanden. Die Regelung gilt – mit einer Unterbrechung – bis zum Ende des Spanischen Bürgerkriegs. Als die Franco-Truppen 1939 Katalonien erobern, setzt das nationalistische Regime in Madrid der Autonomie ein Ende.
 

Alles, was in irgendeiner Form als Äußerung des katalanischen Nationalismus verstanden werden kann, wird verboten. Die Sprache wird aus dem offiziellen Sprachgebrauch verbannt – sie wird aber weiter gesprochen. Erst im Laufe der 50er und 60er Jahre entsteht wieder eine immer stärker werdende katalanische Bewegung, die sich dem Zentralstaat entgegenstellt. Antifranquismus, Demokratie und Autonomie werden als ein Dreiklang betrachtet.
 

Nach dem Tod Francos begann der Übergang zur Demokratie („transición”), wobei die Frage der Regionalisierung einer der Hauptstreitpunkte war. Die Ansichten reichten von einer Beibehaltung des Einheitsstaats über die Errichtung eines föderalen Systems bis hin zu Unabhängigkeitsbestrebungen im Baskenland und Katalonien.
 

Bei den ersten freien Wahlen 1977 erzielten die Regionalparteien (im spanischen Sprachgebrauch: „Nationalisten”) in Katalonien und dem Baskenland hohe Stimmanteile. Als Folge dieser Ergebnisse wurden durch die Regierung per Gesetzesdekret zunächst für Katalonien (September 1977) und das Baskenland (Januar 1978) vorläufige Autonomieregelungen („Präautonomien”) getroffen. Um die Sonderstellung der beiden Landesteile zu relativieren, folgte von März bis Oktober 1978 die Einrichtung von Präautonomien in weiteren 11 Regionen.
 

Die Verfassung des Königreiches Spanien wurde am 31. Oktober 1978 vom spanischen Abgeordnetenhaus und dem Senat verabschiedet und am 6. Dezember 1978 in einem Referendum vom spanischen Volk ratifiziert. Bei dieser Volksabstimmung ist von Bedeutung, dass sich in Katalonien 90,5 Prozent der Wähler (bei einer Abstimmungsbeteiligung von 67 Prozent) für die Verfassung aussprachen, die Folgendes regelt.
 

Art. 2 der Verfassung vom 29. Dezember 1978 lautet:

„Die Verfassung gründet sich auf die unauflösliche Einheit der spanischen Nation, gemeinsames und unteilbares Vaterland aller Spanier, und anerkennt und gewährleistet das Recht auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen, die Bestandteil der Nation sind, und die Solidarität zwischen ihnen."
 

Damit wurde ein Mittelweg zwischen den Extrempositionen – Einheitsstaat auf der einen und Bundesstaat auf der anderen Seite – gewählt, der „Staat der Autonomien” („Estado autonómico”).
 

Seit 1979 hat die Region Katalonien den Status einer Autonomen Gemeinschaft in Spanien. Die Autonomen Gemeinschaften sind in ihrer Kompetenzausstattung mit den deutschen Bundesländern vergleichbar, verfügen allerdings über weitreichende Gesetzgebungszuständigkeiten. U.a. besitzt Katalonien eine eigene Polizeieinheit, die Mossos d'Esquadra, die nach und nach die Aufgaben der spanischen Polizei auf katalanischem Gebiet übernimmt. Auch in zahlreichen anderen Politikfeldern, so etwa der Bildungs-, der Gesundheits- und der Wirtschaftspolitik, hat Katalonien weitreichende Kompetenzen. Anders als bei den deutschen Bundesländern besitzen die autonomen Regionen keine Eigenstaatlichkeit, denn Spanien ist kein Bundesstaat, sondern eine königliche Monarchie. Die politischen Institutionen Kataloniens sind unter dem traditionellen Namen „Generalitat de Catalunya” zusammengefasst und umfassen das Regionalparlament („Parlament de Catalunya”), den von diesem gewählten Ministerpräsidenten („President de la Generalitat”) und die von diesem gebildeten Regierung („Govern”).
 

Katalonien hat eine jahrhundertealte Geschichte, eine eigene Sprache und eine starke Wirtschaft. Seit Langem fordern katalanische Politiker und Bürger mehr Selbstverwaltung. Sie fühlen sich als eigene Nation: historisch, sprachlich und kulturell.
 

Im Zuge der bereits erwähnten „transición”, also dem Übergang der Diktatur zur Demokratie, haben die Katalanen 1979 in einem Autonomiestatut weitgehende Rechte erhalten, ähnlich wie im Autonomiestatut von 1932. Es hat für Katalonien den Rang einer Regionalverfassung, die der spanischen Verfassung untergeordnet ist.
 
2006 kam es zu einem neuen Autonomiestatut, das die bestehende Autonomie Kataloniens ausweiten und die Beziehungen zum spanischen Zentralstaat neu regeln sollte. In der Volksabstimmung vom 18. Juni 2006 sprachen sich 73,24 Prozent der Wähler (bei einer Abstimmungsbeteiligung von 48,85 Prozent) dafür aus. Die rechtskonservative Volkspartei (PP) lehnte das neue Autonomiestatut ab und klagte dagegen vor dem spanischen Verfassungsgericht. Nach einem 4-jährigen Verfahren erklärte das Verfassungsgericht am 28. Juni 2010 das Statut für verfassungswidrig. Die daraufhin fehlende Bereitschaft der spanischen Regierung, eine Verhandlungslösung für die zugrundeliegenden Konflikte im Verhältnis des spanischen Staats zur autonomen Gemeinschaft Katalonien auszuarbeiten, wird als ein wesentlicher Auslöser für die zunehmende Verschärfung der Situation gesehen.
 

2012 lehnte die Zentralregierung dann das Begehren Barcelonas ab, weniger Geld an den Zentralstaat abzuführen. Danach kippte die Stimmung endgültig. War früher nur eine Minderheit der Katalanen für die Scheidung, wurde die Abspaltung nun mehrheitsfähig. 2014 sprachen sich in einer unverbindlichen Volksbefragung rund 4/5 der Teilnehmer für die Loslösung aus.
 

Bei der Regionalwahl 2015 wählten nur knapp 48 Prozent der Katalanen Parteien, die ein verbindliches Referendum versprachen. Doch wegen des Wahlrechts gewann die Separatisten-Koalition aus dem Parteienbündnis Junts Pel Si („Zusammen für das Ja”) und der linksradikalen CUP die Mehrheit der Sitze im Parlament. Sie hat am 6. September 2017 ein umstrittenes Gesetz zur Durchführung des Referendums durchgepeitscht. Für das Gesetz stimmten die 72 Abgeordneten von Junts pel Sí und der CUP. Die 11 Abgeordneten der Fraktion Catalunya Sí que es pot (gemeinsame Fraktion von Podemos, ICV und EUiA) enthielten sich. Die 52 Abgeordneten von Ciudadanos, PSC und PP verließen vor der Abstimmung das Plenum; die für das Gesetz nötige 2/3 Mehrheit war nicht gegeben. Einen Tag später suspendierte das spanische Verfassungsgericht das Gesetz und verbot einer Reihe katalanischer Amtsträger, den katalanischen Medien sowie den Bürgermeistern der 948 katalanischen Gemeinden, an der Vorbereitung der Volksabstimmung teilzunehmen.
 

Gemäß Artikel 2 der spanischen Verfassung ist das Referendum verfassungswidrig: „Die Verfassung gründet sich auf die unauflösliche Einheit der spanischen Nation, das gemeinsame und unteilbares Vaterland aller Spanier.” Eine Volksabstimmung über einen Teil-Austritt ist nicht vorgesehen. Auch das Völkerrecht gibt den Katalanen kein Recht auf Sezession. Nach herrschender Meinung müssten sie dazu schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein. Das ist nicht erkennbar.
 

Tag des Referendums und Wahlergebnis

Mehr als 5,3 Mio. Menschen waren am 1. Oktober 2017 aufgerufen, bis 20.00 Uhr in einem der 2.315 Wahllokale ihre Stimme abzugeben.
 

Aufgrund des Verbots des Referendums wies die Ermittlungsrichterin des Obersten Gerichtshofs in Cataluña („Tribunal Superior de Justicia de Cataluña”) die Guardia Civil, die „Policía Nacional” und die „Mossos d'Esquadra” (eigene katalanische Polizei) an, am Wahltag die Öffnung öffentlicher Gebäude, die als Abstimmungslokale vorgesehen sind, zu verhindern bzw. diese zu schließen und vorgefundenes Abstimmungsmaterial zu beschlagnahmen. Die Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos) wies in einer Mitteilung vom 29. September 2017 darauf hin, dass das Vermerken der Stimmabgabe in den Wählerverzeichnissen durch die Mitglieder der Wahlvorstände und ihre Rückgabe an die Verwaltung nach der Abstimmung Ordnungswidrigkeiten (illegale Datenverarbeitung bzw. -weitergabe) seien, die mit Geldbußen bis zu 300.000 Euro belegt seien. Die katalanische Regionalpolizei (Mossos d'Esquadra) kam dem Befehl der Zentralregierung, Wahllokale abzuriegeln, nicht nach und blieb passiv. Gegen die katalanischen Unabhängigkeitsbefürworter wurden deshalb die nationale Polizei und die Guardia Civil eingesetzt.
 

Seit März 2006 führt die katalanische Regierung alle paar Monate Umfragen durch. Nicht ein einziges Mal sprach sich darin eine Mehrheit für die Abspaltung von Spanien aus. Zuletzt lag die Zustimmung bei knapp 35 Prozent. Jetzt aber sollen es laut dem Referendum plötzlich 90 Prozent sein. Dass dieses Ergebnis die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegelt, glauben vermutlich nicht einmal die Separatisten. So war damit zu rechnen, dass die Gegner der Unabhängigkeit dem Referendum fernbleiben würden, um ihm keine Legitimität zu verleihen. Nicht umsonst hatte die katalanische Regierung vor der Wahl ausdrücklich auch Gegner der Unabhängigkeit zur Teilnahme aufgerufen, mit dem offensichtlichen Ziel, ein halbwegs glaubwürdiges Ergebnis zu erreichen. Das hat nicht funktioniert. Hinzu kommen schwere Zweifel, ob die Wahlbeteiligung von 42 Prozent oder das Ergebnis von 90 Prozent Ja-Stimmen korrekt sind. Gleichzeitig berichteten spanische Medien von zahlreichen Unregelmäßigkeiten beim Wahlablauf: Es sei ohne weiteres möglich gewesen, mehrfach abzustimmen oder ohne jeglichen Ausweis teilzunehmen; gewisse Wahlbezirke hätten so mehr Stimmabgaben als gemeldete Wähler; insgesamt sei es schwer zu wissen, wie viele Wähler tatsächlich an der Abstimmung teilgenommen hätten.

 

Folgen des Referendums

Der wirtschaftliche Druck auf die autonome Region Katalonien wächst. Die Ratingagentur Fitch warnte, dass die Kreditwürdigkeit der Region im Nordosten Spaniens weiter herabgestuft werden könnte. Zuvor hatte bereits die Agentur Standard & Poor's (S&P) bei einer weiteren Eskalation mit der spanischen Zentralregierung vor einer Verschlechterung der Bonitätsnote gewarnt. Fitch senkte am Donnerstagabend die Kreditbewertung auf „Watch Negative”. Katalonien wird von der Agentur derzeit mit der ohnehin schwachen Note „BB” bewertet. Laut Fitch sei die katalanische Wirtschaft zwar überdurchschnittlich gut aufgestellt, dennoch erhalte die Region wichtige Kredite aus Madrid, um ihre Schulden zu bedienen.
 

Wahrscheinlich käme es nach dem Tag X zum Wirtschaftseinbruch. Denn gäbe es tatsächlich ein unabhängiges Katalonien, wäre es erstmal nicht in der EU und im Binnenmarkt. Dann müssten katalanische Unternehmen – deren Hauptabsatzmärkte das übrige Spanien und EU-Staaten sind – wohl Zölle bezahlen. Womöglich würde Katalonien auch den Euro verlieren. Und in die EU wieder hinein käme es nur mit Zustimmung der Zentralregierung. Allein die enorme Rechtsunsicherheit würde viele internationale Investoren vertreiben; einige Konzerne haben angeblich schon Exoduspläne in der Schublade.
 

Die größte Bank, die Caixabank, verlässt ihre Heimat und zieht nach Valencia. Das teilte das Unternehmen am Freitag mit. Die Banco Sabadell will ihren Hauptsitz in die Küstenstadt Alicante verlegen. Beide Banken fürchten Rechtsunsicherheit und institutionelle Schwierigkeiten. Sie wollen zudem dem Risiko vorbeugen, dass Kunden und Investoren panisch und in großem Stil Geld abziehen, weil sie fürchten, dass Katalonien die EU und damit den Euroraum verlassen könnte. Der Energiekonzern Gas Natural verlegt seinen bisherigen Firmensitz aus Barcelona nach Madrid. Auch der Sekthersteller Cordoníu erwägt offenbar den Abschied.
 

Nicht nur einheimische Konzerne wollen weg aus Katalonien. Auch die Ableger deutscher Unternehmen diskutieren längst Notfallpläne. Die deutsche Wirtschaft beobachtet die Entwicklungen mit Sorge. Zahlreiche Konzerne haben ihre Spanien-Zentralen in und um Barcelona. Lidl sitzt in Montcada i Reixac, Aldi ein paar Kilometer weiter in El Prat de Llobregat, ebenso Media Markt Saturn. Der Bayer-Konzern hat seinen Sitz wiederum in Sant Joan Despí. Insgesamt sind von den rund 1600 in Spanien aktiven Firmen etwa 800 in Katalonien ansässig.
 

Spaniens Regierung will den Firmen einen Umzug erleichtern und hat am Freitag ein Dekret beschlossen, das ein Verlassen Kataloniens erleichtert. Es erlaubt einen Wechsel des Firmensitzes, ohne dafür eine Aktionärsversammlung einberufen zu müssen.
 

Die Entwicklung zog auch den spanischen Aktienmarkt in Mitleidenschaft. Der Leitindex Ibex 35 knickte um 2,85 Prozent ein.

  

Aktuelle Situation

Trotz des Verbots des spanischen Verfassungsgerichts hat das katalanische Regionalparlament über eine Loslösung von Spanien am Dienstag, den 10. Oktober 2017 debattiert. Das Verfassungsgericht hatte die Sitzung des Regionalparlaments untersagt, weil eine Unabhängigkeitserklärung Kataloniens gegen die Verfassung des Landes verstoßen würde.
 

Der katalanische Regierungschef Carles Puigdemont, sein Stellvertreter Oriol Junqueras sowie die Vorsitzende des katalanischen Parlaments, Carme Forcadell, haben die Unabhängigkeitserklärung unterzeichnet. Das Dokument haben auch weitere, für die Loslösung Kataloniens von Spanien plädierende Abgeordnete aus der Separatisten-Koalition Junts Pelsi und aus der linksradikalen Candidatura d'Unitat Popular unterzeichnet. Sie besitzen im katalanischen Parlament 72 Mandate und somit die absolute Stimmenmehrheit. Die Unterzeichnung hat stattgefunden, obwohl Carles Puigdemont erklärte, er setze die Konsequenz einer Unabhängigkeitserklärung zunächst aus und suche in den kommenden Wochen den Dialog mit Spanien. Seine Aufgabe sei aber klar: Das Referendum gebe ihm den klaren Auftrag, Katalonien von Spanien abzuspalten. In der Unabhängigkeitserklärung heißt es unter anderem: „Wir gründen die katalanische Republik als unabhängigen und souveränen Staat.” Die Erklärung hat wohl nur symbolischen Wert, weil das Parlament nicht über sie abgestimmt hat.
 

Die spanische Regierung weiß offensichtlich noch nicht, wie sie auf Puigdemonts Rede reagieren soll. Ein Sprecher interpretierte Puigdemonts Worte als „implizite Unabhängigkeitserklärung”, die unzulässig sei. Der spanische Justizminister sprach hingegen von einer „Nicht-Erklärung der Unabhängigkeit”. Die stellvertretende Ministerpräsidentin Soraya Sáenz de Santamaría nannte die Erklärung „inakzeptabel”, Puigdemont habe Katalonien „in die größtmögliche Ungewissheit gestürzt”. Wie die Zentralregierung reagieren wird, wird wohl erst am Mittwochnachmittag klar sein. Dann tritt der spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy vor das Parlament. Davor trifft er sich zunächst mit seinem Kabinett.


Als möglicher Ausweg bliebe der Zentralregierung die Anwendung des Artikels 155 der spanischen Verfassung. Dieser sieht vor, dass die Regierung einer autonomen Region, die der Verfassung oder anderen Gesetzen nicht Folge leistet, entmachtet werden kann. Die Zentralregierung könnte die Autonomie außer Kraft setzen und die direkte Kontrolle über die Gemeinden in Katalonien übernehmen, Puigdemont wäre also abgesetzt.
 

Am 8. Oktober 2017 kam es hingegen zu einer Großkundgebung in Barcelona gegen die Unabhängigkeit Kataloniens. Laut spanischen Medien sollen fast 1 Mio. Menschen an der Demonstration beteiligt gewesen sein. Der Literaturnobelpreisträger Mario Vargas Llosa sagte in einer Rede, dass die spanische Demokratie jeder „Unabhängigkeitsverschwörung” standhalten werde.
 

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