Update: Erneuerbare Energien in der Ukraine (Stand 2020)

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veröffentlicht am 17. März 2020 | Lesedauer: ca. 5 Minuten

  

In nur zehn Jahren (von 2010 bis 2020) hat sich die Erneuerbare Energie in der Ukraine zu einer boomenden Wirtschaftsbranche entwickelt. Die Ukraine hat sich als Ziel gesetzt, bis 2030-2035 ein Viertel des erforderlichen Energiebedarfs aus alternativen Quellen zu decken. Das verspricht eine weitere Entwicklung dieser Branche und neue Chancen für Investoren.

 

 

Entwicklung der Erneuerbaren Energien

Im Jahr 2019 wurden rund 3,7 Mrd. Euro in eine Rekordkapazität von 4.500 MW für erneuerbare Energien in der Ukraine investiert. Das berichtete der Pressedienst der staatlichen Energieeffizienz.
 

Dank Investitionen, Geschäftstätigkeit, Anreizen und der Nutzung des Potenzials dieser Sphäre stieg die Ukraine 2019 bei der Bewertung der Investitionsattraktivität der grünen Energie der Entwicklungsländer auf den achten Platz. Im Jahr 2018 belegte das Land einen bescheidenen 63. Platz.
 
Hauptgründe für die rasante Entwicklung der Solarenergie in der Ukraine sind die Höhe des „grünen“ Tarifs, der an den Euro-Wechselkurs gebunden und bis 2030 festgelegt ist, sowie günstige Ausrüstungspreise.

Die Ukraine unternimmt wichtige Schritte, um den Einsatz Erneuerbarer Energien und alternativer Brennstoffe im Rahmen ihrer umfassenden Strategie zur Verringerung der Abhängigkeit von traditionellen fossilen Brennstoffen auszubauen. Es wird geschätzt, dass die Ukraine das Potenzial hat, die Nutzung Erneuerbarer Energien zu verzehnfachen und den Erdgasverbrauch um 15 Prozent zu senken.
 
Es ist erwähnenswert, dass das Klima und die geografische Lage der Ukraine für die Entwicklung der Solarenergie und den Bau von Solarkraftwerken günstig sind. Sogar die nördlichen Regionen des Landes haben ein erhebliches Potenzial für die Entwicklung dieser Industrie, die den meisten europäischen Regionen nicht gegeben ist.
 
Jetzt befindet sich die Entwicklung der Solarenergie in der Ukraine in einem Stadium, das Europa vor sieben bis zehn Jahren durchlaufen hat. Gleichzeitig verfügt die Ukraine über eine der attraktivsten Investitions­strukturen in Europa für die Entwicklung der Branche. In der Tat wurden hier günstige Bedingungen geschaffen: die Verfügbarkeit von Ressourcen und Land, ein Vorzugstarif, staatliche Unterstützung und eine gezielte Energiestrategie, deren Ziel es ist, bis 2035 25 Prozent der sauberen Energieerzeugung zu erreichen. Infolgedessen wächst das Interesse an erneuerbaren Energien in der Ukraine weiter und Schätzungen der Regierung zufolge werden die Gesamtinvestitionen in alternative Energien bis 2020 18 Mrd. US-Dollar erreichen.
 

Maßnahmen zur Unterstützung

In 2019 wurden weitere Schritte zur Unterstützung des Sektors der erneuerbaren Energien unternommen.
Am 25. April 2019 verabschiedete das ukrainische Parlament das Gesetz „Über Änderungen einiger Gesetze der Ukraine zur Gewährleistung wettbewerbsfähiger Bedingungen für die Stromerzeugung aus alternativen Energiequellen“ Nr. 8449-d (das „Auktionsgesetz“). Das Auktionsgesetz ist für den Bereich der erneuerbaren Energien in der Ukraine von entscheidender Bedeutung, da es das derzeitige „grüne“ Tarifsystem schrittweise ersetzt.
 
Darüber hinaus hat die Nationale Regulierungskommission für Energie und Versorgung („NEURC“) am 26. April 2019 mehrere wichtige Regulierungsgesetze für Erneuerbare Energien verabschiedet, darunter das „Verfahren für den Kauf von Elektrizität im Rahmen des „grünen“ Tarifs“ („Verfahren“) und das neue Modell PPA beim Verkauf von Strom unter dem „grünen“ Tarif („New Model PPA - Power Purchasing Agreements“).
 

Das Auktionsgesetz

Das Auktionsgesetz führt einen neuen staatlichen Unterstützungsmechanismus ein. Ab dem 1. Januar 2020 ist die Teilnahme an Auktionen für Stromerzeuger vorgeschrieben. Die Auktionen sind obligatorisch ab 2020 für Windkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 5 MW und für Solarkraftwerke mit einer Leistung von mehr als 1 MW vorgeschrieben. Unternehmen, die weniger Leistung erzeugen, können freiwillig an den Ausschreibungen teilnehmen. „Grüne“ Tarif- und Auktionsregelungen werden in der Ukraine parallel funktionieren.
 
Laut Gesetz wird die Auktion den niedrigsten Preis bestimmen, zu dem gewinnende Investoren 20 Jahre lang „sauberen“ Strom verkaufen können. Das Gesetz regelt auch eine Reihe von Faktoren, die für die Förderung von Erneuerbaren Energien in der Ukraine wichtig sind. Dazu gehören die Optimierung der „grünen“ Tarife (der Tarif für Strom aus Biomasse und Biogas wurde beibehalten), die Herausgabe technischer Spezifikationen für den Anschluss von Anlagen für Erneuerbare Energien an Netze (für SES 2 Jahre, für Windkraftanlagen drei Jahre), eine Prämie bis zu 10 Prozent des Tarifs für die Nutzung von ukrainischer Ausrüstung.
 

Projekte, die gegenwärtig im Rahmen des „grünen“ Tarifs betrieben werden, werden bis 2030 weiterhin Anreize erhalten. Das Gesetz sieht die Senkung des „"grünen“ Tarifs für neue Solarprojekte vor, die nach 2020 entstehen. 2020 wird die Senkung für Solaranlangen 25 Prozent betragen. Die Einspeisevergütung wird laut Gesetz in drei folgenden Jahren um 2,5 Prozent pro Jahr weiter gesenkt. Die Senkung des „grünen“ Tarifs für neue Windkraftprojekte ab 2020 wird um 10 Prozent gesenkt und um 1,5  Prozent in den drei folgenden Jahren. Für Anlagen, die Strom aus Biomasse oder Biogas erzeugen, sieht das Gesetz keine Senkungen des Einspeisevergütung vor.
 

Förderungsquoten des Ministerkabinetts

Der Ministerkabinett der Ukraine wird spätestens am 1. Dezember jedes Jahres jährliche Förderungsquoten für die nächsten fünf Jahre festlegen. Die Quoten werden in Solar-, Wind- und andere Erneuerbare Energien aufgeteilt. In den Anfangsjahren nach der Einführung der Ausschreibungen sollen besondere Regeln gelten.
 
Für die Jahren 2020 bis 2022 wird die jährliche Quote wie folgt verteilt:

  • 30 Prozent  für Solarenergie;
  • 30 Prozent  für Windenergie;
  • 15 Prozent  für andere Erneuerbare Energien und
  • 25 Prozent  nach Ermessen des Ministerkabinetts der Ukraine.

 

Ansonsten soll laut Gesetz die Verteilung der jährlichen Auktionsquote wie folgt sein:

  • 15 Prozent für Solarenergie;
  • 15 Prozent für Windenergie;
  • 15 Prozent für andere Arten von Erneuerbaren Energien (Biomasse, Biogas, Wasserkraft, Geothermie) und
  • 55 Prozent nach Ermessen des Ministerkabinetts der Ukraine.

 

Finanzierungsgarantie und Verpflichtungen des Auktionsgesetzes

Das Gesetz enthält auch die Regelungen zu Finanzierungsgarantien. So muss ein Bieter eine erstattungsfähige (nach der Auktion) unwiderrufliche Bankgarantie für die Teilnahme an der Auktion in Höhe von 5.000 Euro pro MW Kapazität vorlegen. Der Auktionsgewinner muss eine unwiderrufliche Bankgarantie in Höhe von 15.000 Euro pro MW vorlegen. Die Leistungsgarantie wird nach erfolgreicher Inbetriebnahme des Kraftwerkes erstattet.
 

Die Auktion wird derjenige Teilnehmer gewinnen, der den niedrigsten Preis für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und dessen Einspeisung an das Stromnetz anbietet.
 

Der Gewinner verpflichtet sich, das Solarkraftwerk innerhalb von zwei Jahren in Betrieb zu nehmen. Andere Kraftwerke sollen innerhalb von drei Jahren in Betrieb genommen werden. Der Preis für die vereinbarte Menge des erzeugten Stroms wird zum Zeitpunkt der Auktion nach dem offiziellen Wechselkurs der ukrainischen Nationalbank in Euro festgelegt.
 

Falls die Anlage nicht in den Vereinbarten Zeitraum in Betrieb genommen wird und kein Strom in den Stromnetz eingespeist wird, wird der abgeschlossene Vertrag als unwirksam angesehen. Die Ansprüche des Käufers werden aus der Bankgarantie gedeckt. Das Gesetz sieht jedoch Verlängerungsoption für die Inbetriebnahme der Kraftanlage (bis zu einem Jahr) vor. 
 

Grüne Auktionen im Standort Prozorro

Die Regierung hat eine Entscheidung getroffen, die es grünen Auktionen ermöglicht, Energie aus alternativen Quellen auf transparenten Auktionen über den Standort Prozorro zu verkaufen. Das berichtete der Pressedienst des Ministeriums für Energie in der Ukraine. Die ersten Auktionen sind für April 2020 geplant.
 

Die Vorteile der grüner Auktionen über Prozorro sind insbesondere:

  • Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Bietern;
  • Wahrung der vollständigen Vertraulichkeit der Teilnehmer und der von ihnen eingereichten Anträge sowie vollständige Transparenz aller Informationen nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens;
  • Die automatische Generierung eines Protokolls über die Ergebnisse von Auktionen und die Ermittlung der Gewinner durch ein elektronisches Handelssystem;
  • Gewährleistung der öffentlichen Kontrolle über den gesamten Auktionsprozess;
  • Bequemlichkeit und Einfach für Teilnehmer, einschließlich der Verwendung von Papierdokumenten oder der physischen Anwesenheit von Teilnehmern bei der Vorbereitung und Durchführung der Auktion.
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