Tschechien: Schreiben der Generalfinanzdirektion zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Verrechnungs­preise

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 1. Mai 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Das Schreiben der Generalfinanzdirektion zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Verrechnungspreise, das am 31. März 2021 erlassen wurde, vervollständigt den Leitfaden der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 18. Dezember 2020. Der Leitfaden erläutert die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Verrechnungspreise während der Corona-Pandemie.

 

 
 

Bezüglich der tschechischen Übersetzung des OECD-Leitfadens verweisen wir auf die Webseite der Generalfinanzdirektion. Die Generalfinanzdirektion weist darauf hin, dass der OECD-Leitfaden nicht über die bestehende OECD-Verrechnungspreisleitlinie hinausgeht, sondern auf ihre Anwendung in der Corona-Krise ausgerichtet ist. Des Weiteren wurde betont, dass das Schreiben der Generalfinanzdirektion D-34 in der Corona-Zeit weiterhin anzuwenden ist. 
  
Schwerpunkte des OECD-Leitfadens sind:
  • die Durchführung von Vergleichbarkeitsanalysen,
  • die Beurteilung von Verlusten,
  • die Verteilung von coronabedingt entstandenen Kosten nach Funktionen und Risiken, die durch Konzerngesellschaften wahrgenommen und getragen werden,
  • Corona-Hilfsprogramme und deren Auswirkungen auf die Kalkulation der Verrechnungspreise sowie
  • vorläufige Preisvereinbarungen und deren Wirksamkeit in der Corona-Zeit. 
  
Im Schreiben der Generalfinanzdirektion wurde betont, dass jeder Fall einzeln zu beurteilen ist. Die Auswirkungen der Pandemie auf die Geschäftstätigkeit und die Kalkulation der Verrechnungspreise sowie andere coranbedingte Umstände sollten hinreichend nachgewiesen werden. 

Generell ist ein einheitlicher methodischer Ansatz vor und während der Pandemie erforderlich. Eventuelle Verluste eines Routineunternehmens müssen den im Konzern wahrgenommenen Funktionen und getragenen Risiken entsprechen und auch hinreichend nachgewiesen sein. Falls möglich, sollten Vergleichsunternehmen herangezogen werden. 
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu