ESMA & BaFin: Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2024

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​veröffentlicht am 28. November 2024 | Lesedauer ca. 2 Minuten
 

Am 24. Oktober 2024 wurden die gemeinsamen Prüfungsschwerpunkte ​der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der nationalen Aufsichtsbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. Diese sind insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie deren Aufsichtsräte und Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse 2024 relevant.


Die Prüfungsschwerpunkte untergliedern sich in folgende Bereiche:

 1. IFRS-Abschluss

  • ​​Liquiditätsüberlegungen
  • Rechnungslegungsmethoden, Ermessensentscheidungen und wesentliche Schätzungen


2. Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • ​Wesentlichkeitsüberlegungen gem. European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
  • Umfang und Struktur des Nachhaltigkeitsberichts
  • Angaben nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung

 

3. ESEF-Berichterstattung

  • Häufige Fehler, wie bspw. Konsistenz und Vollständigkeit der Auszeichnung
 
Zudem formuliert die ESMA allgemeine Erwägungen und Hinweise zu weiteren Themen, die jedoch keine Prüfungsschwerpunkte darstellen. Hierzu gehört insb. die Konnektivität zwischen Finanz- und Nachhal­​tig­keits­berichten.

Ebenso hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 07. November 2024 ebenfalls ihre Prüfungsschwerpunkte für Konzernabschlüsse 2024 ​veröffentlicht. Die BaFin wird im Rahmen ihrer Stichpro­benprüfungen schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte im Anwendungsbereich der Internationalen Rechnungslegungsstandards IAS 36 und IFRS 9 prüfen. Dabei sind sowohl nichtfinanzielle als auch finanzielle Vermögenswerte auf Werthaltigkeit zu untersuchen. Die Schwerpunktlegung wird insbeson­dere mit Ermessensspielräumen und Schätzungsunsicherheiten in diesem Bereich sowie geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen begründet. Von den Unternehmen erwartet die BaFin eine ange­messene Dokumentation der Analysen und Tests sowie eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation der zugrundeliegenden Annahmen.

Die BaFin betont, dass Unternehmen bei nichtfinanziellen Vermögenswerten genau prüfen müssen, ob interne oder externe Anzeichen für möglich vorzunehmende Wertminderungen vorliegen. Diese Überprüfungen sollen nicht nur immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wie Geschäfts- oder Firmenwerte umfassen, sondern auch Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Bei finanziellen Vermögens­werten liegt der Fokus auf der Einbringlichkeit von Forderungen.

Darüber hinaus berücksichtigt die BaFin ebenfalls die von der ESMA veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte bei ihren Stichprobenprüfungen des Geschäftsjahres 2024. Im Mittelpunkt stehen dabei Liquiditätsaspekte sowie Angaben im Anhang zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensspielräumen und Schät­zungsunsicherheiten.

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Prof. Dr. Bernd Keller

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

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