Internationale Corporate Social Responsibility: Verantwortung entlang der Lieferkette

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veröffentlicht am 24. März 2021 | Lesedauer ca. 5 Minuten


Berichte über Chancen und Potenziale einer internationalisierten deutschen Wirt­schaft gibt es zahlreiche – und das wohl auch zu Recht. 2019 war Deutschland nicht nur (erneut) die größte Volkswirtschaft Europas, sondern lag außerdem auf Platz 3 der weltweit stärksten Handelsnationen, direkt hinter den USA und China. Die deutsche Wirtschaft ist so exportorientiert wie kaum eine andere auf der Welt und insbesondere der für die deutsche Wirtschaftsleistung so wichtige Mittelstand meistert scheinbar mühelos den Spagat zwischen seiner oftmals voll „durchglobalisierten” Geschäfts­tätig­keit und der traditionell starken Verwurzelung in der Heimat. Während Rohstoffe, Produkte und Dienstleistungen bereits seit Jahren weltweit bezogen, hergestellt und verkauft werden, trägt das klassische deutsche Familienunternehmen zu Hause nicht selten Verantwortung für die Beschäftigung ganzer Gemeinden, oft über Generationen hinweg.


Der Mittelstand in Deutschland ist nicht nur Innovator, Wachstumstreiber und Jobgarant, auch an Verantwor­tungsbewusstsein und sozialem Engagement mangelt es in deutschen Mittelstandsunternehmen häufig nicht. Doch wie steht es um die soziale Verantwortung deutscher Unternehmen auch außerhalb ihres Heimatlandes? Machen die deutschen Mittelständler, aber auch große deutsche Konzerne schon genug zur Bekämpfung etwaiger Missstände, bspw. bei Arbeitsbedingungen in ihren ausländischen Zulieferbetrieben? Wird auch außerhalb der deutschen bzw. europäischen Landesgrenzen die Einhaltung gewisser Umweltmindeststandards schon hinreichend bei der Erreichung unternehmerischer Ziele berücksichtigt? Die in den letzten Jahren zahlreich in deutschen Medien thematisierten Menschenrechts- und Umweltskandale legen den Verdacht nahe, dass dem nicht so ist.

Seien es verheerende Brände in ausländischen Fertigungsstätten mit Hunderten Toten und Verletzten oder durch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen verursachte Arbeitsunfälle, die ganze Landstriche verseuchen – auch wenn solche Ereignisse oft nicht auf ein unmittelbares Verschulden deutscher Unternehmen zurückzu­führen sind, so sind sie doch häufig genug darin verwickelt, um berechtigte Fragen nach deren (Mit-)Verant­wortl­ichkeit für solche Vorkommnisse aufzuwerfen. Als Hauptprofiteure einer globalen Wertschöpfung sollten doch gerade auch deutsche Unternehmen durch eine gewisse Sorgfaltspflicht bei der Gestaltung ihrer internationalen Lieferketten ihren Teil dazu beitragen müssen, dass grundlegende Menschenrechtsstandards nicht nur in Deutschland und Europa, sondern weltweit eingehalten werden.

  

Gesetzesinitiative zum neuen deutschen Lieferkettengesetz

An dieser Stelle setzt nun auch der jüngste Vorstoß der Bundesregierung zum Erlass eines neuen Liefer­ketten­gesetzes für Deutschland an. Der ursprünglich auf eine Initiative der Bundesministerien für Entwicklung und Arbeit zurückgehende Gesetzesentwurf konnte nun, nach längerer Abstimmungsphase mit dem Bundes­wirtschaftsministerium, auf den Weg gebracht werden und soll zur nachhaltigen Sicherung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in globalen Lieferketten beitragen. Nach dem Willen der Initiatoren soll der Gesetzes­entwurf noch in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt werden und ab 2023 alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern zu einer Haftung für Verstöße gegen die darin normierten Sorgfaltspflichten sowohl im eigenen Betrieb als auch in den Betrieben direkter Zulieferer verpflichten. Bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße soll die Unternehmen künftig sogar eine Nachforschungs- und Berichtspflicht auch für vorgelagerte Zulieferbetriebe treffen. Ab 2024 soll der Geltungsbereich des neuen Lieferkettenge­setzes dann auf Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten erweitert werden.

Der jüngste Gesetzesentwurf zum deutschen Lieferkettengesetz stellt aber wohl nur das vorläufige Finale der Bemühungen führender Industrienationen um den weltweiten Schutz grundlegender Menschenrechts- und Umweltstandards, auch und besonders in den Ländern der Dritten Welt, dar. Ausgehend von den 2011 ver­fassten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen haben im letzten Jahrzehnt bereits Länder wie Frankreich, die Niederlande, das Vereinigte Königreich, Australien, die USA und jüngst auch die Schweiz Gesetze zur Bekämpfung ausbeuterischer und gesundheitsschädigender Arbeitsbedingungen in der Lieferkette auf den Weg gebracht.


Gescheiterte freiwillige Selbstverpflichtung

In Deutschland setzte die Bundesregierung zunächst auf Freiwilligkeit und stellte 2016 den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte vor, um deutsche Unternehmen dazu anzuhalten, auch im Aus­land Verantwortung für die Gestaltung einer erfolgreichen und nachhaltigen Weltwirtschaft zu übernehmen. Ausgehend von der deutschen Rechtsordnung, in der einem Schutz von Menschenrechten, Arbeitnehmer­rechten und Umweltbelangen durch verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen sowie zivil­rechtliche und deliktische Haftung ein angestammt hoher Stellenwert zukommt, und inspiriert von der EU-Strategie für soziale Verantwortung von Unternehmen, mit der die EU-Kommission ihre Mitgliedsstaaten schon 2011 dazu aufrief, eigene Pläne zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien zu entwickeln, hatte sich die Bundes­regierung bereits in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 zu einer Umsetzung dieser Leitprinzipien auch in Deutschland bekannt. Zusammen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sollte der deutsche Aktionsplan die positiven Auswirkungen unternehmerischen Handelns im Sinne von „Best Practices” überall dort stärken, wo die Staaten vor Ort ihrer Schutzpflicht nicht selbst nachkommen.

Doch die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft nicht zu der gewünschten Verbesserung im Bereich der International Corporate Social Responsibility führen konnte. Während auch deutsche Unternehmen maßgeblich von der Tatsache profitieren, dass rund 80 Prozent des weltweiten Handels in Lieferkettennetzwerken transnationaler Unternehmen statt­findet, haben laut einem Monitoring der Bundesregierung von 2020 noch nicht einmal 20 Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen tatsächlich hinreichende Vorkehrungen zu einer Einhaltung ihrer menschenrecht­lichen Sorgfaltspflicht entlang der Lieferketten getroffen. Vielmehr führen „Governance Gaps” im Zusammenspiel der vielfältigen und leider gerade nicht nahtlos ineinandergreifenden Rechtsordnung der Welt dazu, dass auch deutsche Unternehmen viel zu selten Verantwortung für eine Beseitigung der durch ihr Verhalten (mit-)verursachten Missstände in ausländischen Betrieben übernehmen müssen. Zweifellos sind Menschenrechtsverletzungen Teil eines globalen Wertschöpfungssystems, in dem Unternehmen unter hohem Preis- und Wettbewerbsdruck stehen. Nur ein einheitlicher nationaler und perspektivisch auch europäischer Rechtsrahmen wird für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen können.


Europarechtliche Perspektive

Insoweit ist das neue deutsche Lieferkettengesetz nicht nur dazu geeignet, im deutschen Recht vorhandene Regelunglücken zu schließen, auch soll es auf europäischer Ebene den Druck auf die EU-Kommission erhöhen, in der Sache nun alsbald einen einheitlichen und verbindlichen Rechtsrahmen für ganz Europa zu setzen. Tatsächlich hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments nun Ende Januar 2021 schon für einen konkreten Vorschlag zu einem europäischen Lieferkettengesetz gestimmt, die weitere Entwicklung wird abzuwarten bleiben.


Steigender sozialer Druck

Jenseits der schon bestehenden gesetzlichen Regelungen, wächst auch der soziale Druck auf deutsche und europäischen Unternehmen, sich mit Strategien zur Vermeidung von Menschenrechtsverstößen und Umwelt­skandalen in ihrer Lieferkette auseinanderzusetzen. Ausbeuterische, rücksichtslose und umweltzerstörerische Herstellungs- und Beschaffungsprozesse werden von einer für diese Angelegenheiten zunehmend sensibili­sierten Weltöffentlichkeit nicht nur kritisch beobachtet, sondern immer häufiger auch durch angepasstes Konsumverhalten abgestraft. Insbesondere europäische Verbraucher wollen oft gezielt wissen, wie nachhaltig die von ihnen konsumierten Produkte hergestellt sind. Fair Trade- und Umwelt-Zertifizierungen aller Art stehen hoch im Kurs und sind für viele Unternehmen längst zu einem wesentlichen Bestandteil ihres erfolgreichen Produktmarketings geworden, besonders bei Lebensmitteln und Textilien.

Aber auch im Geschäftskundenbereich spüren v.a. mittelständische Unternehmen einen steigenden Druck, bestimmte Mindeststandards im Umgang mit Menschenrechten und Umwelt nicht nur im eigenen Betrieb, sondern auch beim Umgang mit externen Lieferanten sicherstellen zu müssen. Viele der großen deutschen und internationalen Konzerne haben, oftmals im Wege der freiwilligen Selbstkontrolle, umfassende Bewertungs­standards zur nachhaltigen und verantwortlichen Produktion aufgestellt oder von externen Anbietern ein­ge­kauft. Sie erwarten nun auch von ihren Lieferanten und Dienstleistern im deutschen In- und Ausland eine Einhaltung dieser Standards und verankern sie vertraglich in ihren Einkaufsbedingungen. Wer bei entsprechenden Überprüfungen durchfällt, erhält keine Aufträge mehr und kann im schlimmsten Fall sogar schadensersatzpflichtig werden.

Insoweit hat sich in den letzten Jahren also nicht nur für Verbraucher ein oftmals unübersichtlicher und intransparenter Zertifizierungsdschungel ergeben, auch Unternehmen leiden zunehmend unter der Vielzahl und der Vielfältigkeit der vom Markt an sie gestellten Anforderungen. In den kleineren Betrieben des deutschen Mittelstands kann das durchaus existenzbedrohende Auswirkungen haben.


Fazit

Es ist daher an der Zeit, deutschen Unternehmen durch die Verankerung gesetzlicher Standards größere Rechtssicherheit zu ihren Verantwortlichkeiten in der Lieferkette zu geben. Die Initiative der Bundesregierung zum Erlass eines neuen deutschen Lieferkettengesetzes ist auch insoweit zu begrüßen, als dass das Gesetz nicht nur den fairen Wettbewerb in Deutschland und Europa fördern wird. Es wird den Geschäftsleitungen deutscher Unternehmen außerdem gestatten, den Schutz grundlegender menschen- und umweltrechtlicher Aspekte künftig noch stärker in den Fokus ihrer Geschäftstätigkeit zu rücken und somit einen Beitrag zum langfristigen Ausbau von Corporate Social Responsibity in Deutschland und Europa leisten.

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