Das Superwahljahr für die Erbschaftsteuer

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 15. Januar 2025​​​​​​​​​​​ | Lesedauer ca. 9 Minuten

Das Jahr 2025 hat gerade erst begonnen, dennoch steht mit der vorgezogenen Bundes­tagswahl am 23. Februar 2025 bereits das erste Ereignis an, welches die seit Jahren geführte Reformdebatte im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht maßgeblich beein­flussen wird. Auch die Wiedereinführung der Vermögensteuer wird derzeit intensiv diskutiert. Darüber hinaus stehen in 2025 wichtige Gerichts­entscheidungen an, die Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkung­steuer mit sich bringen könnten. Schließlich könnte auch die Debatte um eine höhere Besteuerung und Transparenz von sog. Superreichen weiter Fahrt aufnehmen.

 

Der erste Beitrag des Nachfolge Kompass nimmt das zum Anlass, die Wahlpro­gramme der größeren Parteien für die anstehende Bundestagswahl mit Blick auf die vorge­nann­ten Themen darzustellen.

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Die prägenden Themen 2025​

Die Bundestagsw​​ahl und die Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer​

​Die Debatte um eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Wiedereinführung einer Vermögensteuer war im verga​ngenen Jahr auch außerhalb der Fachmedien ungewöhnlich präsent. In den ZDF-Dokumentationen „Die geheime Welt der Superreichen – Das Milliardenspiel“ und „Steuerparadies Deutschland – Den Milliarden-Vermögen auf der Spur“ wurde kritisiert, dass sog. Superreiche hohe Vermögen anhäufen würden, ohne zum Gemeinwohl beizutragen. Diese Vermögen würden dann steuerfrei an die nächste Generation vererbt. Besonders im Feuer steht die erbschaftsteuerliche Verschonungsbe­darfsprüfung, die nach Ansicht der Redakteure zu einer Ungleichbehandlung von Betriebsvermögen im Vergleich zu Privatvermögen führe.

 

Unternehmerverbände halten dem entgegen, dass erarbeitete Vermögen bereits versteuert wurden und eine Vermögensteuer somit zu einer doppelten Versteuerung des Vermögens führen würde. Die Steuer­befreiungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer dienten zudem dazu, Arbeits­plätze zu erhalten. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt zwar unmittelbar beim Gesellschafter eines Unternehmens an. Sie wird aber in der Regel durch entsprechende Entnahmen oder Ausschüttun­gen an das Unternehmen weitergegeben. Das belastet die Liquidität des Unternehmens teils erheblich, da auch Ausschüttungen einer zusätzlichen Einkommensteuerbelastung unterliegen. Im Worst-Case kann eine Erbschaft- oder Schenkung­steuer daher zu einer Zerschlagung oder einem Verkauf des Unternehmens führen.


Das Bundesv​​​erfassungsgericht und die Betriebsvermögensbegünstigung​

Neben der Bundestagswahl könnten auch zwei beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren die Debatte um eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer beeinflussen. Zum einen geht es im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde um die Frage, ob die Regelungen über die Steuerbefreiungen für Betriebsvermö­gen der §§ 13a bis 13c und 28a ErbStG Erwerber von Betriebsvermögen im Vergleich zu Erwerbern von Privatvermögen verfassungswidrig ungleich behandeln.

Zum anderen ist ein Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht anhängig, der zwar vorrangig auf die Frage abzielt, ob die seit 2009 geltenden Erbschaftsteuerfreibeträge mangels Inflationsanpas­sungen verfassungswidrig zu niedrig sind. Es wird jedoch erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen dieses Verfahrens auch die Regelungen zur Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen verfas­sungsrechtlich würdigt.

 

Die Entscheidungen dieser beiden Verfahren waren bereits in 2024 erwartet worden und sind damit überfällig. Wie in der Vergangenheit wird es aber auch im Fall einer Verfassungswidrigkeit von Teilen des ErbStG wohl eine Übergangsfrist geben, in welcher der Gesetzgeber zu reagieren hat. Wie mögliche Vorgaben des Bundesverfas­sungs­gerichts zu einer Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer aussehen könnten, ist derzeit völlig offen. Die Umsetzung wird dann wiederum maßgeblich vom Ausgang der vorgezogenen Bundestagswahl abhängen.


Die Diskussion um eine ​​​Vermögensteuer in Deutschland​

Nicht neu ist auch die Forderung nach einer Wiedereinführung der Vermögensteuer, die in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben wird. Grund für die Aussetzung der Erhebung waren verfassungsrechtliche Bedenken aufgrund der nach damaligem Recht unterschiedlichen Besteuerung von Grundbesitz und übrigem Vermögen. Bei der bis 1996 erhobenen Vermögensteuer wurde Vermögen über dem Freibetrag von 120.000 Mark grund­sätzlich mit einem jährlichen Steuersatz von 1 Prozent versteuert; Betriebsvermögen mit einem Steuersatz von 0,5 Prozent. Bei Zusammenveranlagung mit Ehegatten und Kindern, einem Alter des Steuerpflichtigen von über 60 Jahren oder einer Schwerbehinderung erhöhte sich der Freibetrag.

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Die Pläne für eine globale Vermögensteuer​

Auch auf internationaler Ebene wird derzeit eine Diskussion um eine weltweite Vermögensteuer geführt. Sie wird geprägt von den durch Brasilien im Rahmen der G20 angestoßenen Plänen für eine international koordinierte Mindeststeuer für Superreiche. Diese sehen vor, dass „ultra-high-net-worth-individuals“ (d.h. Personen mit einem Vermögen von mehr als 1 Mrd. US-Dollar und damit ca. 3.000 Personen weltweit) jährlich mindestens 2 Prozent Steuern auf ihr Vermögen bezahlen. Steuerbefreiungen für Betriebsver­mögen sieht die Initiative nicht vor. Hauptbefürworter der Initiative sind neben Brasilien auch Frankreich, Spanien und Südafrika. Die USA haben sich bereits unter der Biden-Administration stark gegen die Initiative ausgesprochen. Unter Präsident Trump dürfte sich diese Position sehr wahrscheinlich nicht ändern. Die Ampel-Koalition konnte sich wegen des Widerstands der FDP nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt zu dem Vorschlag einigen. Auf dem G20 Gipfel in Rio de Janeiro im November 2024 konnten sich die Finanzminister der G20 Staaten ebenfalls nicht auf eine gemeinsame Linie zur Mindeststeuer einigen. Es wurde jedoch beschlossen, das Vorhaben weiterzuverfolgen.​

Mehr Transparenz vo​​n Familienunternehmern durch EU-Vermögensregi​ster​

Eine globale Vermögensteuer würde voraussetzen, dass die Vermögen der betroffenen Personen erfasst werden. Die EU-Kommission berät derzeit darüber, ob europaweit ein Vermögensregister eingeführt werden soll. Darin sollen Informationen zu den Inhabern bestimmter Vermögenswerte erfasst werden. Nach derzeitigem Stand sollen insbesondere​ Immobilien, Bankkon​ten, Wertpapiere, Kryptowährungen, Unternehmensbeteili­gungen und bestimmten Luxusgegenstände wie bspw. Rohstoffe, Kunstwerke, Edelmetalle und möglicherweise auch Fahrzeuge und Yachten in dem Register eingetragen werden. Daneben werden auch die Regelungen zum bereits bestehenden Transparenzregister durch die bereits verabschiedete EU-Geldwäscheverordnung nochmals verschärft. Sie wird dazu führen, dass wesentlich mehr Personen als bisher als wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen zum Transparenzregister gemeldet werden müssen.​

​Die Vorschläge der CDU​​​​/CSU​

Die Vorstä​nde von CDU und CSU haben am 17. Dezember 2024 das Wahlprogramm der Union für die anstehende Bundestagswahl beschlossen.


Die Kernpunkte der Bere​iche Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer sowie Transparenz sind:​

  • Ablehnung einer Vermögensteuer
  • Vereinfachung der Unternehmensnachfolge
  • Keine Belastung der Substanz von Familienunternehmen durch Erbfolge
  • Deutliche Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Bürokratieabbau durch Entrümpelung bei Dokumentations- und Meldepflichten
  • Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung von maximal 25 Prozent, durch schrittweise Senkung des Steuertarifs und Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung
  • Vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags


Das Wahlprogramm der Unionsparteien deutet darauf hin, dass keine Verschärfung der Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen geplant ist, selbst wenn hier das Bundesverfassungsgericht Änderungen vorgeben sollte. Das deckt sich mit den Aussagen führender Unionspolitiker in der Öffentlichkeit. Die geplante Vereinfachung der Unternehmensnachfolge ist zu begrüßen, denn diese kann derzeit mit sehr viel Bera­tungsaufwand verbunden sein. Leider bleibt im Wahlprogramm aber offen, wie das zu verstehen ist. Zu begrüßen wären bspw. Vereinfa­chungen beim Aufwand für Unternehmensbewertungen oder Locke​­rungen der Wohlverhaltenspflich­ten, wie insb. der Lohnsummenregelungen.


Interessant ist, dass der letztes Jahr​ publizierte Vorschlag der von Jens Spahn geleiteten Arbeitsgruppe Wohlstand, einen pauschalen Steuersatz bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer von 10 Prozent ein­zuführen (ohne Begünstigung von Unternehmenserben), im Wahlprogramm nicht aufgegriffen wurde.


​​Die Vorschläge der SPD​

Die Sozialdemokraten haben auf ihrem Parteitag am 11. Januar 2025 das Wahlprogramm für die anstehende Bundestagswahl beschlossen.


Die Kernpunkte der Bereiche Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer sowie Transparenz sind:​

  • „Revitalisierung“ der Vermögensteuer für sehr hohe Vermögen
  • Unterstützung der von Brasilien im Rahmen der G20 angestoßenen Pläne für eine international koordinierte Mindeststeuer für Superreiche
  • Abschaffung der „übermäßigen Privilegierung“ von Unternehmensvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Einführung einer effektiven Mindestbesteuerung für große Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die auch für vermögenshaltende Familienstiftungen gelten soll
  • Erhöhung der persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Abschaffung der Abgeltungsteuer und Besteuerung von Kapitaleinkünften über den Einkommensteuertarif
  • Einführung einer Finanztransaktionssteuer
  • Abschaffung der Spekulationsfrist für Verkauf von nicht selbst genutzten Immobilien. Ein Veräußerungsgewinn soll grundsätzlich steuerpflichtig sein


Die Forderung der SPD nach einer Vermögensteuer bei der kommenden Bundestagswahl hatte sich bereits angedeutet. Offen bleibt im Wahlprogramm jedoch, wie die Vermögensteuer genau ausgestaltet werden soll. In einem Entschließungsantrag an den Bundesrat zur Vermögensteuer hatte sich das SPD-regierte Land Bremen für eine Ausnahme der Besteuerung von Betriebsvermögen durch die Vermögen­steuer ausgesprochen. Ob das auch der Parteilinie der Bundes-SPD entspricht, bleibt offen. Die brasilia­nische G20 Initiative sieht eine solche Ausnahme für Betriebsvermögen gerade nicht vor.


Auch die Pläne der SPD zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer kommen nicht überraschend. Interessant ist jedoch, dass das Wahlprogramm keine Aussage zu einer Ausweitung von Stundungsmög­lichkeiten im Gegenzug zum Wegfall der Betriebsvermögensbegünstigung enthält. Diese hatte ein Be­schluss des Bundesparteitags der SPD vom 8. bis 10. Dezember 2023, in dem bereits wesentliche Eck­punkte der im Wahlprogramm vorgeschlagenen Erbschaftsteuerreform enthalten waren, noch vorge­sehen. Das Wahlprogramm deutet schließlich daraufhin, dass auch eine Reform der Erbersatzsteuer für Familien­stiftungen geplant ist. Denkbar wäre, dass dann auch ausländische Familienstiftungen von der Erber­satzsteuer erfasst werden sollen. Das wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert.​

 

Die Vorschläge von Bündnis 90/Die Grünen

Das Wahlprogramm der Grünen für die anstehende Bundestagswahl soll auf der Bundesdelegiertenkonferenz am 26. Januar 2025 beschlossen werden. Es liegt im Entwurf bereits vor.


Die Kernpunkte der Bereiche Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer sowie Transparenz sind:

  • Vier Handlungsalternativen zur Vermeidung der Konzentration sehr hoher Vermögen: „globale Milliardärsteuer“, fairere Erbschaftsteuer, gerechtere Immobilienbesteuerung oder eine nationale Vermögensteuer
  • „Effektives Angehen“ der Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer für außerordentlich große Erbschaften
  • Mehr Transparenz zu Unternehmenssteuern und Eigentumsverhältnissen


Die Vorschläge der Grünen zur Erbschaftsteuer und Vermögensteuer sind ebenfalls nicht neu. Allerdings ist anzumerken, dass die derzeitigen sog. Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer nicht an die Höhe der Erbschaft anknüpfen, sondern an die Eigenschaft des ererbten Vermögens als Betriebsvermögen. Wie die damit verfolgten Ziele (insb. Erhalt von Arbeitsplätzen) weiterverfolgt werden sollen, bleibt im Wahlpro­gramm offen.


Interessant sind hier ebenfalls die Vorschläge aus der Partei, die es nicht in das Wahlprogramm geschafft haben. So hatte die Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen am 16. November 2024 noch einen linearen Steuersatz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer von 25 Prozent für sämtliche Vermögensgegenstände vorgesehen. Die Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen sollten entfallen. Auffällig an diesem Beschluss war jedoch, dass offensichtlich davon ausgegangen wurde, Schuldner der Erbschaft- und Schenkungsteuer seien die Unternehmen selbst, nicht die Gesellschafter. Ein Fraktionsbeschluss vom 13. November 2024 sah vor, statt der Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen mehrjährige Stundungsre­gelungen einzuführen und zudem die Begünstigung für Wohnungsunternehmen abzuschaffen. Auch der Vorschlag von Robert Habeck vom 12. Januar 2025, Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge zu erheben, ist im Wahlprogramm nicht enthalten.

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​Die Vorschläge der FDP​

Das Wahlprogramm der Liberalen für die anstehende Bundestagswahl soll am 9. Februar 2025 auf einem Sonderparteitag beschlossen werden. Es liegt im Entwurf bereits vor.


Die Kernpunkte der Bereiche Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer sowie Transparenz sind:

  • Ablehnung jeder Form einer Vermögensteuer oder Vermögensabgabe
  • Entlastung von KMU und Familienunternehmen bei der Nachfolge
  • Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und automatische Anpassung anhand der Inflationsrate
  • Vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags
  • Absenkung der Unternehmenssteuerbelastung auf unter 25 Prozent durch Abschaffung des Solidaritätszuschlags und Senkung der Körperschaftsteuer
  • Ersetzung der Gewerbesteuer durch eine international systemtaugliche Alternative
  • Wiedereinführung der Spekulationsfrist für private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren zur Förderung langfristiger Kapitalanlage
  • Ablehnung einer Finanztransaktionssteuer

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Der Vorschläge der FDP zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind – abgesehen von der geplanten Anpassung der Freibeträge – eher vage. Das passt zu den bisherigen Aussagen der FDP-Spitze, sie sehe wenig Anpassungsbedarf bei der Erbschaftsteuer. Zudem spricht sich die FDP wie bisher konsequent gegen erhöhte Transparenzanforderungen und insbesondere das EU-Vermögensregister aus.​​


​Die Vor​​schläge der AfD​

Das Wahlprogramm der AfD für die anstehende Bundestagswahl wurde am 12. Januar 2025 auf einem Parteitag beschlossen.


Die Kernpunkte der Bereiche Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer sowie Transparenz sind:

  • Ablehnung einer Vermögensteuer
  • Vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer
  • Abschaffung der Grundsteuer und Kompensation durch Zuschlag auf Einkommen- und Körperschaftsteuer
  • Ablehnung der Einführung eines Vermögensregisters


Das Wahlprogramm der AfD liest sich in Bezug auf die Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer auf den ersten Blick liberal. Insgesamt hat sich die AfD programmatisch jedoch eher protektionistisch und europakri­tisch positioniert. Sie lehnt in ihrem Wahlprogramm insbesondere eine weitere europäische Integration ab. Zudem wird der Austritt aus dem Euro-System und die Wiedereinführung einer nationalen Währung vorgeschlagen. Das dürfte für viele Familienunternehmen mit erheblichen Nachteilen verbunden sein. Zudem stellt sich bei den steuerlichen Vorschlägen (noch deutlicher als bei den Programmen anderer Parteien) die Frage, wie die Vorschläge gegenfinanziert werden sollen. Eine vollständige Abschaffung der Erbschaft- und Grundsteuer würde zudem wohl auf erheblichen Widerstand der Bundesländer im Bundesrat stoßen.​

 

Die Vorschläge des BSW​

Das Wahlprogramm des BSW für die anstehende Bundestagswahl wurde am 12. Januar 2025 auf einem Parteitag beschlossen.


Die Kernpunkte der Bereiche Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer sowie Transparenz sind:

  • Gleiche Besteuerung vererbter Vermögen oberhalb der Freibeträge
  • Einführung einer Vermögensteuer auf Vermögen ab 25 Mio. Euro
  • Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
  • Einführung einer Finanztransaktionssteuer


Die Vorschläge des BSW zur Vermögensteuer kommen nicht überraschend. Interessant ist, dass das Wahlprogramm nur eine sehr knappe Aussage zur Erbschaftsteuer enthält. Auch im Parteiprogramm des BSW wird die Erbschaftsteuer nicht thematisiert. Sarah Wagenknecht hatte sich jedoch in der Vergan­genheit – damals noch als Mitglied der Linkspartei – stark gegen die Steuerbefreiungen für Betriebsver­mögen positioniert. Insbesondere hatte sie das 2016 verabschiedete Reformgesetz zum ErbStG – wegen der darin enthaltenen Verschonungsbedarfsprüfung – in einer Rede im Plenum des Bundestages als „Oligarchenpflege­gesetz“ bezeichnet. Die Politik der Partei wird dem Anschein nach auch maßgeblich von den persönlichen Überzeugungen Sarah Wagenknechts beeinflusst. Zudem wurden im Jahr 2024 mehrere kleine Anfragen durch Bundestagsabgeordnete des BSW an die Bundesregierung zum Umfang der festgesetzten Erbschaftsteuer auf Erwerbe ​größerer Vermögen sowie zur Verschonungsbedarfsprüfung gestellt. Es ist daher zu erwarten, dass sich das BSW im Falle einer Regierungsbeteiligung für eine gänzliche Abschaffung der Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen einsetzen wird.​

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​Die Vorschläge der Partei Die Linke​

Das Wahlprogramm der Linkspartei für die anstehende Bundestagswahl soll am 18. Januar 2025 auf einem außerordentlichen Parteitag beschlossen werden. Es liegt im Entwurf bereits vor.


Die Kernpunkte der Bereiche Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuer sowie Transparenz sind:

  • Wiedereinführung einer Vermögensteuer ab einem Privatvermögen von 1 Mio. Euro oder einem Betriebsvermögen von 5 Mio. Euro
  • Der Steuersatz der Vermögensteuer soll progressiv sein und ab einem Vermögen von 1 Mrd. Euro 12 Prozent betragen. Ausdrückliches Ziel der Regelung ist es „Milliardäre ab[zu]schaffen“
  • Erhöhung der Steuersätze bei Erbschaften und Schenkungen
  • Ab einer zu versteuernden Erbschaft von 3 Mio. Euro ist ein Steuersatz von 60 Prozent vorgesehen
  • Die Zahlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer soll auf 20 Jahre gestreckt werden können
  • Entfall von Vergünstigungen für Unternehmensvermögen und Wohnungsunternehmen
  • Besteuerung aller deutschen Staatsangehörigen in Deutschland, unabhängig vom Wohnort​


Die Vorschläge sonstiger Parteien​

​Von den sonstigen Parteien haben nach den aktuellen Umfragewerten insbesondere die Freien Wähler, der SSW sowie die Partei Volt Chancen, über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen. Sie könnten zwar die Reformdebatte im Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuerrecht nicht maßgeblich beein­flussen, jedoch mit ihren Positionen in eine bestimmte Richtung lenken.


Die Freien Wähler sehen in ihrem Wahlprogramm, das am 25. Januar 2025 auf einem Digitalparteitag beschlossen werden soll, eine vollständige Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor.


Der SSW sieht in seinem am 11. Januar 2025 beschlossenen Wahlprogramm vor, die Steuerbelastung durch Erbschaftsteuer gerechter zu gestalten. Die Privilegierung großer Erbschaften soll beseitigt werden, zugleich sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen durch großzügige Freibeträge geschützt werden. Es wird zudem eine Vermögensteuer mit angemessenen Freibeträgen vorgeschlagen. Auch hier wird verkannt, dass die Steuerbefreiungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht an die Höhe des Erwerbs anknüpfen, sondern an die Art des erworbenen Vermögens, bspw. Betriebsvermögen.


Die Partei Volt setzt sich für eine Vermögensteuer mit progressivem Steuersatz und mehrstelligen Millio­nenbeträgen als Freibetrag ein. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollen die Steuerbefrei­ungen für Betriebsvermögen abgeschafft werden. Im Gegenzug soll ein ermäßigter Steuersatz für Betriebs­vermögen gelten und eine Stundungsmöglichkeit über zehn Jahre geschaffen werden. Die Zehnjahresfrist, innerhalb der Schenkungen und Erbschaften bei der Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer zusammengerechnet werden, soll wegfallen, sodass auch weiter zurück liegende unentgeltliche Erwerbe zusammengerechnet würden.

​​Fazit​

Die Wahlprogramme der größeren Parteien orientieren sich weitestgehend an den bisherigen Positionen in der Diskussion um eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Daher wird auch die weitere Ent­wicklung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht maßgeblich davon abhängen, wie die zukünftige Regierungskoalition aussehen wird.


Sollte sich die genaue Ausgestaltung einer Erbschaft- und Schenkungsteuerreform abzeichnen, kann akut Handlungsbedarf bestehen, wenn eine Nachfolge steuergünstig erfolgen soll. Insbesondere sollte dann eruiert werden, ob eine Übertragung von Unternehmensanteilen noch nach dem derzeit geltenden Schenkungsteuer­recht​ sinnvoll ist. Allerdings benötigt ein ausgereiftes rechtliches und steuerliches Nachfolge­konzept eine gewisse Vorlaufszeit und sollte sorgfältig entwickelt werden. Betroffene Familienunterne­hmen und Familienunternehmer, die in den nächsten Jahren eine Unternehmens­nachfolge planen, sollten sich daher bereits unmittelbar nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 mit den sich abzeichnen­den Entwicklungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht befassen.


Bzgl. der Vermögensteuer ist derzeit noch völlig unklar, ob diese wiedereingeführt und wie sie im Detail ausgestaltet sein wird. Hier besteht daher derzeit noch kein akuter Handlungsbedarf. Zudem müssten vor der Wiedereinführung die verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden. Dazu macht keine der betrachteten Parteien in ihrem Wahlprogramm konkrete Vorschläge.


Wir behalten die weitere Entwicklung im Bereich des Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuerrecht jedenfalls im Blick und werden im Rahmen des Nachfolge-Kompass regelmäßig Updates dazu geben.​​

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