Sonderregelungen für den multimodalen Transport von und nach China

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veröffentlicht am 6. Juli 2017

 

Moderne Lieferketten von und nach China kombinieren häufig auch verschiedene Transportmodi unter einem einheitlichen Transportdokument (Multimodaler Transport). In solchen Fällen ergibt sich die Frage nach dem anwendbaren Haftungsregime bei Beschädigung, Verlust oder Verspätung.

 

   

Das UN-Abkommen zum Internationalen Multimodalen Transport von Gütern von 1980 wurde seinerzeit verfasst, um Regeln für eine solche Bestimmung bereitzustellen. Obwohl das Abkommen aufgrund mangelnder Unterzeichnerstaaten nie in Kraft getreten ist, sind seine Bestimmungen zur Grundlage diverser nationaler Transportrechte, inklusive des chinesischen, sowie zur Basis für multimodale Transportverträge geworden.

 

In China können Regelungen zur Bestimmung der anwendbaren Haftungsregeln in multimodalen Transportverträgen gefunden werden:

 

  • für generelle Transportverträge –
    in Artikeln 317-321 des Vertragsgesetzes der Volksrepublik China,
  • für Seetransporte –
    in Artikeln 102-106 des Seehandelsgesetzes der Volksrepublik China  und
  • für Lufttransporte –
    in Artikeln 38 und 18 IV S1, 2 des Montrealer Übereinkommens.

 

Artikel 321 des Vertragsgesetzes regelt, dass das Recht des Transportmodus des jeweiligen Abschnitts angewendet werden soll – vorausgesetzt der Abschnitt des multimodalen Transports, auf dem die Beschädigung oder der Verlust eingetreten ist, kann bestimmt werden.

 

Findet bspw. die Beschädigung auf dem Seeweg statt, so sind die Haftungsregelungen des entsprechenden Seehandelsgesetzes anzuwenden. Ist die Ware im Zuge des Lufttransportes beschädigt worden, so wird die Haftung nach dem Lufttransportgesetz geregelt.

 

Ist hingegen der Transportabschnitt, auf dem die Beschädigung oder der Verlust entstanden ist, nicht feststellbar, werden die Haftungsregelungen des Chinesischen Vertragsgesetzes zur Anwendung herangezogen.

 

Es kann daher sinnvoll sein, an den jeweiligen Umschlagsplätzen bzw. Knotenpunkten an denen Waren auf anderen Transportmittel verladen werden, entsprechende Kontrollen bzgl. Beschädigungen oder Verlusten durchzuführen.

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zu den Haftungsregelungen im internationalen Warentransport von und nach China.

 

Weitere Sonderregelungen finden im Lufttransport, Seetransport sowie im Fall des Eisenbahntransports Anwendung.
  
  

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Sebastian Wiendieck

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