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veröffentlicht am 20. Oktober 2023 | Lesedauer ca. 4 Minuten
In dieser Fortsetzungsreihe stellen Ihnen wechselnde M&A-Experten der weltweiten Niederlassungen von Rödl & Partner jeweils einen wichtigen Begriff aus der englischen Fachsprache des Transaktionsgeschäfts vor, verbunden mit Anmerkungen zur Verwendung. Hierbei geht es nicht um wissenschaftlich-juristische Exaktheit, linguistische Feinheiten oder erschöpfende Darstellung, sondern darum, das Grundverständnis eines Terminus zu vermitteln bzw. aufzufrischen und einige nützliche Hinweise aus der Beratungspraxis zu geben.
Angesichts der Komplexität der Offenlegungen und der oft fehlenden Konkretheit dessen, was eine „angemessene” Offenlegung ausmacht, ist es unerlässlich, bei der Verfassung von Kaufverträgen und Offenlegungsschreiben Experten zu Rate zu ziehen (die den Standard der Offenlegungen festlegen und deren geschickte Formulierung gewährleisten). Bei grenzüberschreitenden Erwerbsgeschäften ist es besonders geboten, die Bedeutung von „angemessenen” Offenlegungen nach dem einschlägigen Recht zu bewerten und das Verfahren der Offenlegung vollumfänglich einzuhalten.
Jan Eberhardt
Rechtsanwalt, Solicitor (England und Wales)
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