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Im Rahmen der Due Diligence werden weitere Themen in den Vordergrund rücken. Hierzu berichten wir später mehr.Wie bereits erwähnt, dürften hiervon laufende Projekte mit Beteiligung von Finanzinvestoren ausgenommen sein, die kurz vor dem Abschluss stehen. Diese werden, soweit ersichtlich, planmäßig fortgeführt.Um die möglichen Auswirkungen auf die jeweilige Transaktion möglichst frühzeitig erkennen und darauf reagieren zu können, halten wir eine regelmäßige Kommunikation zwischen Verkäufer und potentiellen Käufern für unabdingbar. Auch wenn sich abzeichnet, dass der Corona-Virus negative Auswirkungen auf den M&A Markt hat und noch haben wird, wird es gleichwohl aber auch neue M&A Projekte geben. Diese sehen wir derzeit zum einen bei Sell-Side Projekten zur Regelung der Unternehmensnachfolge in kaum oder gar nicht betroffenen Sektoren.Zum anderen werden von der Situation vor allem mutige und / oder strategische Finanzinvestoren profitieren. Mit ihrem Kapital und der teilweise in der Finanzkrise gewonnenen Erfahrung wird sich die eine oder andere günstige Einstiegsmöglickeit bieten. Hinzu kommen insb. ausländische Investoren, allen voran aus China. Dort gibt es erste Anzeichen der Erholung, was dazu führen kann, dass diese auf „Einkaufstour" gehen und versuchen werden, angeschlagene Unternehmen zu erwerben. Diese Entwicklung hat bereits die Bundesregierung auf den Plan gerufen. Auf der Ebene wird derzeit überlegt, solche Erwerbe unter Umständen zu untersagen. Abschließend erwarten wir für das laufende Geschäftsjahr, dass selbst bei einer schnellen Erholung, die negativen Spuren in den Bilanzen und Geschäftsberichten bei den meisten Unternehmen nicht mehr zu beseitigen sind. Das bedeutet, dass frühestens für das 1. Halbjahr 2021 wieder „verlässliche Zahlen" vorliegen, die einen geordneten M&A Prozess ermöglichen. M&A Dialog: Was ist jetzt beim Unternehmenskauf besonders zu beachten? Experten: Neben den vorgenannten Punkten ist zentral, dass Überlegungen hinsichtlich des Verständnisses des jeweiligen Geschäftsmodells angestellt werden, welche Auswirkungen die aktuelle Situation auf die kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanung hat (mehr ››) und inwieweit die der bisherigen Unternehmensbewertung zugrundeliegende Planung noch erreicht werden kann. Es empfiehlt sich hier, die relevanten Werttreiber mit entsprechenden Sensitivitäten abzubilden (mehr ››).Im zweiten Schritt sollten die bisher vereinbarten Kaufpreisbestandteile und der Kaufpreismechanismus auf ihre Anpassungsfähigkeit hin überprüft und ggf. angepasst werden. D.h. wie flexibel reagiert dieser Mechanismus, z.B. auf die aktuelle Liquiditätsentwicklung und welche Positionen sind von der Definition der Abzugsposten in der sog. Equity Bridge umfasst? Hierzu zählen Steuerstundungen als Steuerverbindlichkeiten, Forderungen gegenüber Versicherungen als „cash like item". Kann der Situation durch Vereinbarung einer Earn-Out Komponente auf Basis der (angepassten) Planung Rechnung getragen werden? M&A Dialog: Welche Themen spielen bei der Due Diligence in der Corona-Krise eine besondere Rolle? Experten: Die vorliegende Krise führt gerade bei der Due Diligence dazu, dass spezifische Risikobereiche beim Zielunternehmen in der Transaktion nun noch genauer untersucht werden müssen. So sollte speziell geprüft werden, ob für das Unternehmen und seine Arbeitnehmer bereits Kurzarbeitergeld für welchen Zeitraum beantragt wurde (mehr ››). Die Financial Due Diligence hat hierbei zu analysieren, zu welchen wirtschaftlichen Auswirkungen die mit der Kurzarbeit verbundene (teilweise) Betriebsschließung führt. Hierbei ist nunmehr aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen der Businessplan sowie die gesamte kurz- und mittelfristige Finanzplanung einer sehr kritischen Analyse zu unterziehen, die sicherlich auch Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung haben wird.Sollte die Zielgesellschaft bereits Liquiditätshilfen oder Steuerstundungen bzw. –aussetzungen beantragt haben (mehr ››), ist auch das spezifisch zu untersuchen und im späteren Kaufvertrag auf der Ebene von sog. Cash- und Debt-Positionen bei der Berechnung des finalen Kaufpreises entsprechend abzubilden. Von essentieller Bedeutung in der aktuellen Situation ist in der Legal Due Diligence, die genaue Prüfung, ob wesentliche Kunden- bzw. Lieferverträge überhaupt noch aufrecht erhalten bleiben (können). So wurden aufgrund der Corona-Krise entscheidende Verträge eventuell bereits gekündigt oder können zumindest derzeit nicht erfüllt werden. Vertragsparteien können sich z.B. auf eine sog. Force Majeure-Klausel berufen, die ihnen die temporäre Nichterfüllung oder sogar Beendigung eines Vertrages ermöglicht. Zusätzlich ist noch zu untersuchen, ob sich die Zielgesellschaft eventuell schadenersatzpflichtig gegenüber ihren Vertragspartnern macht, wenn sie sich bei bestehendem Leistungsverzug nicht selbst auf solche Klauseln berufen kann.Zuletzt sollte nicht vergessen werden, dass der Untersuchung des bei der Zielgesellschaft bestehenden Versicherungsschutzes ein großes Augenmerk gewidmet werden sollte. Gerade die Frage, ob die Zielgesellschaft eine ausreichend hohe Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hat, wird häufig von entscheidender Bedeutung sein. M&A Dialog: Was bedeutet die aktuelle Entwicklung eigentlich für die sogenannte Post Merger Integration?Experten: In der aktuell ungewissen Situation erlangt eine sorgfältige Planung und deren laufende Überprüfung und Anpassung erhöhte Relevanz.Die frühzeitige Planung der Integration ab dem Tag des Closings („Day 1 Readiness") wird in der Regel über einen Zeitraum von 100 Tagen erstellt. Diesem Integrationsplan kommt ohnehin schon eine enorme Bedeutung zu. Derzeit sind die bestehenden Herausforderungen im Rahmen der Post Merger Integration noch deutlicher zu spüren. Besonderes Augenmerk sollte auf der Sicherung der Liquiditätslage liegen.Die bestehende Liquiditätsplanung sollte kritisch und lückenlos geprüft werden, um erkennen zu können, ob, wann und in welchem Umfang Bedarf an liquiditätsfördernden Maßnahmen besteht bzw. ob die bisherige Fremdfinanzierung, insb. für das operative Geschäft, ausreicht oder ggfs. alternative Finanzierungsquellen bereitgestellt werden müssen. Darauf aufbauend sollten unter den von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Hilfsmaßnahmen diejenigen ausgewählt werden, die dem Unternehmen und seiner Situation bestmöglich helfen, um einen durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpass zu überbrücken bzw. abzumildern. Folgende Stellschrauben stehen grundsätzlich zur Verfügung:
M&A Dialog: Was ist bei der (Fremd-)Finanzierung der Transaktion ratsam bzw. was gilt es zu beachten?Experten: Hier sollten schnellstmöglich Gespräche mit den finanzierenden Banken geführt werden, um die Finanzierung der Kaufpreiszahlung sowie die Finanzierung des operativen Geschäfts des Zielunternehmens sicherzustellen. Zu der Kaufpreisfinanzierung ist zu überlegen, ob der Kapitaldienst im Wesentlichen aus finanziellen Rückflüssen des Zielunternehmens geleistet werden soll und inwieweit diese mittelfristig zur Verfügung stehen und hier Anpassungsbedarf besteht. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Auswirkungen der Corona-Krise auch zu einer Verletzung der mit den Banken vereinbarten Covenants führen kann, die den Banken ein Sonderkündigungsrecht gewähren. Falls ja, sollte das möglichst ausgeschlossen oder zumindest für die Dauer der Krise suspendiert werden. Das Verhandlungspotential sollte auch genutzt werden, um fällige Raten auszusetzen oder zu verschieben. Alternative Finanzierungen über die jeweiligen Fördermittel auf Landes- und Bundesebene sind auch in Betracht zu ziehen, um die Durchfinanzierung der Gesellschaft zu gewährleisten. M&A Dialog: Wie äußert sich das geänderte Käufer- und Verkäuferverhalten? Was ist ggf. bereits jetzt absehbar? Experten: Eine konkrete Aussage hierzu ist momentan aus diversen Gründen noch schwierig:
Michael Wiehl
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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Profil
Dr. Oliver Schmitt
Rechtsanwalt, D.E.A. (Rennes I)
Björn Stübiger
Diplom-Betriebswirt (BA)
Florian Kaiser
Steuerberater, Diplom-Kaufmann
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