Leasing IFRS 16: Bald wird es ernst

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veröffentlicht am 6. November 2018 / Lesedauer ca. 2 Minuten
  
Mit der verpflichtenden Anwendung des neuen Leasingstandards IFRS 16 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, rückt für viele Implementationsprojekte das Datum „an dem es ernst wird” in greifbare und spürbare Nähe. Obgleich die Ausarbeitung des Standards durch das International Accounting Standards Board (im Folgenden IASB abgekürzt) einige Jahre in Anspruch genommen hat und sich IFRS-Anwender dadurch einen lückenlosen, klareren, neuen Standard erhofft hatten, zeigt sich dem Anwender insbesondere im Rahmen der Implementierungsprojekte, dass einige Punkte in der praktischen Anwendung dann doch den ein oder anderen Gedanken und Entscheidungen abverlangen. 
     
  

Die Herausforderungen im IFRS 16 Projekt-Alltag

Software vs. Excel

Eine der ersten Entscheidungen, die ein Unternehmen nach Analyse der „Leasing-Lage” zu treffen hat, ist, wie das Thema IT-seitig unterstützt werden soll. Konkret rangieren die Möglichkeiten von einer in das entsprechende ERP-System vollintegrierten Softwarelösung über eine externe Softwarelösung bis hin zum „selbst gebastelten” Excel-Tool. IFRS-Anwender bei denen das Thema Leasing eine gewisse Größenordnung bzw. Wichtigkeit einnimmt, werden sich im Regelfall für eine software-basierte Lösung – wie beispielsweise unsere Lease-App – entscheiden. Dies zum einen, um die saubere, ggf. auch zentrierte Aufarbeitung des (Leasing-)­Vertragsmanagements zu unterstützen, aber auch um das Thema Leasing möglichst effizient in die bestehende (fachliche) Prozesslandschaft zu integrieren. Einige Softwareapplikationen bieten neben den buch­halterischen Minimalanforderungen auch Auswertungen zum Thema Leasing auf Basis der eingegebenen Verträge an, welche im Zusammenhang mit der Gesamtleasingstrategie eines Unternehmens verwendet werden können.
    
Es zeigt sich weiterhin, dass selbsterstellte Excel Lösungen meist nur Teilaspekte des IFRS 16 korrekt abbilden, selten aber dem vollumfänglichen sowie komplexen Regelungen des Standard gerecht werden können.

   
Weiterentwicklung fachlicher Interpretationen

Neben den weiteren „üblichen” Herausforderungen eines IT-Implementierungsprojektes gibt es vor allem aber auch fachliche Aspekte, die herausfordernd sind. So gab es nach Veröffentlichung des Standards in 2016 noch viele offene (Interpretations-)Fragen. Sie wurden kontinuierlich durch Q&As des IASB aber auch durch den geführten Diskurs im Expertenkreis adressiert. Aufzupassen ist immer dann, wenn sich führende Experten- und IFRS-Kommentarmeinungen im Verlauf des IFRS 16-Implementierungsprojekts ändern. So geschehen bei einem der signifikantesten Einschätzungsbereiche: Der Laufzeit des Lease. Hierbei ging es primär um die Inter­pretation von „Strafzahlungen” im Zusammenhang mit Kündigungsoptionen, die einen Einfluss auf die Laufzeit haben. Ging man Anfang des Jahres noch klar davon aus, dass hiermit ausschließlich vertragliche Straf­zahlungen gemeint sein können, tendiert die sich in den letzten Monaten entwickelnde Praxisdiskussion nun eher dazu, den Begriff weiter zu fassen. So sollen auch die ggf. negativen ökonomischen Auswirkungen, die die Aus­übung einer Kündigungsoption mit sich bringen, im weitesten Sinne als „Strafzahlungen” subsumiert werden. Nun gilt es Veränderungen in der Art natürlich in den laufenden IFRS 16-Projekten zu erfassen, auf Relevanz hin zu analysieren und zu bestimmen, welche konkreten Auswirkungen sich ergeben. Müssen Konzepte und Handlungshinweise angepasst, Schulungen ergänzt oder gar Prozesse angepasst werden?

  

Daten, Daten, Daten

Ein weiterer Schlüsselfaktor beim Thema Leasing-Bilanzierung ist der Umgang mit verschiedenen Datenpunkten. So ist bereits für die korrekte Erfassung aller Leasing-Verträge eine Vielzahl an verschiedenen Informationen notwendig, die aus den Verträgen extrahiert werden müssen. Neben den vorhandenen, aber noch aufzubereitenden Daten, gilt es aber auch, sich dringend notwendige Informationen durch neue Datenquellen zu erschließen. Oftmals findet der IFRS-Anwender sich in dieser Situation, wenn es um die Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes geht – die in der Praxis wohl meist verbreitete Alternative, den benötigten Diskontzinssatz zu bestimmen. Hierbei gibt der Standard leider keine Hilfestellung. Die Anwender­praxis ist aber dazu übergegangen, sich ihn auf Basis der Zwiebeltechnik aufzubauen: Neben einem laufzeitäquivalenten Basiszinssatz kommen weitere Elemente wie eine Kreditrisikoprämie und ggf. auch eine vermögenswertspezifische Anpassung mit dazu. Was sich so einfach liest, kann für den einzelnen IFRS-Anwender, wenn es um die entsprechende regelmäßige Datenerhebung und Berechnung des Zinssatzes geht, schnell zum kniffligen Problem werden. Woher die Daten nehmen und wie interpretieren? Wobei letzteres durch einen Ausflug in die Finanzmathematik gelöst werden kann, kann die Datenherkunft auch schlichtweg zur Kostenfrage werden, da Plattformzugänge zu Bloomberg & Co. nicht günstig sind.

  

Ein kurzer Blick auf die Zeitschiene

Die Praxiserfahrung zeigt, dass sicherlich ein großer Teil derjenigen IFRS-Anwender, bei denen bereits Implementierungsprojekte mit Hochdruck laufen, es voraussichtlich auch unter Einhaltung der geforderten Stichtage schaffen werden. Manche sogar mit etwas Puffer, andere wahrscheinlich „just-in-time”. Kurzumfragen aus Seminaren und Vorträgen zeigen uns aber, dass längst nicht jeder IFRS-Anwender auch so weit ist. Wenn die vom Standard geforderte Deadline „1. Januar 2019” (bzw. abweichende Geschäftsjahre, die danach beginnen) in Gefahr ist, empfehlen wir, entsprechend die Auswirkungen zu analysieren, sich mit Ihrem Wirtschafts­prüfer bzw. Berater zu besprechen und dann zu handeln. Noch ist zumindest ein wenig Zeit, bis die ent­sprechenden ersten externen (Zwischen-)Abschlüsse erstellt und veröffentlicht werden müssen.
     

 

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