Europäische Kommission: Verhaltenskodex für Beihilfeverfahren

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veröffentlicht am 8. August 2018
Die Europäische Kommission hat mit ihrer Mitteilung vom 16. Juli 2018 (C(2018 4412 final) einen Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren veröffentlicht. Zweck ist es, bei Beachtung der in den vergangenen Jahren modernisierten Beihilfevorschriften den Mitgliedsstaaten, Empfängern und weiteren Beteiligten einen Überblick über den praktischen Ablauf des Beihilfeverfahrens zu geben.
Der Verhaltenskodex dient dem Ziel „[…] Beihilfeverfahren so transparent, einfach, klar, vorhersehbar und zügig wie möglich zu gestalten.” Er erläutert die von den Kommissionsdienststellen bei der Prüfung von Beihilfesachen angewandten Verfahren, aber ohne den Anspruch auf einen vollständigen Überblick über die europäischen Beihilfevorschriften zu erheben. Diese sollten parallel zum Verhaltenskodex gelesen werden.

 

Vor der geplanten Anmeldung einer Beihilfemaßnahme empfiehlt der Verhaltenskodex, dass die Mitgliedsstaaten die Kommissionsdienststellen kontaktieren. Diese Vorabkontakte dienen der Klärung, welche Informationen und Unterlagen für eine Prüfung voraussichtlich benötigt werden sowie der Erörterung inhaltlicher Aspekte, insbesondere solche, die potenziell nicht mit den Vorschriften des Beihilferechts im Einklang stehen. Auch wird sich in dem Verhaltenskodex dazu geäußert, wie die Behörden der Mitgliedsstaaten Maßnahmen, bei denen eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs unwahrscheinlich ist, durchführen können, ohne sie förmlich bei der Kommission zur Genehmigung anzumelden.

 

Weiterhin stellt die Europäische Kommission für unkomplizierte Fälle ein sog. gestrafftes Verfahren in Aussicht. Solche unkomplizierten Fälle können etwa dann vorliegen, wenn in den zehn Jahren vor der Voranmeldung einer Beihilfe mindestens drei Kommissionsbeschlüsse zu vergleichbaren Maßnahmen ergangen sind.

 

Schließlich stellt die Europäische Kommission auch mit dem sog. Portfolio-Ansatz ein Verfahren dar, mit dem die EU-Mitgliedsstaaten zweimal jährlich ihre Prioritätensetzung für die angemeldeten Maßnahmen darlegen können.

 

Weitere Aspekte des Verhaltenskodex sind:

  • wie die Kommission über ein Netz nationaler Koordinatoren, das sie für die laufenden Kontakte mit den einzelnen Mitgliedstaaten unterhält, bei Auftreten von Problemen sofort Unterstützung leisten kann;
  • wie die Kommission mit den Mitgliedstaaten Vereinbarungen über die Behandlung neuartiger, komplexer oder dringender Fälle trifft, wie etwa TEN-V-Vorhaben, die auf den Bau bzw. die Modernisierung von Verkehrsinfrastruktur abzielen;
  • wie die Kommission mithilfe von Instrumenten zur Einholung von Marktauskünften direkt bei den zuständigen Behörden oder Unternehmen sachdienliche Informationen einholen kann;
  • wie die Kommission mit den Mitgliedsstaaten im Bereich der Bewertung und Überwachung staatlicher Beihilfen zusammenarbeitet;
  • wie Beschwerden über staatliche Beihilfen von der Kommission nach der Änderung der Verfahrensverordnung für staatliche Beihilfen bearbeitet werden.

 

Bewertung für die Praxis

Zwar stellt dieser Verhaltenskodex kein verbindliches europäisches (Sekundär-)Recht dar, allerdings dürfte die Europäische Kommission sich in ihrem verwaltungspraktischen Vorgehen an dieser Mitteilung orientieren. Der Verhaltenskodex gibt bei Beihilfeverfahren einen wichtigen Überblick über das Vorgehen und hilft insofern mehr Verfahrenssicherheit zu gewinnen.

 

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