Bundesfinanzministerium veröffentlicht Referentenentwurf für 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)

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veröffentlicht am 03. November 2016

 

Das Erste Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarkt­novellierungsgesetz - 1. FiMaNoG) wurde am 6. Januar 2016 verabschiedet und am 30. Juni 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (siehe hierzu auch unseren Beitrag „1. Finanzmarktnovellierungsgesetz: Bundeskabinett beschließt Entwurf” in unserem Themenspecial „Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) – Von Paragraphen zur Praxis” sowie unseren Beitrag in der Kapitalanlage kompakt Februar 2016 „EU-Kommission schlägt Verschiebung der Anwendung von MiFID II vor”).
 


Am 29. September 2016 folgte nun die Veröffentlichung des Referenten­entwurfs des Bundes­ministeriums für Finanzen (BMF) für ein Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz –  2. FiMaNoG).  

Gegenstand des 2. FiMaNoG ist in erster Linie die nationale Umsetzung der MiFID II-Richtlinie (Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014). Darüber hinaus enthält das 2. FiMaNoG Ausführungsbestimmungen zu der die MiFID II-Richtlinie begleitenden MiFIR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 600/2014) sowie zu zwei weiteren europäischen Kapitalmarkt-Verordnungen, namentlich zur Verordnung (EU) 2015/2365 (Securities Financing Transaction Regulation – „SFT-VO”) sowie zur Verordnung (EU) 2016/1011 („Benchmark-VO”).   
 

Betroffene Finanzmarktvorschriften - Überblick

Von den Umsetzungsmaßnahmen des 2. FiMaNoG betroffen sind insbesondere das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Börsengesetz (BörsG). Änderungen werden sich zudem im Versicherungs­aufsichtsgesetz (VAG) und im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie in mehreren Durch­führungs­verordnungen, vor allem in der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organi­sationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung - WpDVerOV) ergeben.
  

Änderungen im WpHG

Besonders umfangreich wird das WpHG überarbeitet werden. So soll das 2. FiMaNoG neben inhaltlichen Änderungen auch eine Neu­strukturierung des WpHG mit sich bringen. Von den inhaltlichen Änderungen betroffen sind speziell die Verhaltens- und Organisationspflichten von Wertpapier­dienstleistungs­unternehmen. Diese sollen zur Stärkung des Anlegerschutzes durch das 2. FiMaNoG grundlegend geändert und die Transparenz- und Informationspflichten erweitert werden. Unter anderem werden die Regelungen betreffend Zuwendungen und Gebühren überarbeitet. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Produktanbietern und Vertrieb nach sich ziehen. Speziell für den Vertrieb geschlossener Alternativer Investmentfonds (AIF) über Banken und Sparkassen sind diese Regelungen relevant.
   

Erweiterte Überwachungs- und Eingriffs­befugnisse der Aufsicht

Des Weiteren sollen die Überwachungs- und Eingriffs­befugnisse der Aufsicht verbessert und die Sanktions­möglichkeiten vereinheitlicht und verschärft werden. Hierfür wird der Katalog an Ordnungs­widrigkeitstat­beständen erweitert und der Bußgeldrahmen in WpHG, KWG, BörsG, KAGB und VAG erhöht. Ferner soll eine grundsätzlich zwingende Veröffentlichung von Maßnahmen und Sanktionen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeführt werden.
  

Ausblick

Innerhalb des Konsultationsverfahrens zum 2. FiMaNoG konnte bis zum 28. Oktober 2016 Stellung genommen werden. Das weitere Konsultations­verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine Umsetzung der MiFID II-Richtlinie in nationales Recht, wie hier durch das 2. FiMaNoG, hat spätestens bis zum 3. Juli 2017 zu erfolgen. Über die weiteren Schritte innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.

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