Italien: Frist für Verrechnungs­preis­doku­menta­tion vorverlegt

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veröffentlicht am 11. Januar 2024 | Lesedauer ca. 0,5 Minuten


Die italienischen Steuerbehörden haben eine neue Frist für die Abgabe der Steuer­erklärung für das Steuerjahr 2023 festgelegt: 9 Monate nach Jahresende. 

 
  
Beispielsweise muss ein Steuerzahler, der das Geschäftsjahr 2023 am 31. Dezember abschließt, die Steuer­erklärung für den entsprechenden Zeitraum bis zum 30. September 2024 einreichen. Da die Frist für die Einreichung der Steuererklärung im Allgemeinen auch die Frist für die Fertigstellung der Verrech­nungs­preis­dokumentation ist, bedeutet dies, dass die Steuerzahler im Allgemeinen die Verrechnungspreisdokumentation (d.h.: Master File, Local File und alle erforderlichen Analysen, einschließlich Benchmark-Analysen) für das Steuer­jahr 2023 bis Ende September 2024 fertigstellen müssen. Es wird daher dringend empfohlen, mit der Erstellung der italienischen Verrechnungspreisdokumentation umgehend zu beginnen.

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