Editorial ESG News 2/2023

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Liebe Leserinnen und Leser, 
 
der Klimawandel und seine Folgen gehören aktuell zu den intensiv diskutierten Themen in Politik und Wirt­schaft. Aus der Vielzahl der bereits seit 1979 jährlich stattgefundenen UN-Umweltgipfel bzw. UN-Klimakon­ferenzen ragt die 2015 in Paris stattgefundene COP 21 mit Blick auf den Kampf gegen den Klimawandel heraus. 195 Staaten verabschiedeten das „Übereinkommen von Paris“, mit dem Ziel, den Klimawandel einzudämmen und die Weltwirtschaft klimafreundlich umzugestalten. Konkret verfolgt das Pariser Abkommen vier Stoßrich­tungen: Die Beschränkung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur, die Senkung der Emissionen und die Anpassung an den Klimawandel sowie die Lenkung von Finanzmitteln im Einklang mit den Klima­schutz­zielen. Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet und mit dem sog. „EU-Green Deal“ den dazu notwendigen Transformationsrahmen gesetzt. Bis 2050 soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent der Welt werden und der Umbau zu mehr Nachhaltigkeit soll ein wesentlicher Wachstumstreiber sein.
 
Das durch den EU-Green Deal gesetzte Ziel der Klimaneutralität bedeutet Netto-Null-CO2-Emissionen (oder kurz: Net Zero). Dieses ehrgeizige Ziel kann nur durch die massive Reduzierung von Treibhausgasen, insbeson­dere CO2, erreicht werden. Es erfordert vielfältige Anstrengungen in allen Wirtschaftssektoren und gesell­schaftlichen Bereichen. Der Wirtschaft kommt hierbei jedoch unzweifelhaft die Schlüsselrolle zu. Von daher unterstützt die EU einerseits die erforderliche Transformation mit zahlreichen Programmen, wie bspw. dem „Net Zero Industry Act“; andererseits zielt die Verpflichtung der Wirtschaft zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG-Reporting) auf eine verbesserte Transparenz. Es soll deutlich werden, ob die Unternehmen einen konkre­ten Beitrag zur Transformation leisten.
 
Von daher legen wir in unserer dritten Ausgabe der ESG-News einen inhaltlichen Schwerpunkt auf das „E“ im ESG-Reporting. Das „E“ steht dabei für Environment oder Umwelt. 

Im Artikel „Klimaziele definieren: Transparenz künftiger Nachhaltigkeitsberichterstattung” erläutern wir, wie die EU das Thema „Treibhausgas-Reduktion“ in die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) implemen­tiert hat und was das für die berichtspflichtigen Unternehmen konkret bedeutet. Der Artikel „Klimaszenario­analysen: Neue Herausforderungen für die Nachhaltig­keits­berichterstattung“ beschreibt das Instrument „Klimaszenarioanalyse“ und stellt die hierfür erforderlichen Schritte bei der Erstellung vor. Die Klimaszenario­analyse ist die zentrale Grundlage für die Entwicklung von Anpassungsstrategien. Für Unternehmen ist dabei insbesondere der Blick auf die CO2-Bilanzierung und die Dekarbonisierungsstrategie relevant. 
 
Welche Unternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sind, ist mittlerweile bekannt. Ob auch öffentliche Betriebe und Einrichtungen in der Kommunalwirtschaft Gegenstand einer verpflichtenden ESG-Berichterstattung sind, diskutieren wir in einem weiteren Beitrag.  
 
Vorsicht ist bei den „E“-Themen immer dann geboten, wenn Personen oder Unternehmen für sich oder ihre Produkte mit bestimmten Umwelteigenschaften werben. Ein aktuelles Urteil bestätigt, dass dem Werbenden eine Pflicht zur genauen Aufklärung der Eigenschaften obliegt. Die Tage des „Greenwashings” sind somit gezählt
 
So vielfältig die Themen aus dem Bereich ESG sind, so vielfältig sind auch die Möglichkeiten, sich mit ihnen auseinanderzusetzen. So möchten wir Ihnen noch einen Rückblick auf unseren Diversity-Tag bieten und Sie auf unser Forum Global aufmerksam machen, bei dem unsere Nachhaltigkeits-Expertinnen und -Experten mit zahlreichen Vorträgen sowie einem Themenmessestand vertreten sein werden. 
 
Am 12. Oktober 2023 laden wir Sie zu unserem 2. ESG Tag in München oder digital ein. Wir werden Ihnen wieder die geballte Expertise im Bereich ESG bieten. Das Programm und die Anmeldung werden in Kürze online sein – wir freuen uns darauf, Sie (wieder) zu sehen! 
 
Ich hoffe, dass wir mit dieser „Umweltausgabe“ unserer ESG News wieder Ihren Nerv getroffen haben und wünsche Ihnen eine anregende Lektüre. Natürlich sind wir auch immer gerne persönlich für Sie erreichbar.  
 
Ihr Martin Wambach

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Martin Wambach

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

Geschäftsführender Partner

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