EEG-Ausschreibungsmodell - Status quo & Ausblick

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​Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik- (PV-) Freiflächenanlagen hat die Bundesnetzagentur am 29. April 2015 veröffentlicht. Für die bereits gestartete zweite Runde nimmt die Bundesnetzagentur noch bis zum 1. August 2015 Gebote entgegen. Daher stellen sich folgende Fragen: Welche Erfahrungen resultieren aus der ersten Runde und was kann man von der zweiten Runde erwarten?

 

Die erste Runde 

Gebote für die erste Ausschreibungsrunde konnten ab dem Bekanntgabezeitpunkt - am 24. Februar 2015 – bis zum 15. April 2015 abgegeben werden. In diesem Zeitraum wurden 170 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 715 Megawatt Peak (MWp) eingereicht. Demnach war das Ausschreibungsvolumen von 150 MWp in der ersten Runde mehr als vierfach überzeichnet, was noch immer auf einen lebendigen PV-Entwicklermarkt in Deutschland hinweist. Ein Nachrückverfahren war nicht erforderlich, da alle Teilnehmer ihre Zweitsicherheit ordnungsgemäß gestellt hatten.
 
Von den 170 Geboten erhielten 25 einen Zuschlag und 37 Gebote wurden ausgeschlossen, da sie die formalen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten. Insoweit scheint die Bundesnetzagentur (BNetzA) als ausführendes Organ nicht viel Spielraum zu haben; so musste ein Gebot ausgeschlossen werden, da die Bürgschaftshöhe für die Erstsicherheit um zwei Euro zu gering war. In Folge der großen Anzahl an Formfehlern und der an die BNetzA im Vorfeld der ersten Ausschreibungsrunde gerichteten Fragen zum Verfahren, wurde Anfang Juni ein Merkblatt mit Hinweisen zur Gebotsabgabe veröffentlicht mit dem Ziel, Formfehler zu reduzieren1.
 
Während das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die große Vielfalt der Bieterstruktur hervorhebt, zeichnet die Auswertung der Zuschläge bei genauerem Hinsehen ein anderes Bild. Zwar gab es 7 Gebote von natürlichen Personen und auch 4 Gebote von Genossenschaften,  jedoch erhielt keines dieser Gebote einen Zuschlag. Etwa 90 MWp der bezuschlagten Angebote verteilen sich auf (nur) drei Unternehmen. Allein eines dieser Unternehmen vereint dabei ca. 40 Prozent (!) der insgesamt ausgeschriebenen Menge auf sich.
 
Auch im Rahmen der Flächenverteilung der erfolgreichen Gebote lässt sich eine Konzentration auf die Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt feststellen. Nur ca. 50 MWp verteilen sich auf die restlichen Bundesländer.
 
Der Höchstwert nach § 8 der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) betrug für die erste Ausschreibungsrunde 11,29 ct/kWh (entspricht § 51 Abs. 2 Nr. 3 EEG i.V.m. 26 Abs. 3 EEG und § 31 Abs. 1 bis 5 EEG). Die gebotenen Förderhöhen lagen zwischen 8,48 ct/kWh und dem Höchstwert von 11,29 ct/kWh. Der höchste erfolgreiche Gebotswert lag dagegen bei 9,43 ct/kWh (Durchschnittswert folglich: 9,17 ct/kWh). Zwar liegt dieser Wert mehr als 2 Cent unter dem Höchstwert, dennoch ist er höher als der momentan für Freiflächenanlagen gültige anzulegende Wert von 8,98 ct/kWh (gültig seit 1. Juni 2015). Dieser Effekt sowie die hohe Zahl an Geboten lässt sich unter Umständen mit den noch gültigen Übergangsregelungen des EEG erklären. Noch bis zum 1. September dieses Jahres steht es Projektentwicklern frei, neben der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren, die Vergütung nach dem EEG zu beanspruchen oder am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen und so eventuell einen höheren Vergütungssatz zu erzielen. Diese Chance werden vermutlich einige Ausschreibungsteilnehmer genutzt haben, da sie somit nicht von einer erfolgreichen Gebotsabgabe abhängig waren. Welche Auswirkungen dieser Umstand auf die nächste Ausschreibungsrunde haben wird, bleibt abzuwarten.
 
Die Anzahl der Zuschläge der ersten Runde auf verschiedene Größenkategorien verteilt sich wie folgt:
 

Anzahl´Zuschlaege

Es ist zu erkennen, dass der Großteil des bezuschlagten Volumens auf große Anlagen entfällt. Die durchschnittliche Größe der bezuschlagten Anlagen liegt laut BNetzA bei 6,3 MWp (ungewichteter Mittelwert). Das ist allerdings nicht verwunderlich, da große Anlagen aufgrund diverser Skaleneffekte in der Regel auch mit geringeren spezifischen Kosten, einer ggf. günstigeren Finanzierung und somit niedrigeren Stromgestehungskosten aufwarten können als kleinere Anlagen. Dies wurde bereits im Vorfeld der ersten Ausschreibungsrunde von diversen Kritikern moniert, da hierdurch kleinere Akteure, wie z. B. Genossenschaften, benachteiligt werden und wurden.

 

Was ändert sich in der zweiten Runde? 

Auch in der zweiten Ausschreibungsrunde werden wieder 150 MWp ausgeschrieben. Der bereits festgelegte Höchstwert entspricht wiederum dem aktuell gültigen anzulegenden Wert für Dachanlagen bis 1 MWp. Durch die seit Bekanntmachung der letzten Ausschreibungsrunde (Februar) durchgeführten vier Degressionsstufen von jeweils 0,25 Prozent liegt dieser nun bei 11,18 ct/kWh. Der offizielle Submissionstermin ist der 1. August 2015.

 

Die wesentlichste Änderung besteht in der Art des Zuschlagsverfahrens. In der ersten Ausschreibungsrunde wurde dies nach dem „Pay-as-bid“-Verfahren durchgeführt. In der zweiten Runde wird dies nun nach dem „uniform-pricing“ – Verfahren erfolgen. Demnach findet der höchste Gebotswert, welcher noch einen Zuschlag erhalten hat, auf alle bezuschlagten Gebote Anwendung. Für die erste Ausschreibungsrunde hätte dies bedeutet, dass alle 25 erfolgreichen Gebote einen anzulegenden Wert in Höhe von 9,43 ct/kWh erhalten hätten – unabhängig von der tatsächlichen Höhe des jeweiligen Gebotswerts. Diese Änderung dürfte wiederum den größeren Projekten in die Karten spielen, da sie dank der o. g. Skaleneffekte geringer in das Verfahren gehen können, aber letztendlich eben bis zu 1 ct/kWh mehr (im Vergl. mit der ersten Runde) erzielen können.

 

Es ist außerdem zu beachten, dass Formulare, die für die erste Ausschreibungsrunde veröffentlicht wurden, für die nächste Ausschreibungsrunde nicht mehr gültig sind2.

 

Fazit 

Die erste Ausschreibungsrunde haben die BNetzA und das BMWi als Erfolg gefeiert, doch die Branche äußerte auch begründete Kritik. Das ausgeschriebene Volumen steht in keinem Verhältnis zum Marktpotenzial. Leider sind gerade „Spieler“, welche für eine bürgernahe Energiewende stehen, nicht zum Zuge gekommen, bspw. Energiegenossenschaften. Die hohe Anzahl von Ausschlüssen auf Grund von Formfehlern belegt die Komplexität des Verfahrens, welches auch mit hohen Kosten seitens der Teilnehmer verbunden ist. Ob die Teilnahme an der zweiten Ausschreibungsrunde ebenso zahlreich erfolgt, bleibt aus genannten Gründen abzuwarten.

 

Spannend wird indes der Einfluss des Zuschlagsverfahrens, welches ebenfalls für die dritte Ausschreibungsrunde angewendet wird. Für die darauf folgenden Ausschreibungen wird wieder das „pay-as-bid“–Verfahren eingesetzt. Trotz zahlreicher Kritikpunkte besteht dank des Ausschreibungsverfahrens die Chance auf höhere Vergütungssätze, die die Wirtschaftlichkeit von Freiflächenanlagen fördert. Dies ist insbesondere bei den beiden folgenden Runden mit „Uniform-pricing“–Zuschlagsverfahren der Fall. Die hohe Zahl an Geboten belegt das Interesse und den Willen des Marktes, weiterhin in die Photovoltaik in Deutschland zu investieren. Bundesminister Sigmar Gabriel deutete an, dass er ggf. hier den PV-Markt stützen möchte, sodass es evtl. in der 3. oder 4. Runde zu einer Erhöhung der ausgeschriebenen Leistung kommt. Die Verordnungsermächtigungen sind vorhanden, sodass das BMWi den Prozess ohnehin nach Belieben beeinflussen kann. Ein offener Markt sieht anders aus.

 

 

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