Fit für Asien – Nicht nur Lächeln und Sonnenschein

PrintMailRate-it

Spätestens seit beschlossen wurde, die Förderung Erneuerbarer Energien in Deutschland zu verringern, stehen u. a. die Tiger-Staaten in Asien vermehrt im Fokus deutscher Investoren. Jedoch ist der Schritt ins Ausland oft ein Realitätscheck – um nicht zu sagen: ein Realitätsschock.
 
Beispielhaft für Risiken und Potenzial auf dem Sektor der Erneuerbaren Energien ist sicherlich Indien. Der neue indische Premierminister Narendra Modi, der seit Mai 2014 im Amt ist, forciert insbesondere die Förderung von Photovoltaikanlagen. In der Satellitenstadt Gurgaon sollen bald alle neuen Wohn- und Geschäftsgebäude mit einer solchen Anlage ausgerüstet werden. Auch entsprechende Steuervergünstigungen sind geplant.
 
Indien verfügt über die besten Voraussetzungen für die Gewinnung regenerativer Energien und hier insbesondere Solarstrom – 300 Sonnentage pro Jahr sprechen für sich. Alleine auf das mögliche Sonnenpotenzial Indiens zu blicken, reicht allerdings bei Weitem nicht aus. Der ausländische Investor wird auf eine Vielzahl von Unsicherheiten und bürokratische Hindernisse stoßen. 

 

Fallbeispiel

Ein deutsches Unternehmen plant den Einstieg in das Photovoltaik-Projektentwicklungsgeschäft in Indien. Hierzu soll ein Joint Venture gegründet werden. 
 
Zunächst sind im Joint Venture-Vertrag die Rechte und Pflichten der Parteien zu bestimmen. Auch ist zu klären, inwieweit der Joint Venture-Partner Eigentümer des Grundstücks wird und ob dieses zur Energieerzeugung genutzt werden darf. Hierzu steht eine umfassende „title”-Prüfung an, da Indien kein dem deutschen Grundbuch entsprechendes Register kennt. Die Finanzierung des Projekts ist vor diesem Hintergrund in Indien nach geltenden devisenrechtlichen Beschränkungen für Auslandsdarlehen sicherzustellen. 
 
In einer Steuerplanungsrechnung müssen die Konsequenzen laufender Gewinne und späterer Veräußerungsgewinne prognostiziert und die steuerlichen Folgen geplant werden. Auch die Rechtsform des Joint Venture- Unternehmens will in Hinblick auf die ertragssteuerliche Belastung wohl überlegt sein. Weitere Punkte auf der To-do-Liste sind Umweltprüfungen, öffentliche Anhörungen sowie technische und infrastrukturelle Abnahmen. 
 
Werden deutsche Mitarbeiter nach Indien entsandt, um das dortige Projekt zu betreuen, so sind hier nicht nur die Themen der Weiterbelastung der Entsendungskosten und das Entgelt für den mit der Entsendung verbundenen Know-how-Transfer zu klären. Es stellt sich auch die Frage nach der Genehmigungspflicht der Arbeitnehmerüberlassung. Ein weiterer Stolperstein: Der entsandte Mitarbeiter kann unerkannt aus dem deutschen Sozialversicherungssystem „herausfallen”. Das deutsch-indische Sozialversicherungsabkommen umfasst nicht alle Sozialversicherungszweige und nicht alle Arten der Entsendung. Ohne Rechtsgrund gezahlte Sozialversicherungsbeiträge vermitteln noch keinen Anspruch auf Sozialleistungen. 
 
Aus indischer Sicht wird die korrekte Verrechnung von Leistungen zwischen der indischen Gesellschaft und ihren verbundenen ausländischen Unternehmen genau überwacht (Stichwort Verrechnungspreise). Im Falle nachträglicher Gewinnerhöhungen werden die ausländischen Unternehmen durch sehr hohe Strafzuschläge zur Kasse gebeten. 
 
Lokale Berater, die der indische Joint Venture-Partner schon lange und gut kennt, sind jedoch nicht immer unparteiisch. Ein Controllingsystem kann helfen, eventuellen Überraschungen, die sich aufgrund der Ferne zum Mutterhaus ergeben könnten, vorzubeugen. 
 
Zuletzt bedarf das Projekt auch einer fundierten steuerlichen Betreuung in Deutschland. U. a. geht es hier um Fragen zur Funktionsverlagerung nach Indien oder die Verrechnung von Entwicklungskosten. 
 

Relevanz

Die dargestellten Aspekte können so oder so ähnlich auch auf andere Emerging Markets-Länder übertragen werden. Wer Projekte in Myanmar, Thailand, Indonesien oder Laos stemmen will, wird sicherlich eher auf noch mehr Stolpersteine stoßen.

 

Bitte beachten Sie;

  • Eignen Sie sich Marktwissen des Ziellandes an.
  • Bauen Sie interne Strukturen auf.
  • Sichern Sie die Finanzierung bestmöglich ab.
  • Ermitteln Sie frühzeitig (vor Projektbeginn) die Gesamtkosten und berücksichtigen Sie dabei einen angemessenen Risikoaufschlag.
  • Suchen Sie sich einen starken, verlässlischen Partner vor Ort.
     

Aus dem Entrepreneur

Kontakt

Contact Person Picture

Mathias Müller

Steuerberater, MBA (Chicago), Certified Public Accountant (III, USA)

Partner

+49 89 9287 802 10

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu