Ladeinfrastruktur im Unternehmen – Ein Überblick

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​veröffentlicht am 12. Juli 2021

 

Bereits seit geraumer Zeit boomt der Markt der Elektromobilität. Mit über 64.000 Neuzulassungen im ersten Quartal von 2021 knüpft die Elektromobilität an die Zahlen des Vorjahres an und übersteigt diese sogar. Für Unternehmen stellt sich zunehmend die Frage, wie sie mit den vorhandenen  Veränderungen umgehen sollen. Aufgrund des hohen Interesses zu diesem Themengebiet veröffentlichen wir für Sie eine Sonderreihe zum Thema Ladeinfrastruktur im Unternehmen.

 

Teil 2: Dezentrale Erzeugung und Elektromobilität

Nachdem in Teil 1 die Besonderheiten für das Laden von Elektrofahrzeugen in Unternehmen aus steuerlicher Sicht aufgezeigt wurden, soll im 2. Teil ein vertiefter Blick auf die Vorteile und Fallstricke beim Einsatz von dezentraler Erzeugung in Kombination mit Elektromobilität geworfen werden.

 

Noch vor wenigen Jahren war das Einspeisen von Solarstrom für die Anlagenbetreiber aufgrund der hohen Einspeisevergütung ein lukratives Geschäft. Geringer werdende Modulkosten und die Degression der Einspeisevergütung haben in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass der Eigenverbrauch gegenüber der Einspeisung wirtschaftlich vorteilhafter geworden ist. Mit den Elektrofahrzeugen gilt es zukünftig einen neuen, energieintensiven Stromverbraucher mitzuversorgen. Die dezentrale Versorgung, insbesondere mittels Photovoltaik, kann dabei helfen, die Kosten durch den zusätzlichen Strombedarf zu senken, die Fahrzeugflotte zu dekarbonisieren und sich von schwankenden Strompreisen unabhängig zu machen.

 

Was ist Eigenversorgung eigentlich?

Gemäß des Leitfadens zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur stellt Eigenversorgung einen speziell geregelten Unterfall eines Letztverbrauchs von Strom dar, der nicht von einem Energieversorgungsunternehmen geliefert wird. Es ist Strom, der in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht wird. Dieser darf nicht durch ein Netz der allgemeinen Versorgung geleitet werden und muss von der Person, die die Erzeugungsanlage betreibt, selbst verbraucht werden. Es gilt dabei, dass sich Erzeugung und Verbrauch zeitgleich (je Viertelstunde) decken. Übersteigt die erzeugte Strommenge den Eigenbedarf und wird der überschüssige Strom an andere Letztverbraucher geliefert, so gilt dies als Stromlieferung.

 

Während das EnWG den Ladepunkt als Letztverbraucher definiert, ist der Letztverbraucher im EEG das E-Fahrzeug. Das Laden von externen Fahrzeugen an der firmeneigenen Ladesäule ist gemäß EEG somit regelmäßig als Stromlieferung an Dritte einzustufen.

 

Eigenversorgung und EEG-Umlage

Diese Einstufung spielt insbesondere für die Zahlung der EEG-Umlage eine wesentliche Rolle. Nach der Novellierung des EEG Anfang diesen Jahres ist die Eigenversorgung von EE-Anlagen bis 30 kW und bis zu 30 MWh pro Jahr von der EEG-Umlage befreit. Anlagen >30 kW müssen wie bisher 40 Prozent der Umlage für den selbst verbrauchten Strom bezahlen. Auf eigenerzeugten Strom, der an Dritte geliefert wird, ist die volle EEG-Umlage zu entrichten.

 

Soweit unterschiedliche Umlagesätze bestehen ist es erforderlich, die Strommengen voneinander abzugrenzen. Bei Ladesäulen muss somit nachvollziehbar sein, welche erzeugten Strommengen zeitgleich von einem zur Erzeugungsanlage personenidentischen Letztverbraucher verbraucht wurden und welche an Dritte (z.B. Kunden, Mitarbeiter oder Dienstleister) geliefert wurden.

 

Auswirkungen auf Ladesäulen im Unternehmen

Werden unterschiedlich zu behandelnde Strommengen nicht eindeutig voneinander abgegrenzt besteht die Gefahr, die gesamte Eigenstrommenge zu „infizieren”. In der Folge muss auch auf den privilegierten Strom die vollständige EEG-Umlage gezahlt werden. Unter der Annahme, dass ein Unternehmen mit einer 500 kWp PV-Anlage und einer jährlichen Stromausbeute von 1.000 kWh/kWp, sowie einer Eigenverbrauchsquote des erzeugten Stroms von 80 Prozent, würde die „Infizierung” der Strommenge zu jährlichen Mehrkosten von ca. 25.000 Euro führen.

 

Empfehlungen

Der Einsatz von dezentraler Erzeugung in Kombination mit Elektromobilität ist in jedem Fall empfehlenswert. Für das Laden am Mitarbeiterparkplatz ist dabei insbesondere die Photovoltaik aufgrund der Korrelation von Erzeugung und Verbrauch zu empfehlen. Das Unternehmen profitiert so von günstigen Stromkosten sowie potenziellen Einsparungen hinsichtlich der EEG-Umlage, wenn Firmenwägen an der Ladesäule geladen werden. Die korrekte Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch und Lieferung an Dritte ist dabei von zentraler Bedeutung.

 

Für die Umsetzung stehen dabei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Grundsätzlich ist mittels eichrechtskonformer Ladeinfrastruktur oder durch anderweitige technische Sicherstellung der nötige Nachweis des zeitgleichen Verbrauchs zu führen. In Sonderfällen (z.B. technische Unmöglichkeit, wirtschaftliche Unzumutbarkeit) kann jedoch die Abgrenzung auch nach der verlängerten Übergangsfrist zum 31.12.2021 weiterhin schätzweise ermittelt werden. Sollten die (kostenfreien) Ladevorgänge von Dritten lediglich in Ausnahmen stattfinden ist ggfs. auch eine Einstufung als Bagatellverbrauch denkbar. Die Dritte und einfachste Möglichkeit ist es, vollständig auf die Privilegierung des selbst erzeugten Stroms zu verzichten (umlageerhöhende Zurechnung).

 

Welche Variante für Ihr Unternehmen die geeignetste ist, lässt sich pauschal nicht sagen und ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich für offene Fragen zur Verfügung.

 

 

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Elektromobilität und Ladeinfrastruktur im Unternehmen – Ein Überblick

 

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