Elektromobilität und Ladeinfrastruktur im Unternehmen – Ein Überblick

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veröffentlicht am 15. Juni 2021

 

Bereits seit geraumer Zeit boomt der Markt der Elektromobilität. Mit über 64.000 Neuzulassungen im ersten Quartal von 2021 knüpft die Elektromobilität an die Zahlen des Vorjahres an und übersteigt diese sogar. Für Unternehmen stellt sich zunehmend die Frage, wie sie mit den vorherrschenden Veränderungen umgehen sollen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Informationen zu dieser Thematik veröffentlichen wir für Sie eine Sonderreihe zum Thema Elektromobilität und Ladeinfrastruktur im Unternehmen.

 

Teil 1: Steuerliche Besonderheiten beim Umgang mit Elektromobilität im Unternehmen

Beginnend mit Teil 1 dieser Reihe möchten wir Ihnen einen Einblick geben, was es aus steuerlicher Sicht zu beachten gilt, welche Chancen sich hieraus ergeben und wer letztlich davon profitiert.

 

Steuerfreies Laden von Mitarbeiterautos

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern das Laden derer Fahrzeuge kostenlos und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren, müssen auf diesen gemäß § 3 Nr. 46 EStG keine Steuern bezahlen. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um ein Privat- oder Firmenfahrzeug handelt. Auch ist die Steuerbefreiung weder auf einen Höchstbetrag, noch auf die Anzahl der begünstigten Kraftfahrzeuge begrenzt.

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Befreiung ist, dass die Fahrzeuge an ortsfesten betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers oder eines mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmens geladen werden.

 

Ladevorrichtungen für zuhause

Stellt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter zusätzlich Ladeinfrastruktur zur privaten Nutzung zur Verfügung ist auch diese steuerfrei, insofern diese im Eigentum des Unternehmens bleiben und die Leistung dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Bezahlt der Arbeitgeber die Ladeinfrastruktur und schenkt diese dem Mitarbeiter, so kann der Arbeitgeber dies pauschal mit 25 Prozent des geldwerten Vorteils versteuern. Die Lohnsteuerfreiheit aus Sicht des Arbeitnehmers erstreckt sich in einem solchen Fall auch auf die Sozialversicherungspflicht.

 

Dienstwagen zuhause laden

Lädt der Mitarbeiter das auch zur privaten Nutzung überlassene Firmenfahrzeug zuhause auf eigene Kosten kann dieser hierfür von seinem Arbeitgeber eine steuerfreie Auslagenpauschale erhalten. Voraussetzung wäre grundsätzlich der Nachweis über den Stromverbrauch. Da diese allerdings nur mittels eines separaten Zählers und/oder einer geeichten Ladevorrichtung möglich wäre und zwingend zwischen Dienst- und Privatfahrzeug unterschieden werden müsste, bietet der Gesetzgeber hierfür alternativ monatliche lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Pauschalen an. Diese betragen ab 2021:

 

Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

  • 30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge
  • 15 Euro monatlich für Hybridfahrzeuge

Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

  • 70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge
  • 35 Euro monatlich für Hybridfahrzeuge

Als zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber gilt jeder zum unentgeltlichen oder verbilligten Aufladen des Dienstwagens geeignete Stromanschluss an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers. Dem gleichgestellt ist eine vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellte Stromtankkarte zum Aufladen des Dienstwagens bei einem Dritten.

 

Dienstwagen versteuern

Bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens muss der dadurch entstandene geldwerte Vorteil versteuert werden. Der Dienstwagenfahrer hat hier die Wahl zwischen der 1%-Regelung und dem Fahrtenbuch. Bei der 1%-Regelung wird pauschal 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil versteuert. Bereits seit 2020 gilt für reine Elektroautos und Plug-in-Hybride ein vergünstigter Steuersatz. Die Höhe dieser liegt für die einzelnen Klassen bei:

  • 0,25 Prozent für reine Elektrofahrzeuge unter 60.000 Euro Bruttolistenpreis
  • 0,50 Prozent für reine Elektrofahrzeuge über 60.000 Euro Bruttolistenpreis
  • 0,50 Prozent für Plug-in-Hybride, deren rein elektrische Reichweite 40 km übersteigt oder deren Emissionen bei unter 50 Gramm CO2 pro Kilometer liegen

Ähnliche Steuervorteile gibt es auch für Nutzer, die die Fahrtenbuchmethode anwenden.

 

Fazit

Der Einsatz von Elektrofahrzeugen bietet aus unternehmerischer Sicht einige Vorteile. Während Steuerbefreiungen den Geldbeutel schonen, bieten die niedrigeren Steuersätze der Dienstwagenversteuerung Mitarbeitern die Chance, Geld zu sparen und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Insbesondere in Kombination mit erneuerbarem Strom können die Emissionen gegenüber Verbrennern enorm gesenkt werden.

 

Was es beim Einsatz von dezentraler Erzeugung in Kombination mit Elektromobilität zu beachten gilt erfahren Sie im zweiten Teil unserer Reihe Elektromobilität und Ladeinfrastruktur im Unternehmen.

 

 

Haben Sie noch Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns gerne, wir helfen Ihnen weiter! 

 

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