Employer of Record in Indonesien

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 22. November 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten

von Vita Surya Nirmala


Ein Employer of Record („EoR“) ist eine Drittpartei, die die rechtliche Verantwortung für die Einstellung und Beschäftigung von Mitarbeitern im Namen eines Unter­​neh­mens übernimmt. Dieses Modell bietet Unternehmen die Möglichkeit, weltweit Talente zu rekrutieren, ohne eine eigene rechtliche Einheit im jeweiligen Land aufbauen zu müssen.​

In Indonesien nimmt die Nachfrage nach EoR-Lösungen spürbar zu, und immer mehr Dienstleister bieten entsprechende Services an. Dieser Trend zeigt das wachsende Interesse von Unternehmen an flexiblen und effizienten Möglichkeiten zur globalen Rekrutierung.

Allerdings fehlt bislang eine klare gesetzliche Grundlage seitens der indonesischen Regierung, um diese Entwicklung zu regulieren. Angesichts der zunehmenden Bedeutung globaler Arbeitsmodelle und der Mobilität von Arbeitskräften erwarten wir, dass die neue indonesische Regierung diesen Wandel anerkennen und mit einer klareren regulatorischen Struktur darauf reagieren wird. Es bleibt abzuwarten, wie Indonesien sich in diesem wichtigen Thema positionieren wird.

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​Ist das Konzept des EoR in Indonesien bekannt, und gibt es dazu eine gesetzliche Regelung?

Das Konzept des Employer of Record (EoR) ist im indonesischen Recht bislang nicht offiziell anerkannt. Dennoch weist es Parallelen zu Outsourcing-Vereinbarungen (alih daya) auf. Dabei beauftragt ein Kunde (der „Kunde“) ein Outsourcing-Unternehmen mit der Bereitstellung von Mitarbeitenden mit bestimmten Qualifi­kationen zur Durchführung spezifizierter Aufgaben. Der Kunde zahlt dem Outsourcing-Unternehmen die vereinbarten Gebühren, die in der Regel die Gehälter, gesetzlichen und zusätzlichen Leistungen der eingestel­lten Mitarbeitenden sowie eine Marge (oder Management-/Bearbeitungsgebühr) umfassen. Direkte Zahlungen vom Kunden an die bereitgestellten Mitarbeitenden erfolgen hierbei nicht.

Da EoR-Vereinbarungen mehr Flexibilität und Regelkonformität bieten, ohne dass eine lokale Rechtseinheit in Indonesien erforderlich ist, könnten ausländische Unternehmen außerhalb Indonesiens verstärkt an solchen Dienstleistungen interessiert sein.

Ist d​as Konzept des EoR mit Arbeitnehmerüberlassung in Indonesien vergleichbar?

In Indonesien wird ein EoR-Unternehmen derzeit als Outsourcing-Unternehmen betrachtet und muss dieselben gesetzlichen Anforderungen erfüllen:

  • Es muss als juristische Person in Indonesien registriert sein.
  • Es muss über eine gültige Geschäftslizenz gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften verfügen.
  • Es ist der rechtliche Arbeitgeber der Mitarbeitenden, die für den Kunden arbeiten.

Doch was passiert, wenn ein Outsourcing-Unternehmen diese Anforderungen nicht erfüllt? Das indonesische Arbeitsrecht lässt diese Frage bislang unbeantwortet. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass dies keine direkte Beschäftigungsbeziehung zwischen dem Kundenunternehmen und den bereitgestellten Arbeitskräften begründen würde. Eine endgültige Klärung dürfte von zukünftigen Regelungen abhängen.

Für den Kunden gibt es keine spezifische Lizenz- oder Genehmigungspflicht, um ein EoR-Unternehmen zu beauftragen.

Wie bereits erwähnt, kann das EoR-Unternehmen die Mitarbeitenden im Namen des Kunden entweder temporär oder dauerhaft beschäftigen. Da der Hauptzweck von EoR-Vereinbarungen jedoch in der flexiblen Bereitstellung von Arbeitskräften liegt, ist es unwahrscheinlich, dass EoR-Unternehmen Mitarbeitende auf unbefristeter Basis einstellen.

Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden unter einer EoR-Vereinbarung müssen im Einklang mit dem indonesischen Arbeitsrecht stehen. Als rechtlicher Arbeitgeber ist das EoR-Unternehmen für den Schutz, die Gehälter, das Wohlergehen und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden verantwortlich.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat das EoR-Konzept in Indonesien?

Im Kontext der indonesischen Arbeitsvorschriften wird ein EoR-Unternehmen als Outsourcing-Unternehmen betrachtet, das Dienstleistungen für seine Kunden erbringt. Da das EoR-Unternehmen unabhängig vom Kunden agiert, sollte es im Prinzip keine Tätigkeiten als abhängiger Vertreter des Kunden ausüben (z. B. für den Kunden im Umgang mit dessen Kunden auftreten). Daher wird das Risiko, dass der Kunde eine Betriebsstätte („Permanent Establishment“) in Indonesien begründet, als eher gering eingeschätzt.

Allgemein bieten Doppelbesteuerungsabkommen keine spezifischen Regelungen für Beschäftigung im Rahmen von EoR-Vereinbarungen. Folglich gelten für die Besteuerung von Mitarbeitenden unter EoR-Vereinbarungen die nationalen Steuerregelungen des Landes, in dem die Beschäftigung stattfindet.

Wie könnte sich das Konzept des EoR in Indonesien entwickeln?

Es ist eine zunehmende Zahl von Unternehmen zu beobachten, die EoR-Dienstleistungen in Indonesien anbie­ten. Entsprechend wird erwartet, dass die Zahl der unter EoR-Vereinbarungen beschäftigten Mitarbeitenden steigt.

Es bleibt abzuwarten, wie die indonesische Regierung auf die wachsende Verbreitung von EoR-Diensten rea­gieren wird. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Regierung:
  • Sicherstellt, dass das hohe Schutzniveau, das indonesische Mitarbeitende genießen, auch für Mitarbeitende unter EoR-Vereinbarungen gilt, und
  • die Nutzung von EoR-Vereinbarungen begrenzt, um zu verhindern, dass indonesische Mitarbeitende durch ausländische Mitarbeitende ersetzt werden.​

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