Bundesgerichtshof – „Deutscher Balsamico“

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​veröffentlicht am 11. Juni 2019

Quelle: ZLR (Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht), Ausgabe 1/2019, dfv Mediengruppe Frankfurt am Main

 

 

Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH (Rs. C-432/18) zum Schutzumfang der eingetragenen geographischen Angabe (g.g.U.) „Aceto Balsamico di Modena”: Darf sich deutscher Essig „Balsamico” nennen? Oder kann der Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben so weit gehen, dass auch die Verwendung der einzelnen, nichtgeographischen Begriffe einer geschützten, zusammengesetzten Bezeichnung verboten ist?

 

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Dr. Barbara Klaus

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