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zuletzt aktualisiert am 10. Februar 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten
Das Paycheck Protection Program (kurz: PPP, mehr dazu: Tax Matters 2020 – 4) wurde zusammen mit dem am 27. März 2020 verabschiedeten Coronavirus Aid, Relief, and Economic Security (CARES)-Gesetz eingeführt. Unternehmen konnten danach ab dem 3. April 2020 bei Banken und anderen Finanzinstituten PPP-Darlehen beantragen. Viele Firmen haben ihre Anträge bereits genehmigt bekommen und/oder PPP- Darlehensauszahlungen erhalten.
Wir empfehlen den Unternehmen für die nächsten Wochen die folgenden Maßnahmen, um eine angemessene Dokumentation sowie die Maximierung des erlassfähigen Teils des Darlehens sicherzustellen:
Wir erwarten, dass weitere Richtlinien betreffend Einzelheiten zu den vorstehend beschriebenen Regelungen veröffentlicht werden. Sobald wesentliche weitere Richtlinien veröffentlicht werden, werden wir diese Informationen auf unserer Webseite aktualisieren.
Coronavirus: Was Sie unbedingt wissen müssen
Matthias Amberg
Steuerberater, CPA
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Elisa Fay
CPA
Partner-In-Charge, Rödl U.S. National Tax