Förderung von Großinvestitionen in der Ukraine

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veröffentlicht am 28. Januar 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

In der Ukraine ist am 1. Januar 2021 ein neues Gesetz über die „Staatliche Unterstützung von großen Investitionsprojekten" in Kraft getreten.

 

  

  
    

Ausländische Investitionen sind für das Land sehr wichtig. Die Gewinnung von Investoren und die Schaffung von günstigen und attraktiven Bedingungen für ausländische Investitionen war seit 2014 die Prioritätsaufgaben der ukrainischen Regierungen. Auch Präsident Zelensky hat bei seinem Amtsantritt die Rolle der ausländischen Investitionen für die Entwicklung der ukrainischen Wirtschaft betont.

 

Die Ukraine ist von der Corona-Pandemie stark betroffen und die Regierung musste mehrere Lockdowns beschließen. Dadurch sind die ausländischen Investitionen in der Ukraine zurückgegangen – im ersten Halbjahr 2020 um mehr als 34 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019. Die Erhaltung von ausländischen Investoren und vor allem die Gewinnung neuer Großprojekte und Schaffung neuer Arbeitsplätze ist daher wichtiger denn je. Das neue Gesetz hat nicht nur die Förderung von Großprojekten in der Ukraine zum Ziel sondern auch die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen sowie die Weiterentwicklung der ukrainischen Wirtschaft.

 

Das Gesetz definiert „großes Investitionsprojekt" durch die Schaffung von bestimmten Kriterien, die kumulativ erfüllt werden müssen:

 

  1. Das Investitionsprojekt muss auf dem Territorium der Ukraine in folgenden Bereichen durchgeführt werden:
  • verarbeitende Industrie (mit Ausnahme der Herstellung und des Umlaufs von Tabakerzeugnissen, Ethyl-, Cognac- und Fruchtalkohol sowie alkoholischen Getränken);
  • Rohstoffindustrie (außer Kohle, Öl und Gas);
  • Abfallwirtschaft;
  • Transport;
  • Lagerhäuser;
  • Post- und Kurieraktivitäten;
  • Logistik;
  • Bildung;
  • wissenschaftliche und technische Aktivitäten;
  • Gesundheitswesen;
  • Kunst und Kultur;
  • Sport;
  • Tourismus-, Resort- und Freizeitbereich.

2. Das Investitionsprojekt muss die Schaffung von mindestens 80 Arbeitsplätzen gewährleisten und der Durchschnittslohn der Arbeitnehmer muss mindestens 15 Prozent über dem Durchschnittslohn in der jeweiligen Branche liegen.

 

3. Das Investitonsprojekt muss im ganzen Zeitraum der Verwirklichung des Projektes den Betrag von 20 Mio. Euro überschreiten.

 

4. Im Rahmen des Projektes sollen Modernisierungen der Ausrüstung oder Neubeschaffungen von Ausrüstung, Maschinen, Bauwerken etc. durchgeführt werden.

 

5. Der Zeitraum für die Verwirklichung des Projektes darf 5 Jahre nicht überschreiten.

 

Das Gesetz sieht für die Großinvestoren folgende Anreize vor:

1. Kofinanzierung von Infrastrukturprojekten, wie Bau oder Wiederaufbau von Straßen auf Kosten des Staates,

 

2. Anschluss an Stromnetze, Unterstützung bei Bau oder Sanierung von Versorgungsanlagen für Strom, Wasser, Gas, etc.

 

3. Steuerliche Anreize, wie die Befreiung von Körperschaftssteuer für 5 Jahre und Befreiung von Mehrwertsteuer und Zöllen bei der Einfuhr von neuen Maschinen, Ausrüstung, etc.

  

4.Gewährung des Rechts zur Nutzung eines Grundstücks mit besonderen Zahlungsbedingungen. Schaffung von besonderen günstigen Bedingungen für die Vorzugsrechte zur Nutzung von Grundstücken (vor allem Pacht), die sich im Staats- oder Kommunaleigentum befinden. Schaffung der Option des Vorzugsrechts für den Erwerb eines Grundstücks.

 

Das Gesetz sieht vor, dass der Gesamtumfang der staatlichen Förderung in einem besonderen Vertrag festgelegt wird (sog. Investitionsvertrag).

 

Der Investor, der ein Großprojekt in der Ukraine verwirklichen möchte, muss einen Antrag beim Wirtschaftsministerium der Ukraine einreichen, nebst weiteren Unterlagen, um den Investitionsvertrag abzuschließen. Aus den Unterlagen soll die Finanzierung des Projektes hervorgehen, die Beschreibung von Einzelheiten des Projektes sowie der Entwurf des Investitionsvertrages. Das Wirtschaftsministerium wird die Stellungnahme innerhalb von 60 Kalendertagen erlassen, wobei zur Beurteilung des Projektes auch andere Behörden, wie Finanzministerium, Kartellamt, zuständige kommunale Behörde sowie andere Behörden, je nach Art des Großprojektes, herangezogen werden können.

 

Zu beachten ist, dass der Abschluss eines Investitonsvertrages für den Antragssteller bindend ist und ggf. bei der Nicht- oder Schlechterfüllung der Vertragsbedingungen zur Haftung des Investors führen kann.

 

Fazit

Die Verabschiedung des Gesetzes ist sehr positiv zu beurteilen. Die steuerlichen Anreize sind sehr günstig für Investoren und können zum Zuwachs von ausländischen Investoren beitragen. Die Verwirklichung der Investitionsprojekte wird neue Arbeitsplätze schaffen, zur Regionalentwicklung beitragen und sich langfristig positiv auf die Bevölkerung in der Ukraine auswirken

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