Covid-19 in Südafrika: Förderprogramme und steuerliche Erleichterungen für Unternehmen

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veröffentlicht am 23. April 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Der südafrikanische Finanzminister veröffentlichte zwei Gesetzesentwürfe mit Steuererleichterungen für Unternehmen, die rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft treten sollen. Diese Maßnahmen betreffen vor allem kleine und mittlere Unternehmen.
  

  

Steuererleichterungen

Am 01.04.2020 veröffentlichte der südafrikanische Finanzminister zwei Gesetzesentwürfe mit Steuererleichterungen für südafrikanische Unternehmen zu Zeiten von Covid-19. Dies sind der Disaster Management Tax Relief Bill und der Disaster Management Tax Relief Administration Bill. Es ist vorgesehen, dass diese Gesetzesentwürfe rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft treten.

Die Mehrzahl der Hilfsmaßnahmen gelten nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). KMUs sind steuerkonforme Gesellschaften oder natürliche Personen mit einem Bruttoeinkommen von nicht mehr als ZAR 50 Millionen im jeweiligen Veranlagungsjahr.

Erweiterung des Employment Tax Incentive (ETI) Programms

Zweck des Employment Tax Incentive (ETI) Programms, dass 2013 startete, besteht darin, Arbeitgeber im Privatsektor zu ermutigen, junge und wenig erfahrene Arbeitnehmer einzustellen. Dies geschieht durch eine Reduzierung der Lohnsteuer für diese Arbeitnehmer, während die Vergütung davon unberührt bleibt. 

Die Gesetzesentwürfe sehen vor, das ETI  Programm für den Zeitraum 01.04.2020 – 31.07.2020 auf alle Arbeitnehmer, die weniger als ZAR 6.500,00 monatlich verdienen, ausweiten. Unternehmen können im Rahmen dieses Programms bis zu ZAR 1.500,00 monatlich pro Arbeitnehmer steuerlich geltend machen. Der genaue Betrag hängt von der Gehaltshöhe und des Alters des jeweiligen Arbeitnehmers ab. Diese Steuerrückzahlungen sollen monatlich erfolgen.  

Stundung von Lohnsteuerzahlung

Als weitere Steuererleichterung ist eine teilweise Stundung der Lohnsteuerzahlung vorgesehen. KMUs sollen für den Zeitraum 01.04.2020 – 31.07.2020 20% der Lohnsteuerverpflichtung ohne Straf- und Zinszahlungen stunden können. Die einbehaltenen 20% sollen in gleichen Raten über sechs Monate ab dem 01.08.2020 fällig werden.

Stundung von Steuervorauszahlungen

Für KMUs ist auch eine Stundung der vorläufigen Steuerzahlungen nach folgendem Schema vorgesehen:
  • 15% statt 50% der geschätzten Steuerschuld als erste vorläufige Steuerzahlung; und
  • 65% statt 100% der geschätzten Steuerschuld als zweite vorläufige Steuerzahlung.
Auf den gestundeten Betrag werden keine Zinsen oder Strafen erhoben. Der gestundete Betrag soll nach dem Ende des Veranlagungsjahres als zusätzliche (dritte) vorläufige Steuerzahlung fällig werden. 

Arbeitslosenversicherung: 

Eine bereits beschlossene finanzielle Erleichterung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist der Covid-19 temporary employee / employer relief scheme (Covid-19 TERS). Im Rahmen des Covid-19 TERS übernimmt die südafrikanische Arbeitslosenversicherung (unemployment insurance fund, kurz UIF) für bis zu drei Monate einen Anteil der Gehaltszahlungen für Arbeitnehmer von Unternehmen, dessen Betriebe infolge von Covid-19 ganz oder teilweise geschlossen werden. UIF zahlt je nach Höhe des Gehalts zwischen 38% und 60%, wobei die Höchstsumme der UIF Leistung auf ZAR 6.730,00 pro Monat beschränkt ist. 

Förderprogramme

Staatliche Förderprogramme stehen für qualifizierte Kleinunternehmen bereit. Förderungsfähig sind Unternehmen, die u.a. zu 100% im Eigentum von Südafrikanern stehen und mindestens 70% südafrikanische Arbeitnehmer haben. Die Förderprogramme umfassen einen Schuldenerlassfond (Debt Relief Fund) und Förderung für Unternehmenswachstum und -stabilität (Business Growth/Resilience Facility). 

Der Schuldenerlassfond verfolgt das Ziel, Unternehmen bei der Tilgung von Schulden, die in direktem Zusammenhang mit Covid-19 stehen sowie bei der Beschaffung von Rohstoffen und der Deckung von Arbeits- und Betriebskosten zu unterstützen.
 
Die Fördermaßnahmen für Unternehmenswachstum und –stabilität sollen Kleinunternehmen ermöglichen, weiterhin an der Wertschöpfungsketten teilzunehmen, insbesondere in Bezug auf lokale Produktion von Gütern, die im Rahmen der Covid-19-Pandemie gefragt sind. Umfasst sind Betriebskapital, Lagerbestände und Finanzierungsoptionen.  

Darüber hinaus bestehen sektorspezifische Förderprogramme (z.B. für Landwirtschaft und Tourismusbranche). 
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