Covid-19: Auswirkungen auf die Abschlussprüfung

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 6. März 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Behinderung des Prüfungsprozesses und deren Folgen   

 
Das Coronavirus breitet sich weiter aus und verun­sichert nicht zuletzt auch die deut­sche Wirtschaft. Die aktuelle Entwicklung hat bereits jetzt erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und deren Prozesse entlang der kompletten Wertschöpfungskette. Die Abschlussprüfungen bleiben davon nicht ver­­schont. Mit großer Sorge blicken zur Zeit alle Betroffene auf eine weitere Aus­breitung des Corona­virus und versuchen mit entsprechen­den Maß­­nahmen gegen zu steuern.

 

 

Folgen des Coronavirus

Verstärkte Hygienemaßnahmen, abgesagte Geschäftsreisen und Veranstaltungen, leere Konferenz- und Büro­räume. Das ist – wie auch der neueste Fall bei einer großen Unternehmensberatung zeigt – auch eine deutsche Realität. Nach der Infektion eines Mitarbeiters in den Standorten Düsseldorf und Essen wurden weit über 1.000 Kollegen nach Hause geschickt. Nicht nur Berater und Prüfer sondern alle Unternehmen wappnen sich gegen die Folgen des Coronavirus und versuchen, die Konsequenzen seiner Ausbreitung für ihre Geschäfts­tätig­keit mit allen verfügbaren Mitteln zu mildern.

 
Doch die Folgen der aktuellen Entwicklung sind immer mehr spürbar. In sämtlichen Unternehmensprozessen, verstärkt bei den Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in den derzeit am stärksten betroffenen Ländern, kommt es zu teilweise erheblichen Verzögerungen. Auch die Abschluss­prüfer müssen darauf rea­gieren und ihre Prüfungsplanung angesichts der verzö­gerten oder sogar ganz aus­bleibenden, erforderlichen Erklärungen und Nachweise seitens der geprüften Unter­nehmen anpassen.
 

Abschlussprüfungen unter verschärften Bedingungen

Der Prozess der Abschlussprüfung basiert auf einer reibungslosen Kommunikation und einem Informations­austausch zwischen den betroffenen Parteien. Die Kommunikation ist das Fundament: wackelt es, kommt es zu Verzögerungen im Ablauf des Abschlussprüfungs­prozesses. Nicht nur die gewünschte Berichterstattung des Abschlussprüfers kann später als geplant zur Verfügung gestellt werden, auch die Prüfungsurteile müssen u.U. modifiziert werden. Werden erforderliche Nachweise und Erklärungen, u.a. angeforderte Bestätigungen von Banken, Kunden oder Lieferanten des geprüften Unternehmens, aufgrund der Einschränkungen in der ge­sam­ten Wertschöpfungskette dem Abschlussprüfer nicht zur Verfügung gestellt, wird er ggf. auf ursprüng­lich nicht geplante und meistens zeitintensivere alternative Prüfungshandlungen umsteigen müssen, um eine erforder­liche Prüfungssicherheit zu gewinnen.

 
Gelingt dem Abschlussprüfer trotz aller Gegenmaßnahmen nicht, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanz­informationen des geprüften Unternehmens oder seiner Tochterunternehmen im Rahmen der Konzernabschlussprüfung zu erlangen, kommt eine Modifizierung des Bestätigungsvermerks aufgrund eines Prüfungshemmnisses in Betracht. Der Abschlussprüfer wird in solchen Fällen ein eingeschränktes Prüfungs­urteil abgeben oder sogar die Nichtabgabe eines Prüfungs­urteils zum (Konzern-)Abschluss und/oder (Konzern-)Lagebericht erklären müssen.

 

Fazit

Den unerwünschten Auswirkungen auf die Abschlussprüfung können und sollen Unternehmen entgegen wirken. Das Management und die für die Überwachung Verantwortlichen sollen mit dem Abschlussprüfer kurzfristig die möglichen Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus auf die Geschäftstätigkeit und sämtliche Unternehmensprozesse erörtern. Die Planung der Abschlussprüfung muss dabei ganz oben auf der Agenda der Besprechung stehen. Mögliche Verzögerungen und Personalengpässe sowie daraus resultierende potenzielle Prüfungshemmnisse sollen analysiert werden; dabei können Gegenmaßnahmen und alternative Prüfungs­hand­lungen entsprechend geplant werden. Auch in Zeiten des Coronavirus bleibt die recht­zeitige und offene Kommunikation zwischen dem Abschluss­prüfer und dem geprüften Unternehmen das Fundament für eine er­folg­reiche Abschluss­prüfung.

Aus der Artikelserie

Kontakt

Contact Person Picture

Justyna Wellhöfer

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

+49 911 9191 2208

Anfrage senden

Mehr lesen?

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu