Covid-19: Türkische Regierung beschließt umfangreiches Wirtschafts­belebungs­programm

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​​​​veröffentlicht am 31. März 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Nach der Verbreitung des Covid-19 in der Türkei hat der türkische Staatspräsident am 18.03.2020 gemeinsam mit den Ministern, Arbeitgeberverbänden und Vertretern der öffentlichen Bankinstitute über mögliche Förderungen und Wirtschaftsbelebungsprogramme konferiert.
 

 

 

Zur Schutz der türkischen Unternehmen vor der Covid-19 Krise und zur Belebung der türkischen Wirtschaft wurden u.a. folgende Förderungen beschlossen: 
 

Kurzarbeit

Arbeitgeber, die aufgrund wirtschaftlicher, sektoraler, regionaler Krisen oder aufgrund von besonderen Gründen, die wöchentliche Arbeitszeit um mindestens ein Drittel kürzen oder einen Arbeitsausfall für mindestens vier Wochen erleiden, können einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen. Das Kurzarbeitergeld ist eine Anwendung, der dem Versicherten für einen gewissen Zeitraum und unter bestimmten Voraussetzungen eine Einkommensunterstützung aus dem Arbeitslosenversicherungsfonds gewährt. Dieser Zeitraum beträgt maximal drei Monate, kann aber mit der Entscheidung des Präsidenten auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
 

Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung 

Im Rahmen des Wirtschaftsbelebungsprogrammes wurde beschlossen, dass die Frist zur Abgabe der Mehrwertsteuererklärung für den Monat Februar vom 26.03.2020 auf den 24.04.2020 verschoben wird.
 

Fristverlängerung zur Zahlung von Steuern

Den Steuerpflichtigen im Einzelhandel, Einkaufzentren, Eisen, Stahl, Automotiv, Logistik, Kino, Theater, Hotel, Gastronomie, Textil, Konfektion und Event sowie Organisationen wird für die Zahlung der Quellensteuer und Mehrwertsteuer für die Monate April, Mai und Juni eine Fristverlängerung von jeweils sechs Monaten gewährt. Die Steuererklärungen dazu sind bis zum 27.07.2020 einzureichen.
 

Einführung der Übernachtungsteuer verschoben 

Es war beschlossen, dass die Übernachtungssteuer in der Hotel- und Tourismusbranche in der Türkei erstmalig zum 01.04.2020 eingeführt wird. Im Rahmen des Wirtschaftsbelebungsprogrammes wurde die Einführung der Übernachtungssteuer auf den 01.01.2021 verschoben.

 

Senkung des Mehrwertsteuersatzes bei Inlandsflügen 

Im Rahmen des Wirtschaftsbelebungsprogrammes wurde beschlossen, dass der Mehrwertsteuersatz auf Flugtickets für Inlandsflüge für die Monate April, Mai und Juni von 18% auf 1% gesenkt wird.
 

Stundung von Darlehen gegenüber Bankinstituten

Unter bestimmten Voraussetzungen können türkische Unternehmen von einer dreimonatigen Stundung der Darlehensverbindlichkeiten (inkl. Zinsen) profitieren. Die Förderung wurde davon abhängig gemacht, ob der Kapitalfluss der Gesellschaft tatsächlich wegen der Corona-Pandemie beeinträchtigt ist und von welchen Bankinstitut das Darlehen aufgenommen worden ist.
 

Ferner können Unternehmen, die in diesem Zeitraum kein Entlassung von Arbeitnehmern vorsehen, von drei verschiedenen Staatsbanken Darlehen mit günstigen Konditionen aufnehmen.
 

Es wird aktuell über weitere Förderungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Krisensituation diskutiert. Es ist möglich, dass der türkische Staat das Wirtschaftsbelebungsprogramm abhängig von den neuesten Entwicklungen ausbaut.

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