China senkt vorläufig den Mehrwertsteuersatz für Mehrwertsteuer-Kleinunternehmer

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veröffentlicht am 5. März 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute

 
China hat spezifische Maßnahmen für Mehrwertsteuer-Kleinunternehmer ergriffen, um sie bei der Eindämmung der durch das Corona-Virus verursachten schwierigen wirt­schaftlichen Situation zu unterstützen.

 

Für Mehrwertsteuer-Kleinunternehmer in der Provinz Hubei ist die Mehrwertsteuer-Befreiung vorgesehen, während der Mehrwertsteuer-Satz für die außerhalb der Provinz Hubei auf 1 Prozent gesenkt wird. Diese Maß­nahme wird von März bis Mai 2020 gültig sein.

 

Nach den derzeitigen Bestimmungen können Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 5 Mio. RMB als MwSt.-Kleinunternehmer anerkannt werden; der normale Steuersatz hingegen beträgt 3 Prozent.

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