Navigieren durch Chinas Steuersystem – Einblicke für deutsche Firmen Teil IV: Compliance-Risiken von der Persönlichen Einkommensteuer in China

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 13. Februar 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten


In diesem Teil beleuchten wir die allgemeinen Compliance-Risiken und Heraus­for­der­ungen, die deutsche Firmen im Zusammenhang mit der persönlichen Einkommen­s­steuer (Individual Income Tax, IIT) in China erleben. 





IIT-befreite Zuschüsse in China​​​

Gemäß den chinesischen IIT-Bestimmungen, die bis Ende 2027 gültig sind, können ausländische Expatriates bestimmte IIT-befreite Zuschüsse (z.B. für Unterkunft, Verpflegung, Reinigung, Kindererziehung, Heimreisen) erhalten. In der Praxis sind diese Zuschüsse jedoch oft unzureichend dokumentiert, was zu potenziellen Steuer­risiken führen kann. Ohne die ordnungsgemäße Dokumentation können Expatriates die IIT-Befreiung jedoch nicht in Anspruch nehmen, und der Arbeitgeber muss möglicherweise Strafzinsen für verspätete Zahlungen entrichten.

Die chinesischen Steuerbehörden führen verstärkt Steuerprüfungen durch, insbesondere bei IIT-befreiten Zuschüssen für leitenden Angestellte. Um die Echtheit solcher Zuschüsse zu belegen, sind Rechnungen ent​­scheidend. Die Behörden überprüfen Verträge, Zahlungsbelege und Rechnungen genau, um die vorliegenden Daten abzugleichen. Daher sind die sorgfältige Erfassung, Prüfung und Dokumentation solcher Dokumente im täglichen Geschäft unerlässlich.

​„183-Tage"-Kriterien unter verschiedenen Umständen

​Betriebsstätte

In vielen Steuerabkommen, die China mit anderen Ländern abgeschlossen hat, ist eine Dienstleistungs­betriebs­stätte definiert. Wenn ein ausländisches Unternehmen durch seine Mitarbeiter die Dienstleistungen in China erbringt und diese Tätigkeiten insgesamt länger als 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten andauern, entsteht eine Betriebsstätte. Mitarbeiter, die für diese Betriebsstätte arbeiten und tätig sind, unterliegen der chinesischen IIT. Deutsche Unternehmen müssen für diese Mitarbeiter eine Schattenlohnabrechnung in Deutschland erstellen.

​Besteuerungsrecht

In vielen Steuerabkommen, die China mit anderen Ländern abgeschlossen hat, ist auch die 183-Tage-Regel vereinbart, um das Besteuerungsrecht der Heimatländer ausländischer Expatriates zu schützen. Im deutsch-chinesischen Steuerabkommen ist vereinbart, dass Vergütungen eines deutschen Steueransässiger für eine ausgeübte Beschäftigung in China nur dann in Deutschland steuerpflichtig sind, wenn folgende drei Voraus­setzungen erfüllt sind:
  • Der Aufenthalt in China beträgt insgesamt nicht mehr als 183 Tage innerhalb einer Zeitspanne von 12 Monaten
  • Die Vergütungen werden von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt, der nicht in China ansässig ist
  • Die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte getragen werden 

Deutsche Arbeitnehmer, die sich mehr als die 183 Tage pro Jahr in China aufhalten, müssen ihr Gehalt nach chinesischen Steuergesetzen versteuern. Diese Regelung gilt für das gesamte Gehalt, das in den zwei Kalender­jahren verdient wird, die den 12-Monats-Zeitraum abdecken. Für das entsendende Unternehmen ist es daher wichtig, die Aufenthaltstage der entsandten Mitarbeiter genau zu ermitteln, um die Steuerpflicht im Heimatland festzulegen, da unterschiedliche steuerliche Behandlungen durch die lokalen Steuergesetze zu Komplikationen führen können.

Chinesische Steueransässigkeit und Sechs-Jahres-Regel

​Gemäß den chinesischen IIT-Vorschriften gelten Personen, die in China nicht ihren Wohnsitz haben, sich aber mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in China aufhalten, für das entsprechende Kalenderjahr als chinesische Steueransässige. Als Steueransässige unterscheiden sich die IIT-Berechnungsmethoden und die jährliche IIT-Meldungspflicht erheblich von denen Nicht-Steueransässiger, was insbesondere für Arbeitgeber von Bedeu­tung ist.

Personen, die keinen Wohnsitz in China haben, die aber mehr als sechs aufeinanderfolgende Jahre in China leben und sich in jedem dieser Jahre mindestens 183 Tage in China aufgehalten haben, müssen ihr weltweites Einkommen in China versteuern.

Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer zwei Arbeitsverträge mit doppelter Gehaltszahlung mit zwei Arbeitgebern in und außerhalb Chinas hat, wird das weltweite Einkommen für die IIT-Steuerbemessungsgrundlage zugrunde gelegt. Sollte die Person innerhalb eines Jahres das Land für mehr als 30 aufeinanderfolgende Tage verlassen, beginnt die Zählung der sechs Jahre wieder bei Null.

Dies wird als „Sechs-Jahres-Regel“ bezeichnet.

​Unsere Vorschläge

​Bevor ein Mitarbeiter nach China entsandt wird, sollte der deutsche Arbeitgeber über die steuerlichen Auswir­kungen in China informiert sein. Es ist wichtig, alle Verpflichtungen gemäß den IIT-Gesetzen und -Vorschriften in China zu kennen, um künftige Risiken, Strafen oder Streitigkeiten zu vermeiden.
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