China: Transparenzregister-Pflicht ab 1. November 2024

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 29​. Mai 2024 | Lesedauer ca. 4 Minuten


Am 26. April 2024 wurde in China ein Entwurf zur Überarbeitung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche (Anti-Money Laundering – AML) zur öffentlichen Kon­sultation veröffentlicht. Eine der wichtigsten zu erwarteten Änderungen besteht darin, dass juristische Personen und Rechtsträger im Zusammenhang mit bestimmten Trans­aktionen Informationen über die „wirtschaftlichen Eigentümer“ hinterlegen, ak­tu­ali­sieren und aufbewahren müssen. Das Konzept des wirtschaftlichen Eigen­tümers ist auch in anderen Rechtsordnungen bekannt. In Deutschland beispielsweise muss der wirtschaftlich Berechtigte in das Transparenzregister eingetragen werden, das unter bestimmten Voraussetzungen eingesehen werden kann.​


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Zu den damit verbundenen Pflichten in China gehört unter anderem die Pflicht zur Einreichung und Aktuali­sierung von Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer (Beneficial Owner Information - BOI) bei der zuständigen AML-Behörde. Das Einreichen und Aktualisieren wird als BOI-Filing bezeichnet. Die AML-Behör­den können die Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer gemäß dem AML-Gesetz nutzen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Finanzinstitute und bestimmte andere Verpflichtete sind bei bestimmten Transaktionen verpflichtet, Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer zu prüfen.

Zusätzlich zum Gesetzesentwurf wurden am 29. April 2024 die Verwaltungsmaßnahmen zu Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer („Maßnahmen“) veröffentlicht. Diese Maßnahmen wurden von der People's Bank of China (PBC) verabschiedet, von der State Administration for Market Regulation (SAMR) geprüft und vom Staatsrat genehmigt. Sie treten am 1. November 2024 in Kraft. 

Q&A zu den Maßnahmen

Welche Unternehmen müssen ein BOI-Filing durchführen?

Die Pflicht zur Abgabe eines BOI-Filing gilt für Unternehmen, Personengesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen und andere Rechtsträger, die von der PBC und SAMR festgelegt werden. 

Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, müssen ab dem 1. November 2024 ein BOI-Filing vor­nehmen:​
  • ​Registriertes Kapital von mehr als RMB 10 Millionen, oder
  • Mindestens ein Gesellschafter ist eine juristische Person oder eine Partnerschaft, oder
  • Es existiert eine natürlichen Person als Kontrollierender oder Nutznießer, der nicht zu den (direkten) Gesellschaftern gehört.

Dies bedeutet, dass z.B. alle ausländisch investierten Unternehmen, die eine juristische Person als Anteils­eigner haben (z.B. eine GmbH in Europa als Gesellschafter), ein BOI-Filing durchführen müssen. 

Welche Unternehmen sind vom BOI-Filing befreit?

Einzelkaufleute müssen keine Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer machen. Einzelkaufleute sind natürliche Personen, die nach dem Gesetz zur Ausübung einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit registriert sind.  

Darüber hinaus werden Unternehmen (mit Ausnahme von Einzelkaufleuten) von der Filing-Pflicht befreit, wenn sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: 
  • ​Registriertes Kapital von höchstens RMB 10 Millionen
  • Alle Anteilseigner/Gesellschafter sind natürliche Personen
  • Keine andere natürliche Person außer den Anteilseignern/Gesellschaftern kontrolliert den Rechtsträger tatsächlich oder zieht in irgendeiner Weise Gewinne aus ihr.  

Wo müssen die Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer hinterlegt werden? ​

Das SAMR wird ein Filing-System einrichten. Die lokalen Behörden werden die Aufsicht über die Unternehmen führen, um sicherzustellen, dass sie die Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer zeitnah über­mitteln. Diese Informationen werden dann an die PBC weitergeleitet. Die PCB richtet ein In­for­ma­tions­manage­ment­system ein, dass darauf ausgelegt ist, die Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer zu em­pfangen, zu speichern und zu verarbeiten. 

Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?

Der wirtschaftlicher Eigentümer ist eine natürliche Person, die letztlich Eigentümer eines Rechtsträgers ist oder diesen tatsächlich kontrolliert, oder die letztlich den Nutzen aus dem Rechtsträger zieht. Eine natürliche Person, die die folgenden Kriterien erfüllt, gilt als wirtschaftlicher Eigentümer eines Rechtsträgers: ​
  • ​Besitz von ultimativ direkt oder indirekt mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals, der Aktien oder der Anteile an der Gesellschaft
  • Verfügung ultimativ über mehr als 25 Prozent des Gewinns oder an den Stimmrechten des Unternehmens
  • Ausüben der tatsächlichen Kontrolle über das anmeldende Unternehmen einzeln oder gemeinsam. 

Liegen die drei vorgenannten Umstände nicht vor, gilt die Person, die für das Tagesgeschäft und die Verwaltung des anmeldenden Rechtsträgers zuständig ist, als wirtschaftlicher Eigentümer. Bei vollständig in staatlichem Besitz befindlichen Unternehmen oder staatlich kontrollierten Unternehmen wird der gesetzliche Vertreter als wirtschaftlicher Eigentümer eingetragen. Der wirtschaftliche Eigentümer einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens ist entweder der nach den oben genannten Regeln Identifizierte sowie der leitende Angestellte der Zweigniederlassung. 

Bis wann ist das BOI-Filing abzuschließen?​

Unternehmen, die neu gegründet werden und ein BOI-Filing vornehmen müssen, sind verpflichtet, die In­for­ma­tionen entweder bei der Antragstellung ihrer Gesellschaftsregistrierung oder spätestens 30 Tage nach der Registrierung zu übermitteln.

Unternehmen, die vor dem 1. November 2024 gegründet wurden und das BOI-Filing durchführen müssen, haben bis zum 1. November 2025 Zeit, dies nachzuholen. 
 

Welche Informationen sind bei einem BOI-Filing einzureichen?​

Anzugeben sind: 
  • ​​Name, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum
  • Anschrift des gewöhnlichen Wohnsitzes oder des Arbeitsplatzes, Kontaktdaten
  • Art, Anzahl und Gültigkeitsdauer des Identitätsnachweises
  • Art der wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse, Datum der Gründung und der Beendigung (falls zutreffend), das Verhältnis der gehaltenen Kapital-, Aktien- oder Gesellschaftsanteile, das Verhältnis des Nießbrauchs oder des Stimmrechts oder die Methode der tatsächlichen Kontrolle.

Welche Sanktionen sind im Falle eines Verstoßes gegen die Maßnahmen möglich?​

Die Verwaltungsbehörden können Berichtigungen verlangen oder Geldbußen verhängen (bis zu RMB 50.000, wenn eine geforderte Berichtigung abgelehnt wird). 

Empfehlungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen Änderungen im AML-Gesetz in China und die damit verbundenen Verwaltungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Rechtsträger haben werden. Die Pflicht zur Offenlegung von Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer wird die Trans­pa­renz erhöhen und dazu beitragen, Geldwäsche effektiver zu bekämpfen.

Es ist wichtig, dass ausländisch investierte Unternehmen, die ein BOI-Filing durchführen müssen, die neuen Anforderungen verstehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie die gesetz­lichen Vorgaben erfüllen. Wir empfehlen daher, zunächst den/die korrekten, meldepflichtigen wirt­schaftlichen Eigentümer zu ermitteln und die erforderlichen persönlichen Informationen jener einzuholen. Je nachdem, wo ein wirtschaftlicher Eigentümer ansässig ist, kann dies unter Umständen die Einhaltung von Daten­schutz­be­stim­mung­en erfordern und den Verwaltungsaufwand erhöhen, um nötige schriftliche Zustimmungen einzu­holen. 

Bei Bedarf sollten Unternehmen auch eine Umstrukturierung in Betracht ziehen, um die Anforderungen zu erfüllen, beispielsweise, wenn ein identifizierter wirtschaftlicher Eigentümer nicht bei der AML-Behörde gelistet werden will. Eine in diesem Fall notwendige Umstrukturierung kann bis vor den 1. November 2025 durchgeführt werden.​
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