Jährliche IIT-Erklärung 2024 in China – Überblick über die neuen Verwaltungsvorgaben

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 18. März 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Am 26. Februar 2025 erließ die Staatliche Steuerbehörde (State Taxation Administra­​tion, STA) die Verordnung Nr. 57 und setzte damit die „Verwaltungsvorschriften für die Jahresveranlagung und Zahlung der umfassenden individuellen Einkommensteuer“ offiziell in Kraft. Diese Vorschriften, die mit sofortiger Wirkung gelten, schaffen den rechtlichen Rahmen für die jährliche IIT-Erklärung.​



Hintergrund und Zielsetzung der neuen Vorschriften

Seit der Reform des chinesischen Einkommensteuergesetzes im Jahr 2019 sind Steuerpflichtige verpflichtet, ihre jährliche Steuerlast für umfassende Einkünfte – einschließlich Gehälter, Vergütungen für Arbeitsleis­tungen, Autorenhonorare und Lizenzgebühren – durch eine Jahresveranlagung abzugleichen. In den vergange­nen fünf Jahren haben die Steuerbehörden jährliche Leitlinien veröffentlicht, um die Anforderungen an die Steuererklärung zu präzisieren und die Steuercompliance zu verbessern.

Da sich das System inzwischen etabliert hat, zielen die neuen Verwaltungsvorschriften darauf ab, bewährte Verfahren zu institutionalisieren und die Stabilität des Veranlagungsprozesses zu erhöhen. Im Fokus stehen dabei insbesondere:
  • Vereinfachung des Erklärungsverfahrens: Vorab ausgefüllte Steuererklärungen, terminbasierte Abgabe­optionen und bevorzugte Bearbeitung von Erstattungen für Steuerpflichtige mit erheblichen finanziellen Belastungen.
  • ​Stärkung des Steuerzahlerschutzes: Ausbau rechtlicher Sicherheiten, klare Widerspruchs- und Einspruchs­möglichkeiten sowie verbesserter Datenschutz bei steuerbezogenen personenbezogenen Daten.
  • Förderung der Steuertransparenz und -vorbereitung: Frühzeitige Validierung steuerlicher Daten, Überprüfung von Abzugsfähigkeiten und aktive Auseinandersetzung mit dem Erklärungsprozess.

Anwendungsbereich der jährlichen IIT-Erklärung

Die jährliche Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 kann im Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni 2025 eingereicht werden. Die Jahreserklärung zur individuellen Einkommensteuer betrifft ausschließlich umfassende Einkünfte, zu denen folgende Einkommensarten zählen:
  • Gehälter und Löhne
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Autorenhonorare
  • Lizenzgebühren

Andere Einkommensarten – wie beispielsweise Mieteinnahmen – unterliegen einer separaten Besteuerung und fallen nicht unter die jährliche IIT-Veranlagung.

Pflichten zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung

Ein inländischer Steuerpflichtiger muss eine jährliche IIT-Erklärung abgeben, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
  • Es wurde zu viel IIT entrichtet, und eine Steuererstattung soll beantragt werden.
  • Die nachzuzahlende IIT übersteigt 400 RMB, wobei das gesamte umfassende Einkommen 120.000 RMB übersteigt.
  • Einkünfte wurden falsch oder unvollständig gemeldet, was zu einer fehlerhaften Steuerberechnung führt.
  • Es wurden mehrere Einkommensquellen aus umfassenden Einkünften bezogen, die eine Abgleichung erfordern.


Umgekehrt besteht keine Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung, wenn:

  • Die vorausgezahlte IIT der endgültigen Steuerlast entspricht.
  • Die Steuernachzahlung unter 400 RMB liegt, oder das gesamte umfassende Einkommen 120.000 RMB nicht übersteigt.
  • Der Steuerpflichtige zwar eine Rückerstattung beantragen könnte, dies jedoch nicht in Anspruch nimmt.

Empfehlungen für Steuerpflichtige

Um eine reibungslose Einhaltung der steuerlichen Pflichten sicherzustellen, sollten Steuerpflichtige folgende Maßnahmen ergreifen:
  • Vorab ausgefüllte Daten in der IIT-App oder auf dem Steuerportal überprüfen.
  • Abzugsfähige Positionen identifizieren und entsprechende Nachweise bereithalten.
  • Abzugsfähige Beträge mit Familienmitgliedern abstimmen, soweit anwendbar.
  • Die Steuererklärung frühzeitig einreichen, insbesondere bei erwarteten Rückerstattungen oder notwendigen Korrekturen.

Durch rechtzeitige Vorbereitung und sorgfältige Prüfung können Steuerpflichtige ihre Steuerveranlagung optimieren und unnötige Sanktionen vermeiden. Weitere Details sind in STA-Verordnung Nr. 57 (2025) enthalten. Darüber hinaus haben die Steuerbehörden FAQ-Dokumente und Fallstudien veröffentlicht, um Steuerpflichtigen eine bessere Orientierung hinsichtlich der neuen Vorschriften zu bieten.​
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