China: Digitale Rechnungen in der Luftfahrt und im Schienenverkehr

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​​​​​​​​​veröffentlicht am 10. Dezember 2024 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Um die Digitalisierung der Rechnungsstellung in China voranzutreiben, haben die Staatliche Steuerverwaltung, das Finanzministerium und die zuständigen Behörden der zivilen Luftfahrt und des Schienenverkehrs die Einführung elektronischer Rechnungen für Passagierbeförderungsdienste angekündigt.



Umfang der Umsetzung​​

Zivile Luftfahrt
  • Anwendbar auf öffentliche Luftverkehrsunternehmen und Verkaufsagenturen, die in China registriert sind und inländische Passagierbeförderungsdienste anbieten
  • Die digitalen Rechnungen, die als elektronische Reisebelege bezeichnet werden, ersetzen traditionelle Papierrechnungen
​Schienenverkehr
  • ​Anwendbar auf Schienenverkehrsunternehmen der China State Railway Group, einschließlich Joint Ventures und lokaler Eisenbahnunternehmen
  • Die Rechnungen, die als elektronische Eisenbahntickets bezeichnet werden, ersetzen traditionelle Papierrechnungen

Merkmale der digitalen Rechnungen​​​

Beide Rechnungstypen teilen sich standardisierte Inhalte. Die grundlegenden Informationen umfassen:
  • Rechnungsnummer und -datum
  • Ausstellendes Unternehmen
  • Angaben zur Identifikation des Passagiers
  • Reise-/Itinerary-Informationen
  • Tarifdetails, Umsatzsteuerbetrag und andere Zuschläge
  • QR-Code zur Validierung und Überprüfung

Beispielrechnung für Zugfahrten:​

 
Quelle: State Administration of Taxation, Ministry of Finance, Civil Aviation Administration of China, Announcement No. 9 of 2024

Beispielrechnung für Flüge:​​


Quelle: State Administration of Taxation, Ministry of Finance, China State Railway Group, Announcement No. 8 of 2024

Übermittlung digitaler Rechnungen ​

Zivile Luftfahrt​​

  • Passagiere können den elektronischen Reisebeleg nach Abschluss ihrer Reise über folgende Kanäle erhalten: offizielle Websites, mobile Apps der Fluggesellschaft, Agentur
  • E-Mail-Zustellung oder Service-Hotlines

Fluggesellschaften und Agenturen müssen den elektronischen Reisebeleg basierend auf den Angaben des Passagiers ausstellen


​Schienenverkehr​

Passagiere können das elektronische Eisenbahnticket nach Abschluss ihrer Reise, Rückerstattungen oder Ticketänderungen über folgende Kanäle abrufen: 

  • die 12306-Plattform (Website oder mobile App)  
  • E-Mail-Zustellung

  

Eisenbahnunternehmen sind verpflichtet, die elektronische Rechnung unter Verwendung der vom Käufer angegebenen Informationen auszustellen


Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug​

Für beide Sektoren können Umsatzsteuerpflichtige einen Vorsteuerabzug für die Inanspruchnahme von Passagierbeförderungsdiensten im Inland geltend machen:
  • Der Vorsteuerabzug basiert auf dem Betrag, der auf dem elektronischen Reisebeleg oder der elektronischen Rechnung angegeben ist
  • Für papierbasierte Reisebelege oder Eisenbahntickets mit Reisedatum vor dem 30. September 2025 wird der Abzug gemäß den Bestimmungen der Umsatzsteuerreform von 2019 vorgenommen

Korrektur und Neuausstellung digitaler Rechnungen​​

Im Falle fehlerhafter Informationen:
  • Ein roter elektronischer Reisebeleg (für die zivile Luftfahrt) oder eine rote elektronische Rechnung (für den Schienenverkehr) wird gemäß den festgelegten Verfahren ausgestellt

Integration mit digitalen Steuerkonten​

  • Unternehmen in beiden Sektoren müssen die elektronischen Rechnungsdaten an die Steuerbehörden hochladen
  • Die Steuerbehörden übermitteln die Daten gleichzeitig an die Käufer über das digitale Steuerkonto auf der elektronischen Rechnungsplattform
  • Käufer können die Rechnungen über die nationale Rechnungsplattform überprüfen, herunterladen und drucken. Passagiere können die elektronische Rechnung über die persönliche Einkommensteuer-App herunterladen

Umsetzungszeitraum​

  • Für die Zivile Luftfahrt: Gültig ab dem 1. Dezember 2024.
  • Für den Schienenverkehr: Gültig ab dem 1. November 2024.
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