China: Antragsstellung ab September 2021 für das vereinfachte unilaterale APA

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veröffentlicht am 5. August 2021 / Lesedauer: ca. 2 Minuten
 
Am 26. Juli 2021 hat die chinesische staatliche Steuerverwaltung („STA") die endgültige Bekanntmachung zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens auf unilaterale Advanced Pricing Arrangement („APA") veröffentlicht, das STA-Bulletin [2021] Nr. 24 („endgültige Bekanntmachung").
 

   
Im Vergleich zum Bekanntmachungsentwurf vom März 2021 hat die endgültige Bekanntmachung und die entsprechende Auslegung durch die STA weitere Änderungen in den folgenden Punkten vorgenommen:

  • Streichung der zeitlichen Vorgabe, die Verrechnungspreisdokumentation der letzten drei Jahre mindestens drei Monate vor Antragstellung vorzulegen, sowie Klarstellung, dass auch Unternehmen, die die Kriterien für die zeitnahe Verrechnungspreisdokumentation nicht erfüllen, aber die Verrechnungspreisdokumentation der letzten drei Jahre freiwillig ergänzt haben, einen Antrag auf das vereinfachte unilaterale APA stellen können;
  • Ausschluss von Situationen, in der sich die Transaktionen mit verbundenen Parteien, das Betriebsumfeld, das Funktions- und Risikoprofil der Parteien in den Antragsjahren gegenüber den Vorjahren erheblich verändert haben, und von Situationen, die nicht für eine vereinfachte unilaterale APA-Antragsstellung in Frage kommen. Das hat dazu geführt, dass Unternehmen mit neuen Geschäftsmodellen weiterhin die Möglichkeit haben, ein vereinfachtes unilaterales APA zu beantragen;
  • Steuerpflichtige, die in den letzten drei Jahren keine jährlichen Verrechnungspreiserklärungen eingereicht haben oder denen bei den jährlichen Verrechnungspreiserklärungen Fehler unterlaufen sind, erhalten eine zweite Chance für die Beantragung des vereinfachten unilateralen APA, sofern sie ihre jährlichen Verrechnungspreiserklärungen vor der Antragstellung korrigieren konnten.

  
Die übrigen Artikel der endgültigen Bekanntmachung bleiben gegenüber dem ursprünglichen Bekanntmachungsentwurf unverändert.
  

Unsere Ansicht

Die Einführung der vereinfachten unilateralen APAs, die die Anwendungszeit erheblich verkürzt, trägt dazu bei, dass die Steuerzahler für ihre grenzüberschreitenden Investitionen Steuersicherheit erhalten, und verringert in Zukunft auch den Verwaltungsaufwand der chinesischen Steuerbehörde für diese Unternehmen und fördert ausländische Investitionen in China. Das ist dann eine „Win-Win“-Situation für beide Parteien.
 
Die oben aufgeführten Änderungen der endgültigen Bekanntmachung im Vergleich zum ursprünglichen Bekanntmachungsentwurf zeigen, dass die STA mehr Unternehmen, insbesondere mittelständische Unternehmen, dazu ermutigen will, die vereinfachten unilateralen APAs zu beantragen.
 
Darüber hinaus wird die Umsetzung des vereinfachten unilateralen APA-Verfahrens zusammen mit den „Fragen und Antworten zur Verwaltungspolitik der Verrechnungspreisanpassung bei Devisengeschäften“, die von der staatlichen Devisenverwaltung („State Administration of Foreign Exchange - SAFE“) zu Beginn dieses Jahres veröffentlicht wurden, auch die Verrechnungspreisanpassung zum Jahresende für in China tätige Unternehmen erleichtern. Das könnte dazu beitragen, die langjährigen Probleme multinationaler Konzerne in diesem Bereich zu lösen, d.h. die Schwierigkeiten bei der Umsetzung einer konzerneinheitlichen Verrechnungspreispolitik in China, die eine Jahresendesanpassung beinhaltet.
 
Andererseits könnte es in der Praxis problematisch werden, wenn die chinesischen Steuerbehörden nicht über genügend Personal für die Bearbeitung der vereinfachten unilateralen APA verfügen. Daher wird davon ausgegangen, dass die Steuerbehörden zumindest in den nächsten Jahren eher geneigt sein werden, Unternehmen, die bereits APAs beantragt haben oder gegen die bereits Verrechnungspreisuntersuchungen eingeleitet wurden, für die Beantragung vereinfachter unilateraler APAs zu akzeptieren. Diejenigen Unternehmen, die bereits mit Verrechnungspreisuntersuchungen konfrontiert waren, einschließlich derjenigen, die auf der Grundlage der von der Steuerbehörde ausgestellten Risikomeldung Selbstanpassungen vorgenommen haben, könnten also stärker von dieser Bekanntmachung profitieren, und es wird empfohlen, intern zu prüfen, ob sie die Vorteile der neuen Bekanntmachung nutzen und die vereinfachten unilateralen APA beantragen sollten.
 
Andere Unternehmen, die an der Beantragung vereinfachter unilateraler APA interessiert sind, sollten ihre jährlichen Verrechnungspreiserklärungen und die Compliance-Verrechnungspreisdokumentation (einschließlich des Master File und des Local File) angemessen überprüfen und überarbeiten, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der offengelegten Informationen zu gewährleisten. Andererseits ist zu beachten, dass das unilaterale APA nur eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und der chinesischen Steuerbehörde ist und dass der Bericht über den unilateralen APA-Antrag eine detaillierte Analyse der Wertschöpfungs-/ Lieferkette des Unternehmens sowie eine Prüfung der standortspezifischen Vorteile wie Kosteneinsparungen und Marktprämie erfordert. Den Unternehmen wird daher sehr empfohlen, vor der formalen Antragstellung mit den mit ihnen verbundenen Unternehmen zu kommunizieren, um sicherzustellen, dass der mit den chinesischen Steuerbehörden erzielte Konsens auch von den zuständigen Steuerbehörden der verbundenen Unternehmen anerkannt werden kann, so dass das Risiko einer Doppelbesteuerung minimiert werden kann.

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