Strategische Ansicht der Verrechnungspreise in Brasilien

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Quelle: Deutsch-Brasilianische Industrie- und Handelskammer, 4/2021

 

Die brasilianischen Verrechnungspreisregeln wurden 1996 zum Zweck der Miss­brauchs­bekämpfung geschaffen. Sie waren ursprünglich, gemäß der Begründung der vorläufigen Maßnahme, die zum Gesetz Nr. 9430/1996 führte, vom Fremdver­gleichs­grundsatz inspiriert.

 

    

Die brasilianischen Verrechnungspreisregeln – Geschichte und Konzept

Der Fremdvergleichsgrundsatz zielt darauf ab, die Gesellschaften multinationaler Unternehmen so zu behandeln, als ob sie unabhängig unter Markt­bedingungen handeln würden. In diesem Sinne vertritt die Organisation für wirt­schaft­liche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Auffassung, dass die Mitglieds­unternehmen bei ihren Transaktionen untereinander die Dynamik des Marktes nachahmen sollten.
 

Grundsätzlich gilt das oben genannte Gesetz für Steuerzahler, die Handels- und Finanztransaktionen mit verbundenen Unternehmen im Ausland durchführen, z. B. mit ihrem Mutterhaus, ihrer Niederlassung, ihren Gesellschaftern, Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen. Zusätzlich zu den Transaktionen mit verbundenen Unternehmen werden die Verrechnungspreisregeln auch bei Transaktionen mit Ländern angewendet, die eine begünstigte Besteuerung oder ein privilegiertes Steuersystem haben.
 
Der von diesen verbundenen Personen in Rechnung gestellte Preis von dem von unabhängigen Unternehmen ausgehandelten Marktpreis abweichen. Damit soll die Verlagerung von (in Brasilien steuerpflichtigen) Gewinnen ins Ausland durch Manipulation der Einfuhr- und/oder Ausfuhrpreise vermieden werden.
 

Brasilien x OECD

Brasilien ist derzeit noch nicht Mitglied der OECD, hat aber aktiv an einigen OECD-Projekten zu Steuerfragen teilgenommen, wie dem Globalen Forum für Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke und dem Projekt zur Eindämmung der Erosion der Steuerbasis und der Gewinnverlagerung (bekannt als BEPS).
Da die OECD die Praxis verfolgt, die Einheitlichkeit der Steuerpraktiken der Mitgliedsländer zu fördern, sind die brasilianischen Verrechnungspreisregeln bekanntlich ein Hindernis für seinen Beitritt zur OECD. Dies liegt daran, dass Brasilien Verrechnungspreisregeln anwendet, die nicht mit der internationalen Praxis über­ein­stimmen. Dies kann die geschäftliche und wirtschaftliche Entwicklung Brasiliens und seiner Handelspartner behindern.
 
Das brasilianische Recht gibt der Praktikabilität den Vorzug und wendet einen strengeren Fremdvergleich an. Das beste Beispiel dafür sind die festen Gewinnspannen der PRL-Methode (Resale Price Less Profit) im Gegensatz zu der von der OECD empfohlenen funktionalen und einzelfallbezogenen Analyse zur Bestimmung der Gewinnspanne. Das brasilianische Modell ist für Entwicklungsländer besser geeignet, da es unabhängig von steuerlichen Gewinnen funktioniert.
 

Strategische Sicht der Verrechnungspreisgestaltung in Brasilien

Der Zweck der Verrechnungspreisregeln besteht darin, die künstliche Verlagerung von Gewinnen zu bekämpfen. Daher müssen die Verrechnungspreise bei bestimmten Transaktionen (Einfuhren, Ausfuhren und Darlehen) kontrolliert werden, an denen verbundene Parteien beteiligt sind oder die in einem Land mit begünstigter Besteuerung ansässig sind. So muss das Unternehmen berücksichtigen, dass es bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage der auf das Einkommen von juristischen Personen erhobenen Steuern zu größeren Anpassungen kommen kann.
 
Abgesehen von den erheblichen steuerlichen Auswirkungen für die brasilianische Niederlassung könnte ein Unternehmen, das sich nicht an die Verrechnungspreisregeln hält, das Geschäft in Brasilien unrentabel machen. Eine brasilianische Niederlassung braucht wettbewerbsfähige Preise, um vor Ort Gewinne erzielen zu können und somit finanziell gesund zu sein. Ein Teil dieser Strategie ist eng mit dem Verrechnungspreis verknüpft, denn wenn die Gruppe beschließt, ein Produkt in Brasilien zu vermarkten, aber dem brasilianischen verbundenen Unternehmen nur eine geringe oder gar keine Gewinnspanne lässt, wird dieses Unternehmen nicht florieren, sondern Schulden anhäufen und deshalb Finanzierungen benötigen.
 
Daher ist die Berechnung der Verrechnungspreise ein wichtiges strategisches Instrument für multinationale Unternehmen, die in Brasilien tätig sind.
 
Mit der Berechnung und Kontrolle kann verfolgt werden, ob das Unternehmen in Brasilien rentabel sein wird, ob es auf dem lokalen Markt wettbewerbsfähig sein wird und ob es die brasilianischen Verrech­nungs­preis­vorschriften einhält und keine größeren Steueranpassungen erleiden wird.
 
Die Berechnung muss den Steuerbehörden jährlich im Rahmen der Körperschaftssteuererklärung („ECF”) vorgelegt werden. Strategisch gesehen führen jedoch viele Unternehmen die Berechnung und Überwachung vierteljährlich oder halbjährlich durch, um die Einkaufspreise (Einfuhr) und die Verkaufspreise auf dem lokalen Markt zu verfolgen. Mit dieser Überwachung ist es möglich, im Voraus abzuschätzen, ob das Unternehmen einen Gewinn berechnet und ob es eine Berichtigung der Einkommensteuer aufgrund von konzerninternen Transaktionen geben wird. Wird eine entsprechende Anpassung festgestellt, kann das Unternehmen mit der Zentrale neue Preise aushandeln, um Auswirkungen auf die lokale Einkommensteuer zu vermeiden.
 
Diese Praxis kann für die Unternehmensgruppe äußerst vorteilhaft sein, da das in Brasilien ansässige Unternehmen wachsen kann, rentabel ist und keine weiteren Darlehen oder sonstigen Subventionen von der Gruppe benötigt, so dass der Verschuldungsgrad niedrig bleibt. Neben der Ankurbelung der brasilianischen Wirtschaft kann sie auch die Eröffnung neuer Unternehmen in Südamerika ermöglichen.
 
Für Unternehmen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Tochtergesellschaft in Brasilien zu gründen, ist es unserer Meinung nach sehr wichtig, ein Steuermodell zu erstellen, das alle Steuern berücksichtigt, sowie den Verrechnungspreis auf der Grundlage der brasilianischen Gesetzgebung zu schätzen. Diese Studie ist von großer Bedeutung für die Planung der Zukunft der brasilianischen Niederlassung.
 
Wie bereits erwähnt, muss die Berechnung des Verrechnungspreises den Steuerbehörden jährlich im Rahmen der Körperschaftssteuererklärung („ECF”) übermittelt werden. Legt das Unternehmen die Berechnung nicht gemäß den brasilianischen Vorschriften vor, wird es mit einer Geldstrafe in Höhe von 3 Prozent des nicht bezahlten, ungenauen oder falschen Betrags belegt. In der Steuererklärung ist es erforderlich, den Wert der konzerninternen Import- und Exporttransaktionen mitzuteilen, daher wird die Strafe auf den Gesamtwert aller in dem Jahr durchgeführten konzerninternen Transaktionen berechnet.

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