Arbeitnehmer dürfen Arbeitszeit verringern

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Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Chef verlangen, weniger zu arbeiten. Das gilt auch, wenn er bereits halbtags arbeitet, entschied das Bundesarbeitsgericht. Für Arbeitgeber eine Regelung mit Tücken.
 
Geklagt hatte ein in Teilzeit Beschäftigter, der im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung einem Drittunternehmen überlassen worden war. Er verlangte, seine wöchentliche Arbeitszeit auf zehn Stunden zu reduzieren…
 
Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-arbeitnehmer-duerfen-arbeitszeit-verringern/7419406.html.

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Aziza Yakhloufi

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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