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veröffentlicht am 26. Februar 2024
Die Einrichtung der neuen Behörde wurde seitens der EU bereits im Dezember endgültig beschlossen und insbesondere damit begründet, dass in der Vergangenheit seitens der nationalen Aufsichtsbehörden internationale Geldwäscheverflechtungen nicht erkannt worden sind. Der Beschluss zur Einrichtung der neuen Behörde ist aber auch Teil einer größeren Gesetzesnovelle im Kampf gegen Geldwäsche in der EU. Die AMLA soll zukünftig u.a. im Finanzsektor besonders risikoreiche grenzüberschreitend tätige Institute direkt beaufsichtigen und auch bei anderen Instituten und im Nicht-Finanzsektor ergänzende Aufsichtsbefugnisse erhalten. Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen soll sie bereits 2024 ihre Arbeit aufnehmen und ab Anfang 2027 ihre Aufsichtsaufgaben vollständig wahrnehmen können.
Die Entscheidung über die AMLA-Ansiedlung in Frankfurt ist ein bedeutender Meilenstein für die Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland und in der EU und setzt auch das richtige Signal, die vielfältigen Bemühungen Deutschlands zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung anzuerkennen.
Diesem Vertrauen gilt es nun gerecht zu werden und zu beweisen, dass die Entscheidung für Frankfurt richtig war.
Dr. Christine Varga-Zschau
Rechtsanwältin, Geldwäschebeauftragte
Associate Partner
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Geldwäscheprävention