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veröffentlicht am 5. Dezember 2018
Corporate Power Purchase Agreements (PPA) gewinnen in Südafrika an Interesse. Bislang gibt es nur wenige Pilotprojekte außerhalb der großen REIPPP-Ausschreibung. Die steigenden Strompreise und der Wegfall der Stromerzeugungslizenz für EE-Projekte bis 1 MW bieten jedoch Raum für Corporate PPAs im Markt. Sollte die diskutierte Erhöhung der Schwelle auf 10 MW kommen, würde das den Anwendungsbereich von Corporate PPAs in Südafrika deutlich ausweiten.
Gemäß den letzten offiziellen Zahlen von 2017 betrug die installierte, netzgebundene Erneuerbare Energie (EE) -Kapazität in Südafrika 3,86 GW. Das entspricht rund 8 Prozent der Stromerzeugungskapazität des Landes. Die wichtigsten Richtlinien für die Energiepolitik Südafrikas legt der sog. Integrated Resource Plan for Electricity (IRP) 2010-2030 fest. Nach diesem offiziellen Strategiepapier der südafrikanischen Regierung soll der EE-Anteil im festgelegten Energiemix bis 2030 auf 26 Prozent gesteigert werden.
Zur Umsetzung des IRP startete Südafrika 2011 das Renewable Energy Independent Power Production Procurement Program (REIPPPP), ein öffentliches Ausschreibungsprogramm für EE-Projekte. Das Programm erfasst von Anfang an alle gängigen Technologien: (onshore) Wind, Solar PV, CSP und Bioenergie/Biogas. Offshore Wind ist trotz des enormen Potenzials an Südafrikas Küsten noch nicht wirklich in der öffentlichen Diskussion, da die Technologie vergleichsweise teuer ist und EE noch in den Anfängen.
Mit dem REIPPPP entschied sich Südafrika gegen die Einführung eines Feed-in Tariffs. Das Programm zielt auf große EE-Projekte jenseits der 5 MW ab. Daneben gibt es aber auch ein Ausschreibungsprogramm, das die Förderung von kleineren Projekten zwischen 1 und 5 MW vorsieht. Mit REIPPPP wird der Preis, zu dem das staatliche Energieunternehmen Eskom den Strom von den unabhängigen Stromerzeugern kauft, durch wettbewerbsorientiertes Bieten festgelegt. Mit den erfolgreichen Bietern schließt Eskom einen Stromabnahmevertrag (PPA) für 20 Jahre ab. Ein Muster des Stromabnahmevertrags wird den Bietern bereits mit den Ausschreibungsunterlagen (Terms of References) bereitgestellt. Bis heute wurden 4 Ausschreibungsrunden durchgeführt, in denen über 6.300 MW einen Zuschlag erhielten. Rund 2.500 MW sind bereits gebaut und an das Stromnetz angeschlossen. Weitere 6.300 MW sollen noch ausgeschrieben werden.
Quelle für Wind: www.businessinsider.co.zaQuelle für Solar: www.frontera.net
Das REIPPPP wurde in den ersten Jahren als großer Erfolg gefeiert. Es wurde gar als eines der besten Investitionsprogramme weltweit bezeichnet. Das Programm fand auch Interesse und teilweise Nachahmung im Rest Subsahara-Afrikas. Die Erzielung extrem niedriger Strompreise macht derartige Ausschreibungsverfahren für Entwicklungsländer sehr attraktiv, für die eine Einführung von Feed-in Tariffs nicht finanzierbar wäre.
Quelle: www.gsb.uct.ac.za
Kritik am REIPPPP kam aber im Zuge des zweijährigen Stillstands ab 2016 auf. Grund dafür war die Weigerung Eskoms, die Stromabnahmeverträge mit den erfolgreichen Bieter zu unterzeichnen. Dieser Streit mit Eskom ist nun beendet. Die ausstehenden Stromabnahmeverträge sind unterschrieben und die 5. Ausschreibungsrunde ist für Ende 2018 geplant.
Corporate PPA gewinnen in Südafrika zunehmend an Interesse und Nachfrage. Grund dafür ist u.a. der stark steigende Strompreis. Seit 2008 stieg der Strompreis durchschnittlich um mehr als 15 Prozent pro Jahr an. Außerdem leidet Südafrika seit 2007 unter planmäßigen Stromabschaltungen (sog. Load Shedding) aufgrund von Stromversorgungsengpässen mit Kohlestrom. Die Energieversorgung durch Eskom basiert zu 93 Prozent auf Kohle. Obwohl kürzlich 2 große Kohlekraftwerke, Kusile und Medupi (beide mit einer Kapazität von je 4.800 MW), ans Netz gingen, gibt es weiterhin Engpässe aufgrund unzureichender Kohleversorgung. Viele industrielle und gewerbliche Stromkunden, insbesondere die zahlreichen Minen in Südafrika, haben sich daher mit Diesel-Generatoren als Back-up ausgestattet und wünschen sich eine alternative Stromversorgung.
Die großen, durch das REIPPPP realisierten EE-Anlagen sind noch relativ neu und an einen 20-jährigen Stromabnahmevertrag mit Eskom gebunden. Es gibt in Südafrika kein dem EEG vergleichbares Gesetz und entsprechend auch keine gesetzliche Regelung und Rechtssicherheit darüber, wie v.a. größere Erneuerbare Energie-Projekte jenseits des Eskom-Monopols realisiert werden können. Bislang war es die Regel, dass PPAs nur mit Eskom oder einer Kommune abgeschlossen werden konnten, je nachdem um wessen Netz es sich handelt. Es wird daher wenig über erfolgreiche Corporate PPA-Beispiele in Südafrika berichtet und Daten über PPAs sind nicht bekannt. Es gibt jedoch einzelne Pilotprojekte. Ein erfolgreiches Beispiel ist eine Biogasanlage in der Provinz Gauteng, die das BMW-Werk mit Strom versorgt.
Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Corporate PPAs haben sich Ende 2017 durch den Wegfall des Erfordernisses einer Stromerzeugungserlaubnis deutlich verbessert. In Südafrika muss grundsätzlich für jede Art der Stromerzeugung eine Stromerzeugungserlaubnis eingeholt werden, die von der nationalen Energieregulierungsbehörde NERSA (National Energy Regulator of South Africa) erteilt wird. Seit einer Gesetzesänderung Ende 2017 gibt es jedoch die folgenden 6 Ausnahmetatbestände für das Erfordernis einer Stromerzeugungserlaubnis:
Für diese Anlagen ist eine einfache Registrierung bei NERSA ausreichend. Das bedeutet einen großen Fortschritt, da der Erhalt einer Stromerzeugungserlaubnis außerhalb vom REIPPPP – aufgrund der unklaren bzw. fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen – sehr langwierig und mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Es ist somit festzuhalten, dass Corporate PPAs für Anlagen bis zu einer Größe von 1 MW grundsätzlich möglich sind. Der in Südafrika (und vielen anderen afrikanischen Ländern) tendenziell am einfachsten zu realisierende Ausnahmetatbestand für ein Corporate PPA ist Ausnahmetatbestand 3), namentlich die Errichtung einer EE-Anlage auf dem Gelände des Stromkunden. Während des Gesetzesänderungsprozesses wurde eine Erhöhung der Schwelle auf 10 MW diskutiert. Es ist also möglich, dass dies in Zukunft noch umgesetzt wird. Mit einer schnellen Entwicklung ist aber nicht zu rechnen.
Bei off-site PPAs mit Netzdurchleitung, sog. wheeling, zahlen der IPP und der Stromabnehmer die Netznutzungsgebühren. Das sind Standardgebühren, die sich auch im Eskom-Strompreis wiederfinden. Die Höhe der Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der max. Stromlast, Standort und Distanz. Die Netzdurchleitung ist in Südafrika noch wenig erprobt. Eine der wenigen EE-Anlagen, die das realisiert, ist oben genannte Biogasanlage für die Versorgung des BMW-Werks. Die Umsetzung einer Netzdurchleitung ist aber erfahrungsgemäß schwierig und mit langwierigen Vertragsverhandlungen mit Eskom und der zuständigen Gemeinde verbunden.
Die Vermarktung von EE-Strom in Südafrika ist noch in den Anfängen. Der nach eigenen Angaben erste von NERSA lizenzierte Händler ist POWERX. Das südafrikanische Unternehmen kauft/verkauft Strom aus erneuerbaren Energiequellen. POWERX bietet PPAs mit einer Laufzeit von 1 bis 20 Jahren an. Ob ein Verkauf des Stroms an POWERX möglich ist, hängt u.a. davon ab, ob POWERX die Genehmigung zur Netzdurchleitung von der jeweiligen Gemeinde besitzt.
Der starke Anstieg der Stromkosten in Südafrika wirkt sich nachteilig auf die Attraktivität des Landes als Produktionsstandort aus. Die historisch günstigen Strompreise waren zumeist ein wesentlicher Grund für die Investition von produzierenden Unternehmen in Südafrika.
Die Förderung von EE in Südafrika beschränkt sich bis dato auf Steuererleichterungen für Ausrüstungselemente. Das Steuerrecht sieht einen steuerlichen Anreiz in Form einer Sonderabschreibung für Maschinen, Anlagen und Zubehör zur Stromerzeugung unter Nutzung von EE vor. Die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die Anschaffungskosten. Der Steuerabzug läuft über 3 Jahre und beträgt im 1. Jahr der Inbetriebnahme 50 Prozent, im zweiten Jahr 30 Prozent und im dritten Jahr 20 Prozent. Für Solar PV-Anlagen bis zu 1 MW beträgt der Abzug 100 Prozent im Jahr der Inbetriebnahme.
Südafrika kennt keine nationale Regelung zur Netzeinspeisung. Es gibt also kein Recht zur Einspeisung von EE-Strom in das nationale Netz bei Wegfall oder Kündigung des PPA. Für Net-Metering finden sich vereinzelt Projektbeispiele, v.a. in der Kapregion, und das Thema wird eifrig diskutiert. Aktuell erlauben aber nur einige wenige Gemeinden eine Netzeinspeisung und Vergütung durch Net-Metering für Anlagen bis zu 1 MW. Voraussetzung dafür ist es jedoch, dass der Anlagenbetreiber Netto-Netzstromverbraucher ist.
Das Marktpotenzial für PPAs bis zu einer Größenordnung von 1 MW ist groß. Die neuen Ausnahmetatbestände für das Erfordernis der Stromerzeugungserlaubnis sind zu begrüßen und beenden die vormals herrschende rechtliche Grauzone in dem Bereich. Es ist zu wünschen, dass die Grenze auf 10 MW erhöht wird. Auch die landesweite offizielle Genehmigung und Umsetzung von Net-Metering würde dem Markt sehr gut tun. Eine schnelle Entwicklung im Hinblick auf diese Themen ist aber nicht zu erwarten. Das Modell der on-site EE-Anlage ist in Südafrika deutlich weiter verbreitet als das der off-site EE-Anlage und sollte zunächst auch aufgrund der noch wenig erprobten Regelungen zur Netzdurchleitung vorrangig ins Auge gefasst werden.
Anna-Lena Becker, LL.M.
Rechtsanwältin
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