Gute Nachricht vom BMF zum Dauerthema der Funktionsverlagerung

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​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 23. Juli 2024 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

Am 12. Juli 2024 hat die Expertenkommissionen „Vereinfachte ​Unternehmensteuer“ ihren Bericht an Bundesfinanzminister Christian Lindner übergeben. Dieser Bericht enthält Vorschläge für ein modernes und zukunftsfestes Steuersystem. Ein besonders interessanter Aspekt betrifft die Funktionsverlagerung.

 

 

Die Expertenkommission kritisiert das atomisierte Begriffsverständnis der deutschen Finanzverwaltung in Bezug auf Funktionsverlagerungen. Dieses steht nicht im Einklang mit den Grundsätzen der OECD und der internationalen üblichen Besteuerungspraxis. Um die Situation zu verbessern, empfiehlt die Kommission, die Besteuerung von Funktionsverlagerungen in Deutschland eng an den OECD-Grundsätzen auszurichten. Zusätzlich schlägt sie vor, in Zweifelsfällen ein antragsgebundenes Wahlrecht zugunsten des Steuerpflichtigen einzuführen, anstatt automatisch von einer Übertragung auszugehen.
  
Diese Vorschläge gehen in die richtige Richtung, um das Doppelbesteuerungsrisiko für deutschen Steuerzahler zu reduzieren. Es bleibt abzuwarten, wie die Empfehlungen durch den Gesetzgeber aufgenommen werden. Die Diskussion über die Besteuerung von Funktionsverlagerungen wird sicherlich weitergehen.
  

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