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veröffentlicht am 8. März 2024 | Lesedauer ca. 5 Minuten
Zu den in den letzten Jahren stetig steigenden Compliance-Vorgaben für grenzüberschreitend tätige Unternehmensgruppen gehören insbesondere umfangreiche Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise. Mit den im Zuge der Modernisierung der Außenprüfung vorgenommenen Änderungen der verfahrensrechtlichen Verrechnungspreisvorschriften in der Abgabenordnung (AO) folgt Deutschland einem weltweiten Trend der Verschärfung in diesem Bereich. Konsequenz ist, dass international tätige Unternehmen spätestens ab dem 1. Januar 2025 eine Verrechnungspreisdokumentation „auf Vorrat“ erstellen sollten. Denn erstens kann diese nach den neuen Vorschriften künftig jederzeit durch die Finanzbehörde angefordert werden.
Michael Scharf
Steuerberater
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