Körperschaftssteuer in den VAE – Die nächsten Schritte

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zuletzt aktualisiert am 7. Oktober 2022 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Wir berichteten in einem Artikel vom Mai 2021, dass die Vereinigten Arabischen Emirate eine föderale Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne in Höhe von 9 Prozent einführen werden, welche für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen, gilt.



Die neue Körperschaftsteuer (im Folgenden „CIT) gilt folglich für Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, ab dem 1. Juni 2023. Ihr steuerlicher Veranlagungszeitraum ist damit vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024. Entspricht das Wirtschaftsjahr hingegen dem Kalenderjahr ist der erste steuerliche Veranlagungszeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024.

Die in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum realisierten Netto-Gewinne sind zum Ende des Wirtschaftsjahres im Rahmen der jährlichen Steuererklärung zu deklarieren.

Dabei ist essenziell, dass die Buchhaltungssysteme bis zum Beginn des jeweiligen steuerlichen Veranlagungszeitraums entsprechend vorbereitet sind, um die erzielten Einnahmen CIT-konform und vor allem ohne enormen Verwaltungsaufwand zu verbuchen. Vor besonderer Herausforderung stehen die Buchhaltungsabteilungen, wenn es um die Einordnung von Umsatzarten geht, denn bei der CIT werden verschiedene Arten von Umsatz (z.B. aus reinen Free Zone Geschäften oder aus grenzüberschreitenden Geschäften) unterschiedlich behandelt. 

Umsatzarten

Bekanntlich finden im Rahmen der neuen CIT einige Sondervorschriften für Free Zone Gesellschaften Anwendung. Auch auf Ebene der Free Zone Gesellschaften wird nochmal zwischen mehreren Umsatzarten unterschieden. Es geht letztlich um die Quelle aus der die Einkünfte erzielt wurden.

Free Zone – Free Zone

Einnahmen von Free Zone Unternehmen, die aus einer Transaktion mit einer anderen Free Zone Gesellschaft stammen und bei denen keine Verbindung zum Mainland bestehen, sind zwar grundsätzlich Gegenstand der Besteuerung, unterliegen jedoch einem reduzierten Steuersatz.

Free Zone – Mainland 

Erzielt ein Free Zone Unternehmen Einnahmen aus einem Geschäft mit einem Mainland Unternehmen, so finden die CIT Regularien (insb. Der Regelsteuersatz von 9 Prozent) für diese Einkünfte Anwendung. Die daraus bezogenen Einkünfte werden also im Ergebnis voll besteuert.

Free Zone – Ausland

Grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten eines Free Zone Unternehmens werden nach bisherigem Kenntnisstand zwar Gegenstand der CIT sein, aber in bestimmten Fällen können ermäßigte Steuersätze i.H.v. 0 Prozent Anwendung finden. Dies gilt für alle Einnahmen, die direkt aus dem Ausland an das Unternehmen in den VAE fließen.
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