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veröffentlicht am 6. August 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten
Bauausführungen oder Montagen gelten als Betriebsstätten, wenn sie eine bestimmte Dauer überschreiten. In den meisten Doppelbesteuerungsabkommen ist diese Dauer auf zwölf Monate festgelegt. Das bedeutet, wenn ein Bau- oder Montageprojekt länger als zwölf Monate dauert, wird es als Betriebsstätte betrachtet und unterliegt somit der Besteuerung im Tätigkeitsstaat.
Tojiddin Toyirov
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Hasan Diyarow