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veröffentlicht am 25. Juli 2022 | Lesedauer ca. 6 Minuten
Derzeit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Rechtsfolgen der umsatzsteuerlichen Organschaft zu entscheiden. In den Vorlagefragen des BFH geht es im Ergebnis insbesondere um die Frage, ob die deutsche Regelung zur umsatzsteuerlichen Organschaft in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG und zur Bestimmung des Organträgers als Steuerschulder unionsrechtskonform ist oder nicht. Sollte die nationale Sichtweise nicht unionsrechtskonform sein, sollte dies weitreichende Konsequenzen haben. Die bereits veröffentlichten Schlussanträge der Generalanwältin Medina in den Verfahren gehen sehr klar soweit, dass eine Neuregelung des nationalen deutschen Rechts notwendig wäre, womit seit den Vorlagefragen des BFH und nun verstärkt unsere bisherige Empfehlung bestehen bleibt, nach entsprechender (betragsmäßiger) Durchsicht deutscher Organkreise umsatzsteuerliche Veranlagungen offen zu halten.
Dr. Heidi Friedrich-Vache
Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin, Umsatzsteuerberatung | VAT Services
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Dr. Daniela Endres-Reich
Diplom jur. oec. (Universität), Steuerberaterin, Umsatzsteuerberatung | VAT Services
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