Ukraine: Neues Gesetz zur Regulierung von Krypto-Währungen und anderen virtuellen Vermögenswerten

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veröffentlicht am 14. Oktober 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Am 8. September 2021 wurde in der Ukraine ein neues Gesetz Nr. 3637 „über virtuelle Vermögenswerte“ (Krypto-Währung) verabschiedet. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Für das Inkrafttreten sind Änderungen im ukrainischen Steuergesetzbuch notwendig.


 

Die Verabschiedung des Gesetzes war notwendig, da nach offiziellen Angaben schon jetzt der tägliche Umsatz mit den virtuellen Vermögenswerten bei ca. 1 Mrd. Hrywna (UAH) liegt. Die Transaktionen sind jedoch nicht rechtlich geregelt, es werden auch keine Steuer bezahlt. Zudem müssen sich Unternehmen im Ausland registrieren und nicht in der Ukraine. Das alles soll sich durch die Verabschiedung des Gesetzes ändern.
 
Durch das Gesetz werden die Beziehungen, die sich aus dem Abschluss und der Abwicklung der Geschäfte mit der Krypto-Währung ergeben, umfassend reguliert. Den Wirtschaftssubjekten wird dadurch ermöglicht, die Bankleistungen in Anspruch zu nehmen, die Einnahmen aus dem Umsatz von Krypto-Währungen zu versteuern oder auch Rechtschutz zu bekommen, wenn ihre Rechte bei Krypto-Währungs-Geschäften verletzt werden. Das Gesetz ermöglicht es, ausländische und ukrainische Krypto-Börsen zu betreiben und erlaubt die Eröffnung von Bankkonten für Krypto-Unternehmen. Die Anbieter von Dienstleistungen mit Krypto-Währungen sind wie auch andere Finanzinstitute verpflichtet, die Geldwäsche Gesetzgebung in der Ukraine zu beachten und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
 
Zu beachten ist, dass es mit der Verabschiedung des Gesetzes weiterhin nicht möglich sein wird, mit der Krypto-Währung abzurechnen oder Waren und Dienstleistungen zu bezahlen. Das Gesetz stellt klar, dass die virtuellen Vermögenswerte in der Ukraine kein anerkanntes Zahlungsmittel sind und nicht gegen Waren oder Dienstleistungen eingetauscht werden dürfen.
 
Das Gesetz definiert außerdem den Begriff des „virtuellen Vermögenswertes“. Laut Wortlaut des Gesetzes ist das ein immaterielles Gut, das Gegenstand der Bürgerrechte ist, einen Wert hat und durch Sammlung von Daten in elektronischer Form erfasst ist. 
 
Das Gesetz regelt jedoch nicht die Besteuerung von Transaktionen mit Krypto-Währung. Offen bleibt auch, welcher Betrag das steuerpflichtige Einkommen darstellen wird und wie die Aktivitäten von Subjekten des Krypto-Industriemarktes besteuert werden. Es ist noch zu abzuwarten, und zu hoffen, dass die Änderungen im ukrainischen Steuergesetzbuch klare sowie verständliche Regeln für die Besteuerung von Transaktionen mit Krypto-Währung bringen werden.

 
Im Moment ist aber nicht vorauszusehen, wann die Änderungen im ukrainischen Steuergesetzbuch verabschiedet werden. Aus dem Grund ist das in Kraft treten des Gesetzes im Moment noch offen.

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Dr. Beata Pankowska-Lier

Rechtsanwältin

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