Korruptionsbekämpfung in der Ukraine – Neue Regelungen zu Korruption und Compliance im Unternehmen

PrintMailRate-it

Die politische Führung der Ukraine bemüht sich, das Investitionsklima und die Wirtschaftslage im Land zu verbessern. Zu den erforderlichen Maßnahmen gehört auch die Korruptionsbekämpfung.

 
Ende April 2015 sind erneut Änderungen im Korruptionsrecht in der Ukraine in Kraft getreten. Diese betreffen nicht nur die Korruptionsbekämpfung bei den Staatsbehörden, sondern auch innerhalb der Unternehmen. Im Rahmen der Gesetzesänderungen sind sehr viele Tatbestände aus dem Ordnungswidrigkeitsrecht ins Strafrecht verschoben worden. Dies führt zu einer Verschärfung der Rechtsfolgen bei der Begehung von Korruptionsdelikten.
 
Das Gesetz sieht die Einrichtung einer neuen Antikorruptionsbehörde vor, zu deren Aufgaben die Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Korruptionsverbrechen gehören.
 
Eine wichtige Novelle des Antikorruptionsgesetzes ist die Ausgabenkontrolle der Beamten. Die Antikorruptionsbehörde soll die staatlichen Beamten überwachen, um festzustellen, ob ihre Lebensweise und die ihrer Familienangehörigen den erzielten Einkommen entsprechen. Alle ausländischen Konten der Staatsbeamten sowie von deren Familienangehörigen sollen deklariert  und offengelegt,  sowie alle Änderungen in der finanziellen Lage der Staatsbeamten sofort angezeigt werden.
 
Die Personen, die Korruptionsverbrechen begangen haben, sollen in ein öffentliches Register eingetragen sein.
 
Wichtige Änderungen werden auch im Bereich der Bestechung eingeführt, was v.a. im geschäftlichen Bereich von Bedeutung ist. So sind teure Einladungen (z.B. Auslandsreisen, Urlaubsaufenthalte) und wertvolle Geschenke zur Beeinflussung von  unternehmerischen Entscheidungen verboten. Darunter fallen keine einfachen Einladungen zu Geschäftsessen.
 
Weitere Neuerungen betreffen die Vorschriften zur Compliance-Überwachung in den Unternehmen. Aufgrund der Gesetzesregelungen ist jedes Unternehmen verpflichtet interne Maßnahmen zu ergreifen, um die Korruption zu verhindern und zu bekämpfen. Die Unternehmen sollen ein gesondertes Compliance-Programm intern durchführen. Dieses Programm ist mit den Mitarbeitern zu besprechen und muss für jeden Mitarbeiter stets zugänglich sein.
 
Auch die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist nur dann möglich, wenn  das betreffende Unternehmen einen Compliance Officer hat. Dieser muss mindestens 30 Jahre alt sein, eine wirtschaftliche oder juristische Hochschulausbildung haben und für die Aufgabe geeignet sein (bspw. durch bestimmte Charaktereigenschaften). Wenn ein Unternehmen keinen Compliance Officer hat und nicht nachweisen kann, dass ein entsprechendes Antikorruptionsprogramm im Unternehmen eingeführt wurde, ist die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nicht möglich. 
 

Fazit

Die eingeführten Änderungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung und Geldwäsche sind bedeutende Schritte für die Verbesserung des Investitionsklima in der Ukraine. Die aktive Kooperation der Ukraine mit internationalen Institutionen, die gegenwärtigen Maßnahmen der Regierung sowie der Denkwandel innerhalb der ukrainischen Gesellschaft lassen hoffen, dass die Verbesserungen schon in näherer Zukunft spürbar werden.  Die Korruptionsbekämpfung ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg der Ukraine in die europäische Zukunft. 
  
zuletzt aktualisiert am 06.07.2015 
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu