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zuletzt aktualisiert am 5. Mai 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten
Am 6. Dezember 2020 hat das ukrainische Parlament ein Gesetz „Über die Prävention und die Bekämpfung der Geldwäsche, Finanzierung des Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“ Nr. 361-IX verabschiedet. Dieses Gesetz trat am 28. April 2020 in Kraft.
Das Hauptziel des Gesetzes ist die Verhinderung und Bekämpfung der Legalisierung von Geldbeträgen, die aus Straftaten stammen (Geldwäsche). Die Ukraine hat schon immer Schritte gegen Geldwäsche unternommen. Das neue Gesetz führt jedoch neue Kontrollmechanismen ein und sollte den Kampf effizienter machen.
Darüber hinaus bringt das neue Gesetz die Ukraine den europäischen Standards der Finanzüberwachung näher. Das Gesetz entspricht den Anforderungen der EU, zu der sich die Ukraine bei der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens verpflichtet hat. Das Gesetz entspricht den Empfehlungen der FATF, den Normen der 4. Richtlinie (EU) 2015/849 „Zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zur Geldwäsche und zur Finanzierung des Terrorismus“ und der EU Verordnung 2015/847 über die „Informationen zu Geldtransfers“.
Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen dargestellt, die v.a. für Unternehmen von Bedeutung sind:
Dr. Beata Pankowska-Lier
Rechtsanwältin
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