Spanien: In 2023 wird eine Angebotswelle von PV und Wind-Projektrechten mit DIA erwartet

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veröffentlicht am 31. Januar 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Am 25. Januar 2023 ist die Frist des RDL 23/2020 (verlängert durch RDL 29/2021) abgelaufen, bis zu der EE-Projekte mit zugeteiltem Einspeisepunkt vor 2020 nachwei­sen mussten, dass sie die Umweltverträglichkeitsgenehmigung (DIA) erteilt bekommen haben. Die Nichteinhaltung der Frist hätte den automatischen Verlust des Netzzugan­ges und die sofortige Vollstreckung der wirtschaftlichen Sicherheit in Höhe von 40 Euro/kWp bedeutet, es sei denn, die Nichterteilung der Umweltverträglichkeitsgeneh­migung wurde aus nicht dem Antragssteller zuzurechnenden Gründen verweigert.

 

 

   

 

80.000 MW Netzzugangspunkte betroffen

Es wird geschätzt, dass etwa 80.000 MW (80 GW) Projektrechte mit Einspeisepunkt von dieser Frist betroffen waren, die bis Ende 2022 noch keine Umweltverträglichkeitsgenehmigung erhielten. Dies ergibt sich aus den von der Red Eletrica de España (REE) veröffentlichen Zahlen hinsichtlich der erteilten Zugangspunkte und den tatsächlich angeschlossenen Projekten.
 
Der Grund der verzögerten Erteilung der Genehmigungen ist die Überlastung der spanischen Genehmigungs­behörden, die gegen die Lawine an Anträgen nicht ankam. Schon früh wurde aus der Branche gewarnt, dass sich der spanische Staat schadensersatzpflichtig machen kann, wenn am 25. Januar 2023 Projektrechte wertlos würden, weil DIA’s nicht erteilt wurden aufgrund überlasteter Behörden. Vermutlich sind in Madrid die Erinnerungen noch sehr frisch an die ECT Schiedsgerichtsklagen, die noch immer zahlreich anhängig sind, und so wurde ein kreativer Weg gewählt. Anstatt die Frist nochmals zu verlängern, wurden in Schnellverfahren die Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt. Alleine die zentralspanische Genehmigungsbehörde (zuständig bei Projekten über 50 MW) hat 118 Grossprojekte am 23. Januar 2023 beschieden. Ähnliches geschah bei den lokalen Genehmigungsbehörden im Dezember und Januar. Dazu werden weitere Genehmigungen im Februar erteilt, dann mit rückwirkendem (!) Inkrafttreten auf dem 25. Januar 2023.
 

Expressverfahren und Staatshaftung

Laut Presseberichten von Projektentwicklern wurden tatsächlich fast alle 80.000 MW positiv vor dem 25. Januar 2023 beschieden. Es wird abzuwarten sein, ob dies tatsächlich der Fall ist, oder ob Projektentwickler nun den spanischen Staat wegen Staatshaftung in Anspruch nehmen werden.
 

Wirksamkeit der erteilten Genehmigungen

Dass die jeweiligen Prüfungen mit qualitativen Mängeln behaftet sein könnten, liegt auf der Hand. Inwieweit sich dies dann auf die weiteren noch zu erteilenden Genehmigungen auswirkt, muss am Einzelfall zu prüfen sein. Auch, ob ein rückwirkendes Inkrafttreten überhaupt rechtlich zulässig ist, da die Mitteilung über die Erteilung an den Netzbetreiber ja dann außerhalb der Frist des RDL 23/2020 erfolgte.
 
Die nächste Frist des RDL 23/2020 ist übrigens dann Juli 2023, zu welcher die Betriebsgenehmigung für die Errichtung erteilt werden muss (autorización administrativa de construcción).

 
Entspannung des Marktes

Unabhängig von Fragezeichen hinsichtlich der Qualität der Genehmigungsprozessen ist die Menge der nun beschiedenen Projekte natürlich sehr positiv. Es ist zu erwarten, dass sich der Markt entspannen wird und die Preisrally erst einmal beendet ist
 

Curtailment

Falls in Spanien mehr als die üblichen 3 GW EE im Jahr ans Netz gehen sollten, wird natürlich sofort wieder die Kannibalisierungsdebatte losgehen. Und vermutlich zu Recht, da am zweiten Sonntag im Januar zum ersten Mal in Spanien ein längeres Abschalten von vielen Windanlagen stattfand. Konkret wurde am Sonntagnachmittag über einige Stunden bis 18:00 Uhr 5 GW Windanlagen abgeschaltet. Dazu wurden 6 GW Strom nach Frankreich exportiert, was bedeutet, dass 11 GW Leistung in Spaniens Netz am Sonntag nicht benötigt wurden.

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