Saudi-Arabien führt ein neues Gesellschaftsrecht ein

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veröffentlicht am 12. Dezember 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

Am 28. Juni 2022 wurde in der Kabinettssitzung unter der Nr. 678/2022 der Beschluss zum Erlass eines neuen Gesellschaftsgesetzes gefasst. Das neue Gesetz wird das derzeitige durch das „Royal Decree M/3 vom 1437/01/28 (entsprechend dem 10. No­vem­ber 2015) erlassene Gesellschaftsgesetz ersetzen und sechs Monate nach Veröf­fentlichung des Gesetzes im Amtsblatt, also Anfang 2023, in Kraft treten.

 

  

  
 

Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Vision 2030 des Königreichs Saudi-Arabien zu fördern. Es soll das Wirt­schaftssystem Saudi-Arabiens weiter voranbringen und entwickeln. Die Arbeit der Unternehmen soll erleichtert werden und sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Expansions- und Wachstumsdynamik beizubehalten. Die Tatsache, dass das Gesetz nur sieben Jahre nach der Veröffentlichung des derzeit noch gültigen Companies Law zu einer Reform des Gesellschaftsrechts führt, unterstreicht die Dynamik Saudi-Arabiens bei der Um­ge­stal­tung seines Rechtssystems. 
 
Das neue Gesetz steht im Einklang mit internationalen Standards und gewährleistet, dass alle Heraus­for­de­rungen, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, bewältigt werden können. Der öffentliche und der private Sektor haben zu dem Gesetzesentwurf beigetragen. Es wurden Stellungnahmen von Berufsverbänden, inter­nationalen Organisationen und Fachleuten eingeholt.
 
Ziel der Gesetzesreform ist es, die Nachhaltigkeit von Unternehmen zu verbessern und Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen durch die Erleichterung von Verfahren und rechtlichen Anforderungen zu fördern. Außerdem soll der Markt durch die Aufnahme neuer Unternehmen vielfältiger werden, die Flexibilität der Sys­teme erhöht, die Rechte der Kunden geschützt und Streitigkeiten verringert werden. 
 
Das neue Gesellschaftsrecht regelt alle Bestimmungen im Zusammenhang mit Unternehmen, unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche, gemeinnützige oder freiberufliche Unternehmen handelt. Damit soll sicher­gestellt werden, dass alle Vorschriften in einem einzigen Rechtsdokument geregelt sind.
 
Das Gesetz enthält Bestimmungen über eine neue Gesellschaftsform, die so genannte vereinfachte Aktien­ge­sell­schaft (Simplified Joint Stock Company). Diese neue Gesellschaftsform ist aus den Bedürfnissen des Unternehmertums und des Risikokapitalwachstums herausgewachsen. Diese neue Gesellschaftsform soll auch Investitionen von gemeinnützigen Organisationen dienen und es ihnen ermöglichen, in den dritten Sektor auf­zu­steigen und Erträge zu erwirtschaften, die für wohltätige Zwecke verwendet werden.
 
Das Gesetz ermöglicht auch den Erlass einer Familiencharta, die die Eigentumsverhältnisse in Familien­un­ter­neh­men sowie die Unternehmensführung, das Management, die Arbeitspolitik, die Beschäftigung von Familienmitgliedern und die Bargewinne regelt, um die Nachhaltigkeit dieser Unternehmen zu gewährleisten.
 
Das Gesetz sieht Erleichterungen für kleine, mittlere und Kleinstunternehmen vor. Das Verfahren und die Anforderungen sowie der Gründungsprozess werden vereinfacht. Spezielle Klauseln können nun in die Gründungsvereinbarungen von Unternehmen oder deren Satzungen aufgenommen werden. Darüber hinaus werden mögliche Mechanismen für Unternehmer, Inhaber von Risikokapital und Privateigentum eröffnet.
 
Mit dem neuen Gesetz wird der elektronische Rechtsverkehr gestärkt. So können Gründungsanträge elek­tro­nisch eingereicht werden, und die Teilnahme an Generalversammlungen von Aktionären oder Gesellschaftern sowie die Abstimmung über Beschlüsse können mittels Fernkommunikation erfolgen. Streitigkeiten können nun durch ein Schiedsverfahren oder andere alternative Mittel der Streitbeilegung beigelegt werden. Das neue Gesetz enthält auch Bestimmungen über die Liquidation von Gesellschaften. Das Liquidationsverfahren wird nun entsprechend den Bestimmungen des Konkursgesetzes vereinfacht.
 
Verschiedene Arten von Aktien mit unterschiedlichen Rechten, Privilegien und Kategorien oder Beschrän­kun­gen sowie die Möglichkeit der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter werden durch das neue Gesetz ermöglicht. Dies soll Investitionen und globale Talente anlocken. Jährliche oder zeitlich begrenzte Gewinnausschüttungen werden ebenfalls erlaubt, solange die Gläubiger des Unternehmens nicht benachteiligt werden.
 
Darüber hinaus werden mit dem neuen Gesetz auch zahlreiche Beschränkungen aufgehoben. So werden bspw. Beschränkungen bei der Gründung, dem Rückzug vom Markt und dem Firmennamen aufgehoben. Die Bestim­mungen über die Umwandlung und Verschmelzung von Unternehmen werden ebenfalls geändert, da es nun möglich ist, Unternehmen in zwei oder mehr Unternehmen aufzuspalten, und die Eigentümer von Einzel­un­ter­nehmen können ihr Vermögen nun auf jede Art von Unternehmen übertragen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung dürfen nun Schuldtitel oder handelbare Finanzinstrumente ausgeben.
 
Es wird erwartet, dass das neue Gesetz die Finanzierung und die Geschäftsdynamik in allen Sektoren ver­bes­sert und sich in den kommenden Jahrzehnten sehr positiv auf die Wirtschaft auswirken wird.
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