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veröffentlicht am 12. Dezember 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten
Am 28. Juni 2022 wurde in der Kabinettssitzung unter der Nr. 678/2022 der Beschluss zum Erlass eines neuen Gesellschaftsgesetzes gefasst. Das neue Gesetz wird das derzeitige durch das „Royal Decree M/3 vom 1437/01/28 (entsprechend dem 10. November 2015) erlassene Gesellschaftsgesetz ersetzen und sechs Monate nach Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt, also Anfang 2023, in Kraft treten.
Tarek Antaki
Legal Consultant
Associate Partner
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