Repricing von Aktienoptionen für Mitarbeiter

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​​​​​​​​​​veröffentlicht am 29. Oktober 2024 | Lesedauer ca. 4​​​​​​​​ Minuten


Anteilsbasierte Vergütungen sind bei Start-ups weit verbreitet und eignen sich dazu, Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Durch Mitarbeiteroptionen (kurz ESOPs) gewähren Unternehmen ihren Mitarbeitern die Option, Eigenkapitalinstrumente zu einem Ausübungspreis zu kaufen und sich somit am Wertzuwachs des Unternehmens zu beteiligen. Fällt jedoch der Aktienkurs im Laufe der Zeit, kann der ursprüngliche Ausübungspreis für die Mitarbeiter unattraktiv werden. Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, mit einem Herabsetzen des Ausübungspreises – dem sog. Repricing – entgegenzusteuern.



Notwendigkeit von Repricing

Verschiedene Gegebenheiten und Entwicklungen im Start-up-Umfeld können Unternehmenswertschwankungen hervorrufen und damit die Notwendigkeit für ein Repricing mit sich bringen. Zum einen kann es vorkommen, dass beim Börsengang eines Start-ups ein regelrechter Hype besteht, der den Aktienkurs zu Beginn in die Höhe schießen lässt. Erst nach einer gewissen Zeit pendelt sich der Aktienkurs ein und bildet somit ein realeres Bild des Unternehmenswerts ab. Zum anderen können die Aktienkurse von Start-ups signifikant volatiler sein als Aktienkurse von bereits auf dem Markt etablierten Konzernen. Hierbei sind hohe Kursschwankungen in beide Richtungen üblich. Bei sinkenden Aktienkursen kann die Notwendigkeit bestehen, den Ausübungspreis der Mitarbeiteroptionen nach unten zu korrigieren, um weiterhin den Anreiz für die Mitarbeiter auf die Optionen zu wahren. 

Bewertung der Neufestsetzung des Ausübungspreises

Folgend wird die Bilanzierung und die Auswirkung des Repricing auf die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IFRS 2 beschrieben. Dieser Standard befasst sich mit der Regelung der Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen, insbesondere mit den Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Vorab ist zwischen zwei Arten von Mitarbeiteroptionen zu unterscheiden: Den anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (Equity-settled) sowie den anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich (Cash-settled). IFRS 2 enthält keine spezifischen Anforderungen bei Änderungen von Optionen mit Barausgleich, da deren Bewertung zu jedem Bilanzstichtag erfolgt. Nachfolgend wird daher die Behandlung von Equity-settled Optionen beschrieben (IFRS 2.26ff.).

Gemäß IFRS 2.27 sind die erhaltenen Leistungen aus der anteilsbasierten Vereinbarung mindestens mit dem am Tag der Gewährung ermittelten beizulegenden Zeitwert (fair value) der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu erfassen. Des Weiteren hat ein Unternehmen die Auswirkungen von Änderungen zu erfassen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen.

Für die richtige Bilanzierung muss demnach der beizulegende Zeitwert im Zuge einer Änderung des Ausübungspreises zweimal ermittelt werden, nämlich einmal zum ursprünglichen Datum der Gewährung und dann zum Modifizierungs-Datum.

Daher wird die ursprüngliche Zusage weiter wie zuvor bilanziert. Hinzu wird die modifizierte Zusage addiert, welche über den modifizierten Zeitraum und die Bedingungen bestimmt wird (IFRS 2.B43(a)).

Bei der Berücksichtigung der oben erwähnten Bilanzierung müssen nach IFRS 2 zwei Szenarien zur Erfassung des periodengerechten Aufwands beachtet werden:

  1. Erfolgt die Änderung noch während des Erdienungszeitraums (vesting period), ist der Mehraufwand über diesen zu verteilen.​
  2. Erfolgt die Änderung nach dem Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, ist der sich ergebende gesamte Mehraufwand sofort zu erfassen.

Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick zur Bilanzierung von Modifikationen an anteilsbasierten Vergütungen:


Im Zuge des Repricing und der damit einhergehenden Erfassung des Aufwands sind gemäß IFRS 2.47 für in der Berichtsperiode geänderte anteilsbasierte Vergütungen eine Erklärung über den Grund der Änderung, der zusätzliche beizulegende Zeitwert und Angaben darüber, wie der gewährte zusätzliche beizulegende Zeitwert bestimmt wurde, zu machen.

Beispiel

In Jahr 1 gewährt Unternehmen X 50 Aktienoptionen an jeweils 10 Mitarbeitende. Die Voraussetzung für die Ausübung der Optionen ist, dass die Mitarbeiter mindestens innerhalb der nächsten 3 Jahre im Unternehmen verbleiben (vesting period = 3 Jahre). Das Unternehmen bestimmt einen ursprünglichen Ausübungspreis von 18 EUR pro Aktienoption. Der beizulegende Zeitwert einer Option am Tag der Gewährung wird mit 15 EUR angesetzt. Am Ende des ersten Jahres fällt der Aktienkurs des Unternehmens unter den Ausübungspreis, sodass eine Ausübung der Optionen nicht mehr attraktiv für die Mitarbeiter wäre. Dementsprechend nimmt das Unternehmen ein Repricing vor, bei dem das Enddatum des Erdienungszeitraums (vesting period) unverändert bleibt. Der modifizierte Ausübungspreis wird auf 5 EUR pro Aktie angesetzt und der zusätzliche beizulegende Zeitwert beträgt 3 EUR pro Option. Während der vesting period verlassen keine am Aktienoptionsprogramm teilnehmenden Mitarbeitende das Unternehmen und alle Mitarbeiter haben das Angebot angenommen. Außerdem werden keine neuen Mitarbeitende in das Aktienoptionsprogramm aufgenommen. 

Gemäß IFRS 2 muss das Unternehmen folgenden Aufwand erfassen:
  • Die Aufwendungen für die ursprüngliche Zusage der Mitarbeiteroptionen zum Gewährungszeitpunkt werden über die vesting period von 3 Jahren verteilt. 
  • Der beizulegenden Zeitwert der modifizierten Mitarbeiteroptionen wird zum Modifizierungs-Datum über die verbleibende vesting period verteilt.

​Jahr
Berechnung​​
Aufwand kumuliert ​
Aufwand pro Jahr ​
​Ursprüngliche Zusage (A)​
​Modifizierte Zusage (B)​
​(A + B)​
​1​​
​10 Mitarbeitende x 50 Optionen x 15 EUR x 1/3 ​
​2.500 EUR​
​2.500 EUR​
​2
​10 Mitarbeitende x 50 Optionen x 15 EUR x 2/3 ​
​10 Mitarbeitende x 50 Optionen x 3 EUR x 1/2 ​
​5.750 EUR​
​3.250 EUR​
​3
​10 Mitarbeitende x 50 Optionen x 15 EUR ​
​10 Mitarbeitende x 50 Optionen x 3 EUR ​
​9.000 EUR​
​3.250 EUR​

Buchungssätze: ​

Jahr 1: Aufwand EUR 2.500 an Eigenkapital EUR 2.500 
Jahr 2: Aufwand EUR 3.250 an Eigenkapital EUR 3.250
Jahr 3: Aufwand EUR 3.250 an Eigenkapital EUR 3.250

Fazit​

Das inhärente volatile Marktumfeld von Start-ups und die damit verbundenen Kursschwankungen machen ein mögliches Repricing der vergebenen Mitarbeiteroptionen für die Mitarbeiter relevant. Die Bilanzierung und Erfassung des periodengerechten Aufwands ist entsprechend zu berücksichtigen. Nach IFRS 2 sind die erhaltenen Leistungen aus Aktienoptionsprogrammen mindestens mit dem bei der Gewährung berechneten beizulegenden Zeitwert zu erfassen. Ein nachträglich herabgesetzter Ausübungspreis erhöht den beizulegenden Zeitwert der Mitarbeiteroptionen im Vergleich zum vor der Veränderung geltenden beizulegenden Zeitwert. Die Differenz daraus muss entsprechend als Aufwand berücksichtigt werden. Würde ein Unternehmen nämlich kein Repricing vornehmen, entfällt der Anreiz für die Mitarbeiter, die Option auszuüben sowie dem Unternehmen länger erhalten zu bleiben. Das Aktienprogramm wäre dann nicht zweckerfüllend und würde auch nicht den reellen Aufwand für das Unternehmen widerspiegeln.

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