Reintegration von Expatriates: Die besten Strategien für eine gelungene Rückkehr

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zuletzt aktualisiert am 3. Juli 2019 | Lesedauer ca. 2 Minuten
von Susanne Hierl

 

Auslandsmitarbeiter kehren dann am leichtesten ins Unternehmen zurück, wenn ihre Rückkehr schon vor dem Auslandseinsatz richtig geplant wurde, sagt Susanne Hierl, Partnerin bei Rödl & Partner in Nürnberg und Leiterin des Bereichs International Expatriate Consulting. Unternehmen, die vermeiden wollen, dass ihre Auslandsmitarbeiter schon kurz nach der Rückkehr kündigen, weil daheim alles anders ist als erwartet, sollten daher vorsorgen. 
 


Ein wichtiger Punkt für im Ausland tätige Arbeitnehmer ist die Karriereentwicklung während der Auslands­zeit. Viele Mitarbeiter möchten ihre Auslandserfahrung gerne in einen Karriereschub bei der Rückkehr ummünzen. Von direkten Beförderungszusagen in der arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarung rät Rechtsanwältin Hierl jedoch ab. Besser sei es, eine vage Formulierung zu wählen, die aussagt, dass man die Erfahrung berücksichtigen und einen adäquaten Arbeitsplatz finden werde. Schließlich sei nicht jeder Mitarbeiter, der in einer (kleinen) Auslandsniederlassung eine Geschäftsführungsposition innehatte, automatisch qualifiziert, auch in Deutschland Geschäftsführer zu werden. Daher sei es besser, flexibel zu bleiben.
 
Gut geplant und vertraglich fixiert werden sollte auch das Ende der Auslandszeit. Das gilt für das reguläre Ende ebenso wie für den vorzeitigen Exit. Wann und unter welchen Umständen oder aus welchen Gründen darf das Unternehmen den Auslandsmitarbeiter zurückrufen? Dies zu klären, ist auch für die Gehalts­berechnung wichtig. Es sollte klar sein, wann bei einer vorzeitigen Rückkehr die an den Auslandsaufenthalt gekoppelten zusätzlichen Gehaltsbestandteile wegfallen. Läuft der lokale Arbeitsvertrag im Ausland weiter, hat der Mitarbeiter auch dann noch Anspruch auf das höhere Auslandsgehalt, wenn er schon wieder in Deutschland ist.
 
Schriftlich festgehalten werden solche Regelungen in der Zusatzvereinbarung zum deutschen Arbeits­vertrag. Oder, falls der deutsche Arbeitsvertrag während der Auslandszeit ruhend gestellt wurde, in der jeweiligen Ruhensvereinbarung. 
 
Generell rät Susanne Hierl dazu, die Rückkehr genauso sorgfältig zu planen wie den Beginn und die Durchführung des Auslandseinsatzes. Dazu gehören neben den finanziellen auch die praktischen Aspekte der Wohnungssuche und der Wiedereingliederung in den Alltag. „'Der findet sich schon wieder ein', ist die falsche Annahme”, sagt Hierl. Besser sei es, den Rückkehrern einen Mentor zur Seite zu stellen. Der kann bei allen Dingen beraten, die bei der Rückkehr wichtig werden. Das reicht von der Wohnungssuche über die Versicherung in der Sozialversicherung und die Wiederanmeldung der Kinder an der Schule. 
 
Alles, was den Auslandsreisenden hilft, hilft umgekehrt auch den Heimkehrern. So ermöglicht beispielsweise ein Look-and-see-Trip dem künftigen Expatriate, sich im Ausland besser zu orientieren. Umgekehrt hilft dem Rückkehrer ein Rückflug drei bis vier Monate vor dem eigentlichen Vertragsende, in Deutschland die Weichen für eine guten Wiedereinstieg zu stellen. 
 
Der positive Nebeneffekt einer gut geplanten Rückkehr: Der Wiedereinstieg gelingt leichter und besser, und Unternehmen vermeiden, was allzu häufig vorkommt, nämlich, dass die Rückkehrer kurz nach der Rückkehr kündigen, weil alles ganz anders ist, als sie es sich erhofft hatten. 
 
Verstetigt sich die Zahl der Auslandseinsätze in einem Unternehmen, ist es hilfreich, eine Policy aufzu­stellen. Der Erfahrung nach sollte dies bereits bei 3-5 Auslandseinsätzen pro Jahr geschehen, da die Diskussion mit jedem Mitarbeiter zu viele Kapazitäten bindet. Mit einer Richtlinie sind die Weichen gestellt und zunehmende Auslandseinsätze können professionell und effektiv gestaltet werden.

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Thorsten Beduhn

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